Zitat von prezzeAlles anzeigenIch greif das Thema hier mal auf. Heute kam mein kleines Scheibchen für die MT.
Wie sieht denn das jetzt aus? Muss ich damit zum TÜV? ABE liegt ja keine bei, aber angeblich ist die ja "TÜV gebprüft" .
Ich habe im Internet auf der schnelle nur folgenden Artikel gefunden:
http://www.motorradonline.de/s…kues-und-tuev.155769.html
Folgender Auszug:
Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend.
Ansaugstutzen/ Bremsarmatur/ Bremsbeläge/ Bremsflüssigkeitsbehälter/ Bremshebel/ Bremsleitungen/ Bremspedal/ Bremspumpe/ Bremsscheibe/ Bremszange/ Cockpitverkleidung/ Fahrwerkshöherlegung /Fahrwerkstieferlegung/ Federbein(e)/ Felgen/ Fußrastenanlage/ Gabel/ Gabelbrücke/ Gabelfedern/ Gabelstabilisator/ Getriebeabstufung/ Hauptbremszylinder/ Hauptständer/ Heckhöherlegung/ Hecktieferlegung/ Heckverkleidung/ Hinterradabdeckung/ Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Kotflügel/ Krümmer (nur wenn sich Rohrführung oder Querschnitt ändern)/ Lampenmaske/ Lenker/ Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar)/ Lenker-Klemmböcke (Riser)/ Lenkungsdämpfer/ Luftfilter/ Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz)/ Luftfilterkasten/ Reifen (bei Dimensionsänderung) Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl)/ Schwinge/ Seitenständer/ Sekundär-Übersetzung/ Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen)/ Soziushaltegriffe/ Tachometer/ Tank/ Vergaser/ Vergaser-Bedüsung/ Verkleidung/ Verkleidungskiel/ Verkleidungsscheibe