Ohne DB Killer 228 € Strafe
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#43 Um nochmal auf den Anfang von der Geschichte zu kommen
Also ich hab damals ein durchfahrtsverbot für Lkw missachtet (selbst schuld ...Hätte aber auch sagen können hier ist ein Kunde von meiner Firma) dafür gab es 80 Euro Strafe plus 20 Euro Gebühren und 1 Punkt
Deswegen wird bei den 228 Euro bestimmt auch ein Punkt drin sein ....Achja. ......
Und euch allen auch schöne WeihnachtenGruß
Nils -
#44 So... Ich hoffe mal dass sich der Hirntote äääm ich meine Braindead hier endlich mal ausklinkt damit das hier wieder ein netter freundlicher Thread wird:)
Aber zurück zum Thema. Ich könnte mir auch gut vorstellen dass es dafür ein oder zwei Punkte gibt.
Also oft darf man sich da nicht erwischen lassen sonst kann man eine Weile laufen. Ich vermute aber auch dass das Kerlchen was gelernt hat.
Ich glaube nicht dass der so bald wieder Bock drauf hat mal die Kohle für einen Satz Reifen zu verschlampen;)Als ich meine neue Tröte ran gebastelt habe habe ich auch DB Killer rausgemacht. Da steckt dann doch zuviel Kind im Manne um sich das zu verkneifen;)
War dann schon heftig laut!!! Lol
Das war aber eigentlich auch nur die Neugierig. Bei dem einen Mal ist es dann auch geblieben;)von unterwegs gesendet
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#45 Womit begründet die Polizei die Stilllegung?
Meines Wissens darf ein Kraftfahrzeug nur stillgelegt werden wenn es Verkehrsgefährdend ist. Dieser Tatbestand sollte bei manipulierter Abgasanlage nicht vorhanden sein!?
Mit Stilllegungen begeben sich die Kollegen in grün oder blau auf sehr dünnes Eis.DB Killer mitführen ist ihm vermutlich als Vorsatz ausgelegt worden, darum die Höhe der Strafe.
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#47 Zitat von Hannes1988DB Killer mitführen ist ihm vermutlich als Vorsatz ausgelegt worden, darum die Höhe der Strafe.
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Gibt es da eigentlich einen Ermessensspielraum? Ich habe diesen Vorfall auch in meiner Motorradclique gepostet. Jemand meinte dort das ein Bekannter von ihm für einen fehlenden dB-Killer bloß 50 € Strafzettel bekommen hätte.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass es verschieden hohe Strafsätze gibt oder doch???von unterwegs gesendet
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#48 Zitat von TracerGibt es da eigentlich einen Ermessensspielraum? Ich habe diesen Vorfall auch in meiner Motorradclique gepostet. Jemand meinte dort das ein Bekannter von ihm für einen fehlenden dB-Killer bloß 50 € Strafzettel bekommen hätte.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen dass es verschieden hohe Strafsätze gibt oder doch???von unterwegs gesendet
Naja .....Wenn ich an meine Zeit in dem Alter denke ....Da war ich was die Polizei betrifft auch eher uneinsichtig und wusste sowieso alles besser da haben die dann auch schon mal genauer hingesehen was da noch alles so nicht unbedingt richtig am Auto ist .... Fehlende ABE falscher Auspuff und die abgefahrenen Reifen ...Solche Sachen eben
.... Vielleicht ging es den Jungs ähnlich ..,.Jedenfalls ist das damals (und heute) ne Menge Geld für so ne Sache ....
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#49 Da fällt mir jetzt auch gerade ein Schwank aus meiner Jugend ein.:)
In meiner Jugend war die Honda MTX 80 der Renner.
Ich war da wegen irgendwas am rumschrauben und habe bei dieser Gelegenheit dann auch mal hinten die Pfeife raus gebaut. Wollte dann natürlich wissen wie lautet das Ding ist und wollte nur eine kleine Probefahrt machen. Ich bin dann ohne Helm ein paar hundert Meter vom Elternhaus weg einen Feldweg reingefahren und prompt stand natürlich die Polizei da.
Eigentlich hätte ich ja mit meiner Enduro quer über den Acker abhauen können. Aber das habe ich mich dann doch nicht getraut:)
Jedenfalls war es dann auf einer Straße nur für Forstwirtschaft dann ohne Helm und ohne Pfeife. Ich kann mich nicht mehr genau erinneren wie hoch der Strafzettel war. Viel war es auf jeden Fall nicht. Und einen Punkt hats auch nicht gegeben soweit ich mich erinnern kann. Das ist aber auch schon über 30 Jahre her.von unterwegs gesendet
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#50 Zitat von TracerStillgelegt weil die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt wenn du den dB-Killer raus machst. (Vermute ich mal)
Den genauen Gesetzestext kenne ich auch nicht.
LG
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Ich klink mich selbstverständlich nicht aus, ich will den Thread ja nett und freundlich halten
Du hast recht, die Stillegung ergibt sich aus der erloschenen Betriebserlaubnis.
Tatsächlich hat die Polizei trotzdem einen Ermessensspielraum bei solchen Dingen. Hat sie eigentlich häufiger... Es geht darum abzuschätzen, ob eine Gefährdung entsteht und wenn ja wie abstrakt und wie groß die ist. Ist der DB Killer raus, der Delinquent aber augenscheinlich reuig, die Lautstärke augenscheinlich (ohrenscheinlich) nicht zuuuu krass und hat ers nimmer weit nach Hause und stört auf dem Weg niemanden - dann ist die Chance größer, dass ihn die Polizei vielleicht doch ziehen lässt, und er seine Karre später vorführen darf.
Passt etwas davon nicht - z.B. Das der Fahrzeugführer ne dumme Gosch hat (wenn Vorsatz wahrscheinlich ist, und dazu Uneinsicht kommt) - dann mindert sowas die Chancen.
Weiterhin sieht der Gesetzgeber eine Veränderung der Lautstärke des Fahrzeugs (zum schlechten - also lauter) als Beeinträchtigung der Umwelt an. Für die Polizei geht es dann darum, wie schwerwiegend bzw. schädlich diese Beeinträchtigung ist.
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