Beschädigung Rahmen (Neufahrz.) nach Auslieferung

  • #41

    Das BGB unterscheidet nicht am Gegenstand. Es ist egal ob es sich um einen Rasenmäher, Kaffeemaschine oder sonstwas handelt.


    Ich würde das persönliche Gespräch suchen und meine evtl vorhandenen Bedenken über die evtl vorhandenen Risse äußern. Ich maße mir anhand von zwei Fotos nicht an zu sagen dass da definitiv einer ist.


    Die Tatsache dass der Händler hier bereits den ersten Schritt getan hat und ohne großen Stress das Moped wieder abgeholt hat und entsprechend entgegen gekommen ist zeigt doch, dass er kompromissbereit ist. Er hätte auch ganz anders gekonnt...


    Mehr miteinander als Gegeneinander...
    Nützt dir ja auch nichts wenn das Verhältnis zwischen euch so zerrüttet wird, dass du in Zukunft 100km zum nächsten Yamaha-Händler Eiern musst für jede Kleinigkeit..

  • #44

    Ein Auto ist nur noch „neu“, aber eben nicht mehr fabrikneu, wenn es nach Verlassen des Herstellerwerks einen Schaden erleidet. Ist es für einen konkreten Käufer bestellt worden, kann dieser die Abnahme verweigern, denn er hat Anspruch auf einen fabrikneuen Wagen.

    Also muss der Händler nun sehen, was er dem Kunden gegenüber aus der Sache macht. Letzterer hat die bessere Verhandlungsposition. Wenn der Käufer bereit ist, den Wagen gegen einen ausgehandelten Nachlass doch zu nehmen, sollte das mit dem Versicherer abgestimmt werden. Nimmt er ihn nicht mehr, liegt der Schaden im verlorenen Gewinn einerseits und dem Nachlass, der dem nächsten Kunden gegeben werden muss.

  • #46

    Richtig. Das Fahrzeug stand im Ausstellungsraum des Händlers - es wurde also nicht extra für mich bestellt.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, steht mir deshalb auch nur ein neues und nicht fabrikneues Fahrzeug zu, weshalb ich leichte Beschädigungen nach entsprechender Nachbesserung tolerieren muss?


    Es sei denn natürlich, es würde sich tatsächlich um mehr als geringfügige Beschädigungen handeln.

  • #47

    Das trifft aber nur zu wenn er dir den Schaden vorher zeigt und vorher mit dem Preis runter geht! Da er das nicht hat trifft der erste Absatz zu, da du ein Schadenfreies Motorrad erworben hast!

  • #48

    Man könnte aber auch sagen er hat das Fahrzeug angenommen.
    Stand immerhin auf seinem Hof selbst nach Einweisung vom Mitarbeiter.
    Spätestens da muss man reklamieren.


    Ist nicht böse gemeint. Sehe das wie Sandra, vor lauter Vorfreude übersieht man gerne was.
    Naja abwarten. Er wird uns hoffentlich auf dem laufenden halten.

    Der weiße Reiter :D

  • #49

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es sich um einen Riss handelt. Man kann das in das Bild hinein interpretieren, aber wo soll der herkommen, die Maschine hatte ja keinen Unfall und der Rahmen ist nicht aus Porzellan. Da ist jemand mit dem Werkzeug abgerutscht und hat den Lack beschädigt und dann wurde es halt unprofessionell instand gesetzt. Wenn die das jetzt ordentlich lackieren kannst Du dir ja noch schriftlich bestätigen lassen, dass sie Unfallfrei ist. Und dann habe Spaß damit. Und wenn dir dann selbst der erste Kratzer passiert - nicht ärgern, davon wird der Fahrspaß nicht weniger.

    Gruß, Martin

  • #50


    Das gilt so nur für gewerbliche Käufer. Diese müssen bei Annahme reklamieren, private Käufer nicht.
    Sobald ich etwas vom Händler höre, poste ich es hier - eigentlich sollte ich sie ja Anfang der Woche wiedererhalten, bisher hab ich noch keinen Ton gehört ;)

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