REIFENFREIGABEN- DISKUSSIONSTHREAD

  • #11

    Frank
    ein allerletzter Versuch meinerseits;


    und


    das wäre ein Widerspruch in sich.
    Denn wenn Yamaha in der Bedienungsanleitung vom gleichen Typ schreibt, dann handelt es sich um die Sorten die ab Werk montiert worden sind.
    Es gab letztes Jahr mal eine pdf von Pirelli, wo als Auflage aufgeführt wurde, das der Reifen nicht für die Tracer freigeben ist.
    http://moto.permission.jfnet.de/PIRELLI/26173.pdf
    Antwort von Pirelli bzw. Stellungnahme:
    warum als Auflage nicht die Version Tracer war:
    das Motorrad ist mit dem Reifen zu unruhig.
    Wenn es so eine offizielle Stellungnahme zu einem Motorradreifen gibt (zu dem Zeitpunkt)
    macht es Sinn einen der zahlreichen anderen Reifen mit Unbedenklichkeitbescheinigung auszuwählen.


    LG

  • #12


    Es zählt nur was in den Zulassungspapieren drinsteht und wenn da kein besonderer Typ vorgeschrieben ist, dann kann man nehmen was man will, so lange die restlichen eingetragenen Parameter stimmen.
    Ich habe noch keinen TÜV Prüfer oder Polizisten gesehen, der meine Bedienungsanleitung haben wollte um die vorgeschriebenen Reifen zu verifizieren :lol:

  • #13

    Bernd..Guido oder was weiß ich wer du bist, es gibt hier auch ein Vorstellungsboard!


    Und dann einfach mal alle Beiträge genau durchlesen.
    Es geht hier nicht nur um die Reifendimensionen die im Schein stehen, auch nicht um TÜV oder Polizeikontrollen.
    Es geht um die Freigaben seitens der Reifenhersteller für das jeweilige Motorrad, bzw. den Unbedenkl. bescheinigungen.


    LG Mike

  • #14


    Wie schon mal vorher geschrieben geben die Reifenhersteller nur noch "Empfehlungen", man braucht KEINE Freigaben mehr, da es KEINE Reifenbindung mehr gibt, wenn in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 kein spezieller Reifentyp vorgeschrieben wird!


    In deiner verlinkten Empfehlung von pirelli steht doch sogar noch drin:


    Es ist wie beim Auto, wenn Dimension, Tragfähigkeit und Geschwindigkeit passen kann man den benutzen was man will.
    Wozu willst du denn den Wisch haben? Keiner will den sehen nicht mal der Tüv Prüfer, denen ist scheißegal was man draufhat, wenn die Dimension stimmt!


    Was soll denn die Versicherung sagen, wenn es keine Vorgaben vom Hersteller gibt, mit dem RS10 wäre der Bremsweg kürzer gewesen, mit dem Racetch wären sie erst bei 70Grad Schräglage weggerutscht oder der Continental ist schwärzer als der Pirelli und deshalb zahlen wir nicht????!!!!


    Wenn mal ein Reifen nicht als Empfehlung angegeben wird, einfach mal nachdenken.
    Wenn der Motorradhersteller das Mopped als (Sport)Tourer anbietet, wird da kaum ein Reifenhersteller Rennstreckenreifen testen die keine 1000km auf der Strasse halten. Ebenso werden die für die R1M keine Enduroreifen oder Tourenreifen testen, die zwar 20000km halten aber auf der Renstrecke zerbröseln.

  • #15

    Ich habe mir das Video auch angeschaut (Danke erst mal an Mike) und darin wurde eigentlich alles wichtige dargelegt. Wenn man sich dieses genauer anschaut und dazu MT-Mike seine Ausführung richtig durchliest, wird man feststellen dass Mike da recht hat.
    Ich habe in meinem Bekanntenkreis einen KFZ Sachverständigen und er sagte teilweise das gleiche wie der Herr im Video. Auch wurde im Video erklärt, dass dies auch ein Komplexes Thema ist grad wenn es um die Haftung geht.

