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#23 Also ich bin bei der Allianz und muss sowohl beim Auto und beim Motorrad jedes Jahr die Kilometer angeben. Bekomme jedes Jahr wieder Geld zurück weil ich meine angegebenen Kilometer nie überschreite. Wichtig ist es auf jeden fall bei einem Vollkaskoschaden das man nicht Welten über demangegeben Km ist. Ansonsten ist das glaub alles halb so wild.
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#27 Wenn man beim Motorrad (auch Auto) nicht zu den absolut Vielfahrern bzw. Kilometer-Fressern gehört, hat eine Kilometerstaffelung beim Versicherungsvertrag positive Auswirkung im Sinne eines geringeren Versicherungsbeitrages.
Beim Auto habe ich meine im Vertrag angegebene Kilometerleistung nach ein paar Jahren reduziert. Ergebnis, künftig günstigerer Versicherungsbeitrag. Netterweise wurde gar der Beitrag für das zurückliegende Jahr ebenfalls noch reduziert und eine Beitragsrückerstattung bzw. Anrechnung auf die Versicherungsprämie für das neue Versicherungsjahr gewährt.
Von sich aus hat meine Versicherunggesellschaft (HUK) noch nie nach der tatsächlichen Kilometerleistung nachgefragt.
Somit macht eine Kilometerstaffelung durchaus seinen Sinn. Als relativer Wenigfahrer (normalerweise beim Motorrad bis 6 TKm jährlich) würde ich mir keinen Versicherungsvertrag "anlachen", der keine Berücksichtigung der niedrigen Fahrleistung enthält und alles über einen Kamm schert.
Man sollte lediglich, im Fall einer sich darstellenden Kilometerüberschreitung, dies dann umgehend der Versicherung auch mitteilen und dann den etwas höheren Versicherungsbeitrag in Kauf nehmen. Macht jedenfalls Sinn wenn man auf der sicheren Seite sein möchte, da bei einem Schadenfall die Kilometerüberschreitung offenbar werden könnte.
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#28 Bin bei der HUK und musste für die Mopeds keine Angaben machen (glaube ich)
Die spannende Frage für mich wäre was passiert, wenn ich die angegebene, maximale Jahreslaufleitung überschreite und es zu Versicherungsfall kommt.
Ist dann mein Versicherungsschutz gefährdet? - bitte keine Mutmaßungen... -
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#30 Frischluftakrobat, sowohl die HUK Coburg, als auch die HUK, fragen im Online-Tarifrechner die Kilometerleistung ab. Ich weiß ja nicht vor wieviel Jahrzehnten du Deine MT bei denen versichert hast ;). Schätze mal das die Frage damals schon bei Dir aufkam. Sollte in der jährlichen Beitragsrechnung auch ersichtlich und somit leicht zu recherchieren sein.
Im Schadenfall wird der Versicherungsschutz wegen überschrittener Kilometerleistung garantiert nicht entfallen. Wie Tracer auch schon schrieb, Beitragsnachforderung könnte dann aber die Folge sein. Und wie ich schon selbst schrieb, Kilometerleistung im Auge behalten und dann wenn Überschreitung absehbar, Kilometerleistung im laufenden Jahr höher setzen. Kann man dann ja für das Folgejahr auch wieder herunter setzen, wenn's Sinn macht. Eventuell hilft aber auch noch ein Kilometerguthaben aus dem vergangenen/vergangenn Jahr(en), solange die Versicherung keine Zwischen-Kilometerstände mal abgefragt hat (letzteres ist bei mir noch nie der Fall gewesen).
Wie viel ein höhere Kilometerleistung monentäre Auswirkung hat lässt sich auch selbst recht leicht mit den Online-Tarifrechnern recherchieren.
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