ContiRoadAttack 3

  • #181

    Ich hab den CRA3 ebenfalls auf der Renne bewegt.
    1. Tag war relativ kühl im Tagesverlauf zwischen ca. 14-20 Grad Lufttemp., keine Sonne, gegen Ende ganz leichtes Tröpfeln aber ohne dass es tatsächlich feucht wurde. Hier hatte ich nach Aufwärmen des Reifens keinerlei Traktionsprobleme, lediglich im letzten Turn und ohne Aufwärmphase aus 1. Kurve aus Schräglage zu heftig angegast um zu überholen, da wollte mich plötzlich mein Heck überholen... hat sich dann aber nicht ruckartig eingefangen sondern durch einen leichten "Schlenker" in die andere Richtung und war dann wieder auf Schiene. Danach etwas gemütlicher angegangen bis er warm war, später hatte er dann wieder richtig fein Grip.


    2. Tag war deutlich wärmer - ca. 23 - 28 Grad, da hatte ich Null Probleme.


    Das Reifenbild wie bei Rolf D kommt bei etwas ruhigerer Fahrt zusammen, sah bei meiner Liebsten auch etwa so aus, da ist der Reifen schön warm um klebrig zu sein und sammelt den ganzen Gummi von der Strecke ein. Das wird man so im normalen Straßenverkehr nicht finden und nach einer kleinen Runde auf "normaler" Straße ist dieses Reifenbild auch schnell wieder geglättet, weil sich der gesammelte Gummi sofort wieder abfährt.


    Mit dem CRA bin ich bisher sehr zufrieden. Im Vergleich mit den letzten Sätzen die ich versucht habe würde ich sagen:


    CRA3 - bisher der beste, jedoch weiss ich noch nicht wie er sich bei weiterer Abnutzung verhält.
    Battlax S21 - auch feinen Grip bis zum Schluss, aber hoher Verschleiß
    Roadtech 01 - Auch feiner Grip, nur ganz am Ende dann etwas geschmiert
    Angel GT - war zu Beginn nett, ich empfand ihn bei zunehmendem Verschleiß auch zunehmend rutschiger
    RoadSmart 03 - mit dem war ich bisher am wenigsten zufrieden, empfindlich bei Bitumenstreifen, Kanaldeckel & Co, in größerer Schräglage immer etwas geschmiert, hier konnte ich nie richtiges Vertrauen aufbauen..


    Bisher würde ich auf jeden fall wieder auf den CRA3 setzen, ansonsten evtl. auch der Road5 mal zum testen..


    Wobei das natürlich meine subjektiven Eindrücke sind - eh klar.

  • #182

    Der MPR5 hat auf jeden Fall einen höheren Verschleiß als der CRA3. Ansonsten gleiches Niveau. Beides tolle Reifen.
    Besonders, wenn der Vorderreifen etwas "spitz" gefahren ist, damit die Tracer etwas handlicher wird.


    Gruß


    Wolle

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  • #183

    Ja meine Erfahrung mit dem Road 5 ist auch, dass er schneller verschleißt. Aber auch der Grip ist nicht so hoch wie mit dem CRA3. Wobei der Road 5 einfach nur deutlich mehr Temperatur braucht um richtig viel Grip aufzubauen. Der CRA3 baut enorm viel Grip schon von Anfang an auf... ohne richtige Wärme im Reifen ist der Grip vom Road 5 definitiv schlechter gegenüber dem CRA3.


    Wobei der Road 5 trotzdem ein extrem guter Reifen ist. Er hat nur nicht diesen extrem krassen Grip wie der CRA3 am Anfang.
    Bei kälteren Temperaturen (Frühling/Herbst) ist der CRA3 der deutlich bessere Reifen. An richtig warmen Sommertagen wo der Reifen sehr, sehr schnell richtig warm wird, sind sie gleichwertig.

  • #184

    Und es gibt jetzt durch die Aussage von Yamaha Handlungssicherheit zum CRA3.
    Keinerlei Fabrikatsbindung für die Tracer.

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  • #185


    Wobei auch Yamaha sicher abgesichert hat..