  • #16

    Also für mich gibt es hier einfach keine klare Linie.
    Selbst auf der Homepage von Yamaha gibt es unterschiedliche Aussagen.
    1.Keinerlei Reifenbindung innerhalbder Abmessungen.
    https://www.yamaha-motor-servi…enliste_2016_20170328.pdf


    2. Bedienungsanleitung der Tracer Kapitel 6-18.
    Zitat: Ausschließlich die nachfolgenden Reifen sind nach zahlreichen Tests von Yamhaa freigegeben worden....... Dunlop D 222 usw.....
    https://cdn.yamaha-motor.eu/ow…orcycles/P2PP28199GGG.PDF



    Gilt die Bedienungsanleitung auch für alle deutschsprachigen Länder und haben dann auf einmal alle Länder eine Reifenbindung?


    Auf der Homepage von Yamaha gibt es keinerlei Freigaben für die MT 09, noch für die Tracer (Stand 2016)
    https://www.yamaha-motor.eu/de…aben_gutachten/index.aspx


    Heißt das jetzt wir dürfen alles fahren!?


    Außer in der Bedienungsanleitung finden ich sonst nirgendwo eine "Reifenbindung".
    Muß ich als theoretischer Gebrauchtkäufer eine Bedienungsanleitung besitzen, oder danach handeln???



    Man kann natürlich hier endlos diskutieren, evtl. sogar ob das nach EU- Recht überhaupt zulässig ist Reifenfreigaben länderabhängig zu machen.
    Fährt ein Östereicher mit einem Reifen ohne "Freigabe" in Deutschland und ist einen Unfal verwickelt, was passiert dann???
    Fährt ein Deutscher mit einem Reifen ohne "Freigabe" in Österreich und ist einen Unfal verwickelt, was passiert dann???



    Alles Spekulation! Hier fehlt ein Grundsatzurteil! :D


    Ich verlasse mich in erster Linie auf die einschlägigen Reifentests, in 2ter Linie auf meinen Reifenhändler ( der mir auch sagte dass der Roadtec 01 nicht freigegeben war als ich ihn montierte) und zu guter Letzt auf mein Feeling was den Reifen angeht. Und falls ich mich mal mit einem Reifen unwohl fühle dann schmeiße ich ihn wieder runter, egal ob abgefahren oder nicht, denn ich fahre zum Spaß Motorrad.


    Also soll doch jeder machen wie er will!
    Ich sehe in einem Forum auch keine rechtsverbindliche Auskunft! Wer sich absichern will kann ja einen Anwalt beauftragen..... ich fahre derweil Motorrad mit den Reifen die ich für gut halte und wenn sie dann noch getestet und freigegeben sind....umso besser!!


    In diesem Sinne


    immer guten Grip!


    Lg HIRU

  • #17


    Wenn du dir das Video angeschaut hättest, wirst du nun wissen dass dies ein Komplexes Thema ist.
    Sicher darf jeder machen wie er/sie will. Nur wenn eine Reifenfreigabe für ein Modell nicht/oder noch nicht gibt dann sollte man diesen Reifen erst mal weg lassen.

  • #18

    Hallo Sandra,


    ein Video ist genauso wenig rechtsverbindlich wie ein Forenbeitrag!


    Eins ist klar und das ohne Zweifel! Eine Reifenbindung besteht nur dann, wenn Sie in de Fahrzeugpapieren eingetragen ist! (Mit Fabrikat, Größe und Typ)


    Alles andere sind Empfehlungen und nicht rechtsverbindlich!
    Auch das IFZ gibt empfiehlt Reifen mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe), aber nur damit man mit einem Reifen keine negativen Erfahrungen macht!
    Jemand in die Haftung zu nehmen, der auf einem Motorrad ohne eingetragene Reifenbindung einen Reifen gemäß Spezifikation fährt, halte ich für unmöglich! Das sind für mich alternative Fakten!


    Der Text des IFZ schildert das ganze recht eindeutig.
    Die Freigabe ist defintiv der Gürtel zum Hosenträger!

    https://ifz.de/wordpress/wp-co…brikatsbindung_082015.pdf


    LG HIRU

  • #19

    Mir persönlich ging es in dem Video explizit um "Freigaben" ;)
    Nicht um Reifenbindung.

  • #20

    Hallo Sandra,


    ich denke wir meinen das Selbe.


    Wichtig ist ja auch nur das bei seiner Reifenwahl frei ist und (rein rechtlich) keine Freigabe bei unseren Motorrädern braucht!
    Holt man sich einen Reifen mit Freigabe, dann weiß man zumindest das er getestet wurde und für gut befunden wurde!
    Das war´s dann auch für mich zu diesem Thema!
    LG Hiru

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