Wie bereits gesagt wurde, ohne laufende Ölpumpe kein Kreislauf; keine Ölbewegung in's innere.
Ausserdem fliesst auch etwas Öl raus, wenn der Filter abgenommen wird.
Wie bereits gesagt wurde, ohne laufende Ölpumpe kein Kreislauf; keine Ölbewegung in's innere.
Ausserdem fliesst auch etwas Öl raus, wenn der Filter abgenommen wird.
Bei laufenden Motor befördert die Ölpumpe das Öl durch den Filter.
Ich würde mir die keine Sorgen machen. Die Späne sind ja nicht weiterbefördert worden.
Alles anzeigenWas man hier so liest ....
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Was fahrt ihr denn am Montag Vormittag für einen Luftdruck? Und Dienstag Nachmittag ? Was am Wochenende und am Feiertag gibt es ein Zehntel Bar extra?
Ein Hinterreifen mit 2,5 bar vollbeladen mit Sozia in einer schnellen Autobahn Kurve.
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Grüssle
Jojo
Zu 1) kein Kommentar
zu 2) Das hat hier, in diesem Thread, niemand geschrieben / empfohlen!
Fakt ist u. a.: Hersteller und alle die maßgeblich eine pauschale Verantwortung übernehmen müssen, müssen immer von einer vollen Belastung unter den härtestens Bedingungen ausgehen. Letztendlich kommt es vor das sich da zwei 100 kg Personen + Gepäck auf das Krad setzen und genau deswegen liegt man bei Werten wie 2,5 / 2,9 (als Beispiel)!
Wenn nun ein 70 kg Kerlchen solo fährt, sind wir bei ganz anderen Bedingungen angekommen.
Ich fahre den Conti Road Attack 3 und aktuell den Angel GT II auf einer BMW R1200R LC.
Also ein Motorrad welches 45 kg schwerer ist und einiges mehr an Drehmoment auf den Asphalt bringt als die MT 09 (die ich nun als zweite Kiste fahre).
BMW spricht bei Vollast von 2,5 / 2,9.
ABER ich fahre keinen der Reifen mit einem solchen Druck.
2,3 / 2,6 ... passt. Der Angel GT II läuft super mit etwas niedrigeren Drücken!
Die MT09 fahre ich aktuell noch mit einem alten Pilot Power mit 2,3 / 2,5.
Wollte das mal hier einwerfen, weil ich Aussagen wie 2,5 / 2,9 ist ein Muss bei der MT 09 nicht nachvollziehen kann. Erst recht nicht beim CRA3 + Angel GT II.
Kannst auch zwei unterschiedliche Hersteller fahren.
Um sich die Werksgarantie einer neuen, bis zu 24 Monat alten Yamaha zu erhalten, muss das erfüllt werden was in Beitrag 15 zu sehen ist. Ich denke nicht, das Yamaha freie Werkstätten zertifiziert, autorisiert hat.
Alles anzeigen...........
Folglich: wenn in den Garantiebedingungen etwas steht gilt das auch. Allerdings ist die Geweährleistung vor der Garantie.
Gewährleistung und Garantie laufen parallel. Beide Arten beginnen ab Tag 1.
Sobald etwas defekt ist, bricht ...etc. greift die Garantie.
Alles anzeigenZumal nach 12 Monaten die Beweislastumkehr greift. Kommt allerdings auch noch auf den Fehler an. Wenn der Motor Kolbenfresser hat, wird Yamaha und auch der Händler erstmal Wartungsfehler rufen. Nun muss man nachweisen, das alles korrekt gemacht wurde. Bricht dagegen sagen wir mal die Fussraste einfach so ohne Unfall, spielt die Wartung keine Rolle.
.... Bei Garantie muss man 24 Monate lang nichts nachweisen. Man muss nur die Voraussetzungen (Wartungen / Nachweis durch Werkstatt) für einen Garantieanspruch erfüllt haben. Vermute, das meinst du?! Bei einer Gewährleistung hat man ab Monat 13 sicherlich mit nervigen Diskussionen mit dem Händler zu rechnen. Oft wird man verlieren. Wer will die / das?? Niemand! Deswegen beruft man sich auch sofort auf den Garantieanspruch! ......
