REIFENFREIGABEN- DISKUSSIONSTHREAD

  • #101

    Leute !
    Immer wieder das gleiche Thema bezüglich der Freigabe oder Empfehlung eines Reifens für ein Moped.........


    Conti sagt beim beim Road Attack 3, dass er nach intern durchgeführten Tests nicht für die Tracer geeignet ist.
    Da nützt auch kein Hinweis dass er für die Nackte geeignet ist - es ändert nichts an der oben erwähnten Tatsache dass Conti bei der Kombination Road Attack 3 + Tracer einfach "Nein" sagt.


    Welche Möglichkeiten hat man jetzt ?
    Man hält sich an die Vorgabe des Herstellers, oder man ignoriert diese und ist damit bereit ein Risiko zu tragen !
    Kann doch jeder entscheiden wie wer will.

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #102


    Und genau hier liegt das Problem... eine Mail eines Kundenbetreuers ist keine offizielle rechtsgültige Meldung sondern eben einfach nur ein Text.


    Wenn der Reifen auf der Tracer wirklich gefährlich ist, dann muss Conti nach aktueller Rechtssprechung ein Bedenklichkeits - / Verbotsschreiben offiziell rausgeben.
    Nach aktueller Rechtssprechung darf man nun mal bei der Tracer jeden Reifen fahren der den Angaben in den Papieren entspricht. Schließt ein Hersteller einen Reifen von dieser Regel aus, dann muss er das offiziell kundgeben.


    Es reicht eben nicht mehr aus nur keine Reifenfreigabe mehr zu veröffentlichen. Das hat früher gereicht aber nach dem neuen Gesetz eben nicht.

  • #103

    Hey Falk !


    Auf welches neue Gesetz beziehst du dich bezüglich Reifenfreigabe ?


    Und was ist dein Ziel ?
    Willst du den Road Attack 3 auf deiner Tracer montieren ?


    Die Antwort des Kundenbetreuers kennst du ja:
    Werden Motorradreifen auf ein Motorrad montiert, die zwar gemäß Richtline 97/24/EU zugelassen
    sind, jedoch nicht mittels Freigabedokument für das Motorrad freigegeben sind, können wir nicht
    ausschließen, dass unter bestimmten Fahrzuständen und Belastungen kritische fahrdynamische
    Zustände auftreten können.


    Wir empfehlen grundsätzlich die Montage von Reifen entsprechend der Freigaben für das jeweilige Motorrad.


    Ja - dann mach es - die Entscheidung liegt bei dir ! ;)

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #104


    Alle Maschinen die keine direkte Reifenbindung im Brief/Schein stehen haben sondern nur noch die Maße der aufgezogenen Reifen (meist nur Maschinen ab 2013/2014), können aufziehen was sie wollen so lange diese Maße eingehalten werden. Genauso wie beim Auto. Das ist das, worauf ich mich beziehe.


    Eben genau das was in deinem Zitat geschrieben wird: Richtline 97/24/EG (NICHT EU!!!)


    Hier mehr Infos für dich:
    https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/



    Ich fahre den RoadAttack seit knapp 6000km auf meiner Tracer. Würdest du den Thread kennen, wüsstest du das ;)



    Das heißt, die Reifen sind erlaubt auf der Tracer zu fahren aber Conti übernimmt keine Verantwortung in Folge eines Unfalls (aber welcher Reifenhersteller übernimmt bei einem Unfall überhaupt schon mal irgendwas... ).


    P.S.
    Wer haftet?


