Der Auspuff-Thread!!!

  • #282

    Hat den schon irgendein Hersteller angekündigt einen Auspuff mit Euro 4 anzubieten?
    Finde im Netz dazu gar nichts. Aber es kann ja nicht sein, dass wegen Euro 4 sonst kein Zubehörauspuff mehr kommt.

    690 Duke - R6 - MT-09

  • #283

    Ich hatte paar Händler angeschrieben aber es konnte mir keiner ne Info geben.


    Ich hab mir jetzt für meine 17er den Termignoni bei ug-racingparts bestellt.


    Die hatten jetzt die Beschreibung von BJ. 14-16 auf 14-17 geändert.


    Glaub zwar nicht das der jetzt Euro4 ist aber vielleicht kommt da noch nachträglich was.


    E Nummer ist ja trotzdem drauf und hab noch keine Kontrolle erlebt wo die E Nummer überprüft werden.



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  • #285

    hi
    steht doch alles in dem Artikel
    (mit EG-BE.) dann wird das alles schon legal sein.
    Louise hat den DSX 10 für die RN 29 ja auch im Programm.
    Shark ist nicht die schlechteste Anlage, selbst in div. Auspufftest nicht.
    Nur leider auch nicht die leiseste.
    Einfach mal da durch die Bewertungen lesen, Motor ist ja nicht viel anders;
    knapp 800 Peitschenhiebe sind aber auch nicht gerade ein schnepper. (db killer ist ja ex, wenn ich das richtig sehe)


    my 2 cents


    LG Mike

  • #286

    Ich dachte immer EURO4-Anlagen dürfen keinen geschraubten dB-Killer mehr haben?
    Wie ich das sehe nehmen die einfach einen EURO4-KAT und stecken ihn in die EURO3-Anlage.. Aber wenn "mit EG-BE" steht dann dürfte das schon so stimmen..

  • #287

    Das dumme ist ja: Wenn der Händler das schreibt, muss es noch nicht stimmen. Eigentlich gibt es nur eine Möglichkeit - lasst Euch eine aktuelle Betriebserlaubnis zusenden, sofern es sie nicht auf der Herstellerseite gibt. Steht die neue MT drin ist die Anlage zulässig - ansonsten nicht.


    Wobei ich aus eigener Erfahrung weiß, dass es nicht immer ganz so einfach ist. Habe mal Leovince angeschrieben, weil ich mir nicht vorstellen konnte, dass deren LV One NICHT für die normale MT freigegeben ist. Erst nach einigen Missverständnissen (ich habe auch gefragt, ob sie - wenn schon nicht zugelassen - trotzdem passt), habe ich die (unbefriedigende) Antwort erhalten. Sie ist weder freigegeben, noch passt sie - wobei ich mir letzteres immer noch nicht vorstellen kann. Da in der Betriebserlaubnis die MT nicht aufgeführt ist habe ich die Anlage dann nicht gekauft.


    Edit: Ich habe mal spaßeshalber bei Fechter nachgesehen - dort ist bei der DSX10 ein Downloadlink zur EG-BE Karte. Diese Anlage ist für die Euro 4 MT zugelassen - dort steht auch eine Erklärung, woran es zu erkennen ist. Wenn am Ende der E-Nummer ein "G" steht, ist es Euro 4, steht da eine 9 ist es Euro 3. Auf der Karte selbst stehen die zugelassenen Motorräder, allerdings ohne Baujahr.


    Angaben laut Fechter!


    Also - ein paar Klicks und Ihr habt Klarheit.


    Link:
    https://www.fechter.de/DE/comp…39/2017/SHARK-DSX-10-Leer

    Schweinerei...

  • #288

    Fechter ist ja nun auch ein recht bekannter Vertriebsnahme, die handeln nicht ausschliesslich nur mit Shark-Anlagen sondern auch mit zig andern Mopedteilen.
    Und wenn da oben in der Artikelbeschreibung YAMAHA MT-09 (RN43) 2017 drin steht, ist das glaubwürdig.
    Anders sind irgendwelche no name Zwischenhändler die Chinateile über Amazon & Co verkaufen, da kann man tatsächlich mal mit auf die Nase fallen, auch wenn da MT 09 usw. steht.
    Frage: wie ist das eigentlich bei der 17er MT -die hat ja ebenfalls diese Homologationsdrosseln, Schubabschaltung bzw. Drehzahlbegrenzung in den unterschiedlichen Gängen etc.
    WAS ist denn da jetzt genau anders an den EU- Zubehöranlagen für die Euro 4 Geschichten?


    woher hast Du diese Quelle? Bei der Akra für die 17er Modelle ist der doch auch immer noch rausnehmbar.


    LG Mike

  • #289

    Akra 2017 ist der db angeschweisst man kann ihn aber ausbohren dann ist er aich wieder entfernbar

  • #290


    Elektronisch geregelte Schalldämpfer werden sich auch unter Euro 4 verkaufen. Mit der neuen EU-Richtlinie allerdings nicht mehr zulässig sind Gerätschaften wie manuelle Verstellhebel oder herausschraubbare dB-Eater, die nicht wirklich für den öffentlichen Straßenverkehr erforderlich sind. Aber auch diese Regelung gilt dann nur für Motorräder, die nach dem 1. Januar 2016 als Motorradtypen homologiert wurden.
    Quelle: bikersnews.de


    Und woher hast du deine Quelle, dass bei der 17er Akra der dB-Eater "immer noch rausnehmbar" wäre? :)

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