Beiträge von Boxer_Leichtgewicht

    Zu 1) kein Kommentar

    zu 2) Das hat hier, in diesem Thread, niemand geschrieben / empfohlen!


    Fakt ist u. a.: Hersteller und alle die maßgeblich eine pauschale Verantwortung übernehmen müssen, müssen immer von einer vollen Belastung unter den härtestens Bedingungen ausgehen. Letztendlich kommt es vor das sich da zwei 100 kg Personen + Gepäck auf das Krad setzen und genau deswegen liegt man bei Werten wie 2,5 / 2,9 (als Beispiel)!


    Wenn nun ein 70 kg Kerlchen solo fährt, sind wir bei ganz anderen Bedingungen angekommen.

    Ich fahre den Conti Road Attack 3 und aktuell den Angel GT II auf einer BMW R1200R LC.

    Also ein Motorrad welches 45 kg schwerer ist und einiges mehr an Drehmoment auf den Asphalt bringt als die MT 09 (die ich nun als zweite Kiste fahre).

    BMW spricht bei Vollast von 2,5 / 2,9.


    ABER ich fahre keinen der Reifen mit einem solchen Druck.

    2,3 / 2,6 ... passt. Der Angel GT II läuft super mit etwas niedrigeren Drücken!


    Die MT09 fahre ich aktuell noch mit einem alten Pilot Power mit 2,3 / 2,5.


    Wollte das mal hier einwerfen, weil ich Aussagen wie 2,5 / 2,9 ist ein Muss bei der MT 09 nicht nachvollziehen kann. Erst recht nicht beim CRA3 + Angel GT II.

    Man kann die Wartungen nicht selber machen bzw. durch irgendjemanden und damit die Garantie erhalten!


    Die Rechtssprechung ist auch nicht undeutlich. In keinem Urteil gibt es dem Kunden die Möglichkeit eine Wartung selber durchführen zu dürfen bei Erhaltung der Herstellergarantie. Absurd!


    Eine Herstellergarantie ist zwar eine freiwillige Leistung aber die Durchführung der Wartungen, um die Garantie sich erhalten zu können, fallen schon lange in die Rechtsprechung und unter EU-Recht.


    Entweder muss es der Vertragshändler machen oder eine freie Werkstatt die sich an die Vorgaben des Herstellers hält.

    Ist doch absurd auf den Gedanken zu kommen das nun jeder Kunde selbst eine Wartung macht, sich dies dann noch selber bestätigen darf und falls es mal zu einem Schaden am Produkt kommt, dann der Hersteller in die Haftung genommen werden soll.