Givi E45 Seitenkoffer an der MT09 ?
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#5 Wenns gut gemacht ist,gibts keine Probleme. Könnte es aber. Denn fest verbundene Teile müssen zwar lt. meinem TÜVler weder eine ABE haben noch eingetragen werden, aber sie sollen von einem zuverlässigen Hersteller stammen.
Kann mer sich jetzt seinen Reim drauf machen.
Eine Lösung für Solisten -bei der geringen Zuladung eh wahrscheinlich- ist ein Topcase.Ich will dazu aber keinen ausladenden Träger, der die Fahreigenschaften krass verschlechtert montieren, sondern die Sitzbank modifizieren.
Im vorderen Abschnitt einen an mich angepssten Sattel, hinten wird das Sitzpolster völlig entfernt und eine TC-Trägerplatte montiert.
Dadurch bleibt der Scherpunkt zwar immer noch oben (was normalerweise eher Händling fördernd ist) wirklich wichtig aber ist, dass dieser elende Hebel weit nach hinten entfällt.
Aber auch hier gilt, dass es gut gemacht sein muss.
Hat eigentlich schon mal wer tatsächlich Ärger wg. fehlender Sozius-Fussrasten bekommen? -
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#7 J
Die Frage interessiert mich aich. Habe aich keine dran und habe keine Ahnung ob das legal ist
Ja
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#10 Ja legal
Wo steht das geschrieben?
Nach dem was ich von meinem TÜV weiß ist das wohl eintragungspflichtig (Einpersonenbetrieb)
Ob das allerdings Gesetz ist weiß ich nicht.
Bei meiner VFR damals stand ein Eintrag wegen der entfernbaren Haltegriffe , wenn man mit Sozius Abdeckung fuhr im Schein. Haltegriff ist auch definitiv Vorgeschrieben bei 2 Personen Zulassung. Würde mich wundern wenn ich ohne Soziusfußrasten noch jemanden mitnehmen dürfte. Also müsste dann doch Einpersonenbetrieb eingetragen werden.???
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