Fazit: eigentlich haben alle es richtig erklärt, nur der eine aus Sicht des BGB, der andere aus Sicht der Garantie und andere Meinungen beziehen sich auf Dinge die garnicht zur Wartung selbst gehören. Bruch an Teilen, Oxidationen wegen schlechter Lackierung oder Versiegelung etc. Der Händler tendiert dazu alles abzudrücken an den Hersteller und wenn ein Kunde ankommt: ich habe einen Garantiefall, drückt er doch aus, das er garnichts vom Händler will sondern vom Hersteller.Nur wissen das viele garnicht und es läuft hier schon verkehrt. Also immer von Gewährleistung reden. Und dem Händler erklären, das man Gewährleistung will.
..... Warum soll der Kunde auf Gewährleistung pochen? Das muss er alternativ machen, sollte sich der Hersteller innerhalb der ersten 12 Monate weigern den Garantiefall anzuerkennen. Kenne einen Fall, da hat KTM sich nach einigen Monaten geweigert einen Garantiefall bei einer lackierten Felge zu akzeptieren. Der Besitzer der KTM musste dann leider seinen Händler in die Pflicht der Gewährleistung nehmen. Dieser sorgte für eine neue Lackierung.
In dem Sinn: Theoretisch erlaubt der Gesetzgeber das man sogar selbst den Service machen kann, praktisch scheitert man an Anwälten und dem Rechtssystem bzw den Kosten die dabei entstehen. Und wenn man Garantie statt Gewährleistung geltend macht, hat man sowieso schon verloren.
Der Kunde kann ja vieles selber machen. In den ersten 12 Monaten. Verliert nur sofort, wenn er jede Wartung (i.d.R. 1000 + 10000) bis dahin selber gemacht hat, den kompletten Garantieanspruch! Also, idiotisch diese selber zu machen!
Falls dem Kunden der Motor um die Ohren fliegt, egal ob in den ersten 12 Monaten oder bis zu 24 Monaten, ist es ein Garantiefall. Es bezahlt sowieso der Hersteller. Es gibt keinen Händler der einen z. B. 8000,- Euro (ich meine jetzt keinen MT-Motor!) teueren neuen Motor in den ersten 12 Monaten über die Gewährleistung bezahlen muss.
............Alles anzeigen"Achten Sie darauf, dass der Händler das Serviceprotokoll für Sie abstempelt und einen Eintrag im digitalen Serviceprotokoll im Yamaha-Händlersystem hinzufügt. Wenn diese Arbeiten nicht ausgeführt werden, kann dies die Zuverlässigkeit Ihres Motorrades beeinträchtigen; die Garantie wird außer Kraft gesetzt."
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Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn man einen langen und teuren Rechtsstreit nicht scheut, kann man die Wartung während des Werksgarantiezeitraums auch entweder selber oder von "irgendjemand" machen lassen. Die Rechtslage ist da mindestens undeutlich.
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Over and out
Man kann die Wartungen nicht selber machen bzw. durch irgendjemanden und damit die Garantie erhalten!
Die Rechtssprechung ist auch nicht undeutlich. In keinem Urteil gibt es dem Kunden die Möglichkeit eine Wartung selber durchführen zu dürfen bei Erhaltung der Herstellergarantie. Absurd!
Eine Herstellergarantie ist zwar eine freiwillige Leistung aber die Durchführung der Wartungen, um die Garantie sich erhalten zu können, fallen schon lange in die Rechtsprechung und unter EU-Recht.
Entweder muss es der Vertragshändler machen oder eine freie Werkstatt die sich an die Vorgaben des Herstellers hält.
Ist doch absurd auf den Gedanken zu kommen das nun jeder Kunde selbst eine Wartung macht, sich dies dann noch selber bestätigen darf und falls es mal zu einem Schaden am Produkt kommt, dann der Hersteller in die Haftung genommen werden soll.