Das BGB unterscheidet nicht am Gegenstand. Es ist egal ob es sich um einen Rasenmäher, Kaffeemaschine oder sonstwas handelt.
Ich würde das persönliche Gespräch suchen und meine evtl vorhandenen Bedenken über die evtl vorhandenen Risse äußern. Ich maße mir anhand von zwei Fotos nicht an zu sagen dass da definitiv einer ist.
Die Tatsache dass der Händler hier bereits den ersten Schritt getan hat und ohne großen Stress das Moped wieder abgeholt hat und entsprechend entgegen gekommen ist zeigt doch, dass er kompromissbereit ist. Er hätte auch ganz anders gekonnt...
Mehr miteinander als Gegeneinander...
Nützt dir ja auch nichts wenn das Verhältnis zwischen euch so zerrüttet wird, dass du in Zukunft 100km zum nächsten Yamaha-Händler Eiern musst für jede Kleinigkeit..