REIFENFREIGABEN- DISKUSSIONSTHREAD

  • #91


    Sorry dieser Beitrag sollte ironisch sein - Zusammenfassung egal was du ran machst - es kann immer falsch sein ....... außer eben der Erstbereifung denn die wurde zusammen mit dem Motorrad genehmigt.

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


    MT09 Tracer in RaceBlue - Heizgriffe CoolRide, Kühlergitter Marki, Navi über KI, LED Blinker Plus, Sturzpads, Kettenöler, Wilbers Federbein, Andreani Cartridges, Spiegelverlängerung von Schlumpf, RoadsItalia etc.

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  • #92


    Du missinterpretierst das. Der Dunlop reifen rutscht nicht, der hat einfach keine Laufleistung.

  • #93

    Ich hatte den Dunlop auch als Etstbereifung. Dieser war schon rutschig, daher war ich froh als ich wieder Michelin drauf hatte.

  • #94


    Bei den Reifentests für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geht es wohl mehr um Fahrstabilität als um Kurvengrip und Laufleistung... Dass der Dunlop in der Erstbereifung kein Glücksgriff war ist allgemein bekannt, das geht hier aber leicht am Thema vorbei [emoji6]


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  • #95


    Ich muss dem leider widersprechen - das mit der Laufleistung stimmt ja - aber ich bin noch mit keinem Reifen so oft gerutscht wie mit dem Dunlop :(

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


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  • #96

    Hallo
    ich habe es zwar jemanden versprochen hier nicht mehr rein zu posten, dennoch driftet das ganze ja leider wieder zunehmens ab. :roll:
    Also bevor der Thread wieder mal dicht gemacht wird, hier mein wirklich allerletztes Statement:
    @tracerfrank: Danke für die schriftl. Kopie der ifz.
    ich lasse das einfach mal unkommentiert.
    So denn mein wirklich letzter Versuch:


    Es geht hier nicht um Qualität der (Original OE Reifen) der MT.
    Denn diese sind Freigegeben für das Motorrad.
    Es geht um die Haftung/Schadensersatz bei einem Unfall bzw. Folgekosten durch Unfall mit Krad ohne Reifenfreigaben durch den Hersteller.
    Ein Beispiel:
    Drei Tracer Fahrer kommen unabhängig voneinander auf der Autobahn bei hohem Tempo ohne Fremdeinwirkung ins Pendeln, stürzen und ziehen sich Verletzungen mit hohen Folgekosten zu (Berufsunfähigkeit etc.). Alle drei waren an dem Unfall nicht selbst schuld - das Motorrad hat angefangen, zu pendeln. Also verklagen sie Yamaha auf beträchtliche Summen an Schadensersatz.


    Der erste hatte noch die Erstbereifung drauf, die auch im Handbuch steht. Wenn es dem Kläger gelingt zu beweisen, dass das Motorrad von sich aus angefangen hat zu pendeln (Zeugenaussagen), ist es nicht unwahrscheinlich, dass er Schadensersatz, Schmerzensgeld o.ä. bekommt.


    Der zweite hatte einen Reifen mit Freigabe / UBB drauf. Er wendet seine Klage nicht an Yamaha, da der Reifen nicht im Handbuch steht, sondern an den Reifenhersteller, der die Freigabe/UBB herausgegeben hat. Auch hier gibt es eine Chance auf Schadensersatz.


    Der dritte hatte einen Reifen ohne Freigabe/UBB drauf, z.B. den alten BT 021.
    Yamaha verteidigt sich mit dem Hinweis, den Reifen nicht freigegeben zu haben. Bridgestone kommt deswegen als Angeklagter auch nicht in Frage => Der Fahrer kann vielleicht die Werkstatt verklagen, die ihm den Reifen montiert hat. Wenn die Werkstatt vor der Montage auf die nicht vorhandene Freigabe/UBB hingewiesen hatte, dürfte sie wahrscheinlich auch aus dem Schneider sein und der Fahrer sieht keinen Cent.


    Es ist zwar richtig, dass man nach einem solchen überlebten Unfall genug andere Sorgen hat - aber wenn ich da so drüber nachdenke, um welche Summen es da im Zweifelsfall gehen könnte (Leben völlig ruiniert oder nur teilweise),
    tendiere ich da vorsichtshalber doch wieder zu einem Reifen mit Freigabe/UBB.
    denn wie das alles letztendlich durch Gutachter, Versicherungen und Gerichte geurteilt wird, dass kann hier niemand mit 100%iger Sicherheit sagen, alles nur Vermutungen.


    LG Mike

  • #97

    im trockenen rutschig, im nassen Sch..., dafür hielt er zum Glück nicht zu lange. :)
    Aber deutsche Vollkaskomentalität brauch halt ne Freigabe.
    Allerdings war selbst dieser Dunlop durchaus fahrbar. Wie jede andere Reifenkombination und Mischung auch. Die eine besser, die andere schlechter.
    Die Zeit wirklich "unfahrbarer" Holzreifen ist zum Glück vorbei.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #98


    Ok, ich hab zwar auch den Trixipass (Hahntenjoch) ohne Rutscher überstanden aber ich will dir und den anderen ja glauben.

  • #99



    @ Mike du liegst hier mit Sicherheit richtig - die Chancen hier Schadensersatz zu bekommen ist einiges höher als ohne UBB.


    Wie hier viele schon am eigenen Leib erfahren mussten, versuchen Versicherungen immer irgendwie keine oder nur geringe Zahlungen leisten zu müssen. Egal ob die eigene, die vom Motorrad- oder Reifenhersteller. Und in diesem Fall ist der von mir zitierte Satz aus der UBB leider sehr "hilfreich"

    Grüße aus Oberösterreich
    Georg


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  • #100

    Hohoho! Wer deine Meinung nicht teilt, der kann also nicht fahren. Interessantes Schlusswort. Letztlich bist du rechthaberischer Ignoranten nur nicht in der Lage eine sachliche Diskussion zu führen.

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