    Eine Marktbeobachtungspflicht der Motorradhersteller besteht in jedem Fall (siehe auch Interview Seite 127). Das sieht auch das Bundesverkehrsministerium so: »Die Verant-wortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen, typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitspro­blemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimm-ten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Ver­braucher bindend.« Also muss der Hersteller ohne Reifenbindung notfalls schwarze Listen erstellen mit Pneus, die sicherheitsgefährdend sind – wenn es die denn gibt. Bei Unbedenklich­keitsbescheinigungen und Freigaben haften die Aussteller, genauso wie der Prüfer, der ein Gutachten über eine Änderungsabnahme von Reifen ver­-fasst. Der Motorradfahrer und -halter ist jedoch für die Betriebssicherheit des Bikes immer mitverantwortlich. Zieht ein Pilot, dessen Motorrad eine Reifen-markenbindung hat, einen nicht frei­ge-gebenen Pneu auf, erlischt die Betriebserlaubnis.
    http://www.motorradonline.de/m…markenbindung.157300.html

  • #105


    Asche auf mein Haupt - du bist sogar der Thread Ersteller - ich gebe zu ich habe hier nicht alle Beiträge gelesen ;)


    Danke für deinen Link von ifz.de und Motorrad.online - werde ich mir mal durchlesen.


    Ich glaube wir tendieren beide in unterschiedliche Richtungen.
    Du bist der Meinung, dass das Produkt verboten werden muss wenn es nicht geeignet ist.
    Mir reicht es schon aus, dass der Hersteller sagt "Leute passt auf - das Ding funktioniert nicht so wie es soll" um es nicht zu verwenden.



    Ich glaube dabei können wir es belassen, sonst diskutieren wir uns hier zu Tode und dann kann ich den Thread wieder aufräumen weil zu viel Off-Topic drinnen ist ;)


    In diesem Sinne Falk => :obscene-drinkingcheers:

    >> In der Ruhe liegt die Kraft <<

  • #106

    Hallo zusammen,


    kann es sein, dass ihr das Pferd von der falschen Seite aufzäumt?
    Es geht doch nicht darum welche Haftung der Reifenhersteller übernimmt, da er das sowieso nicht macht.


    Nach einem Unfall, wenn das Gutachten der Versicherung feststellt dass die Ursache des Unfalls der Reifen war
    und zudem keine Freigabe besteht, dann bin ich mir sicher, dass jede Versicherung versucht um die Regulierung herumzukommen.


    Dann ist für jeden zu hoffen, dass nur das Bike Schrott ist!!!!!!
    Also kommt alle gesund ans Ziel.


    Grüße in die Runde


    Frank

  • #108


    Das PDF bitte richtig lesen.
    In dem Dokument geht es vor allem um den Fall, dass zwar im Schein nur Maße und keine Marke vorgegeben sind, aber im Feld 22 dafür ein Verweis auf das Handbuch steht. Wenn im Handbuch dann ein spezieller Reifen genannt wird, dann besteht natürlich auch wieder die Reifenbindung.
    Es steht aber auch explizit im PDF, dass wenn im Feld 22 nichts steht, es eben keine Reifenbindung gibt!


    Zitat:
    "2.2. Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
    In den neuen Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I), die seit September 2005 aus-
    gestellt werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte
    unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22
    am unteren Ende der Datenseite hingewiesen (siehe Bild 2). Üblicherweise werden hier nicht die
    zugelassenen Reifenmodelle und –hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Be-
    triebserlaubnis des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine
    Reifenbindung gegeben.

    Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet
    darauf hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in
    den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedie-
    nungsanleitung oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässi-
    gen Reifentypen gesucht werden.
    "


    Bei der MT09 Tracer ist Feld 22 im Schein leer.. komplett leer 8-)


    Aber ich betone nochmal, dass , wenn man sich unsicher bzgl. der Eignung der Reifen für die Maschine ist, man definitiv auf die Reifenempfehlungen der Reifenhersteller hören sollte! Die sind schon sinnvoll aber eben nicht rechtlich bindend für die Tracer.

    Einmal editiert, zuletzt von Viper3dc ()

  • #109

    Interessanter Clip zur Reifenfreigabe:


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    Gesendet von meinem Commodore-C64 Smartphone mit Akustikkoppler

  • #110

    1.2. Einige Motorradhersteller verzichten auf ergänzende Freigaben
    Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits
    den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich
    homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese
    Empfehlungen missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. In
    der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben
    suchen muss, wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle
    nicht mehr verfügbar sind.

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