  • #186

    Yamaha empfiehlt auch ein bestimmtes Öl.
    Hat aber ja keine rechtliche Relevanz.
    Und darum geht es ja in den ganzen Freigabediskussionen. Unfall mit "nicht freigegebenen" Reifen - kann der Fahrer haftbar gemacht werden weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.
    Und das ist durch das Yamaha Statement eindeutig neativ entschieden. Es ist in Teil I und II kein Reifenfabrikat angegeben und es wird dort auch nicht auf eine Reifenempfehlung im Handbuch hingewiesen.
    Also rechtlich glasklar.
    Kann also weiter beruhigt meine MPR5 v und CRA3 h weiterfahren.
    Das witzige ist, auf der Tracer läuft der CRA3 wunderbar, auf der Speedy hab ich Probleme mit dem Reifen. Und da hat er ne Freigabe. :-))))


    Gruß


    Wolle

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  • #187


    auch wenn sich das Thema Freigabe ein wenig im Kreis dreht hier sind solche Ausagen doch bedenklich.
    Neo hat ja weiter vorne eine gute Erklärung dazu gegeben und der YouTube link zum "Reifenonkel" ist auch hilfreich.


    Klar sollte aber jedem sein.
    Mit Reifen ohne Freigabe zu fahren birgt im Falle eines Unfalls das Risiko auf einer großen Summe Schulden sitzen zu bleiben.
    Und je teurer es droht zu werden, desto mehr Schlupflöcher werden Versicherungen suchen...

    immer eine handbreit Straße übrig lassen

  • #188

    Och neeee.
    Eine Kaskoversicherung kann bei "grober Fahrlässigkeit" die Zahlung verweigern.
    Eine Haftpflicht (also die, die für die Fremdschäden aufkommt) zahlt auch bei "grober Fahrlässigkeit" (außer bei Alkohol). Sie kann den Versicherungsnehmer mit "bis zu 5000€" in Regress nehmen. Das ist bestimmt viel Geld, wird einen Motorradbesitzer aber wohl nicht in den finanziellen Ruin treiben.
    ABER, die Versicherung muss die grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Da hakt es schon mal bei dem Filmchen vom Reifenonkel, das schon gut 2 Jahre alt ist. Warum gibt es denn noch kein "höchstrichterliches Urteil", wie im Film erzählt? Vielleicht weil so ein Fall noch nie zur Verhandlung gekommen ist?
    Und die Allianz sieht für diesen Fall keinen Grund für die Nichtzahlung.


    Und wenn YAMAHA genau beschreibt, wann eine Reifenbindung vorliegt


    Alle Yamaha-Roller und -Motorräder ab dem Modelljahr 2011 (nicht Erstzulassungsdatum), auch größer 125 ccm Hubraum, unterliegen keiner Reifenfabrikatsbindung.


    Eine Reifenfabrikatsbindung liegt bei Ihrer Yamaha dann vor, wenn Reifenfabrikate/-modelle in Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I, II; Fahrzeugschein/ -brief) eingetragen sind.


    Steht in der Zulassungsbescheinigung von Ihrer Yamaha der Satz "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten", aber es sind keine Reifenfabrikate/ -modelle in dieser eingetragen, liegt i.d.R. keine Reifenfabrikatsbindung vor.


    und genau diese Felder bei der RN29 (und wahrscheinlich anderen Typen) nichts beinhalten, wird einem kein Richter grobe Fahrlässigkeit aufbrummen.


    Und immer wieder:
    Sowie irgend etwas am Moped verändert ist erlischt die Freigabe.


    Ganz schön viele "unds".
    Wenn man nur mit Freigabe fährt macht man ja nichts verkehrt.
    Nur zu behaupten, es darf nicht ohne und die finanziellen Folgen seine unüberschaubar, sind halt nicht zutreffend und eher Fake News.
    Gruß
    Wolle

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  • #189


    Ich glaube die werden hier noch versuchen uns einzureden, es wären schon Motorradfahrer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, weil sie Reifen ohne Freigabe gefahren haben.

  • #190

    :lol:

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