Jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller verfällt wenn nicht eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt nach Vorgabe des Herstellers die Wartungen durchführt.
Selbstdurchgeführte Wartungen sind juristisch unbedeutend.
Garantiefälle werden dann nur in einer Vertragswerkstatt durchgeführt. Logisch das somit ein Garantiefall der Vertragswerkstatt angezeigt werden muss. (Die Rechtssprechung geht mittlerweile dazu über auch freie Werkstätten zuzulassen aber warum sollte man in einem Garantiefall in eine freie gehen?!? Genau; man geht zu Yamaha! ;-))
Xj6ler, wenn du also den 1.000'er selber durchführst, dann nach einigen weiteren hundert km (wieviel kann ich dir nicht sagen, da ich den "Kulanzbereich" bei der 1000 km - Grenze von Yamaha nicht kenne) einen Schaden aufweisst, ist deine MT09 bereits nicht mehr in der Herstellergarantie!
PS.: Aus diesem Grunde sollte auch jeder Käufer eines neuwertigen Fahrzeuges (wenige Monate bis zu einem Jahr) schauen ob die erste Inspektion (ca. 1000 km) tatsächlich durchgeführt wurde. Man meint ja das man ein z. B. 10 Monate altes Krad mit einer Restgarantie von ca. einem Jahr erwirbt und dann hat man plötzlich eine neuwertige, wenige Monate alte Kiste, ohne weiteren Garantieanspruch erworben.