Beschädigung Rahmen (Neufahrz.) nach Auslieferung

  • #31

    Ja, wenn ich den Mangel sofort erkannt hätte, hätte ich natürlich sofort reklamiert - ich war aber in dem Moment etwas abgelenkt durch die ganzen Erklärungen des Mitarbeiters zum Motorrad.
    Als ich dann in Ruhe zweimal ums Motorrad herum gelaufen war, habe ich die glänzende Stelle bemerkt... (da waren die Mitarbeiter aber bereits wieder abgefahren)
    Wie gesagt, es war schon Abend und nicht mehr strahlender Sonnenschein 8-)

  • #32


    Ok, da würde es wahrscheinlich jedem so gehen.
    Ist eben ärgerlich was du da jetzt mitmachst.

  • #33

    Ruf morgen früh an, und sag sie sollen vor dem Lackieren ein spray aufsprühen welches Risse farblich sichtbar macht! Ganz ehrlich? Ich würde nichtmal ne Gebrauchte kaufen die so eine Beschädigung hat, weil ohne Rissprüfung keiner sagen kann wie schlimm es ist. Der Händler hofft halt billig davonzukommen weils überlackiert nicht mehr festzustellen ist und zu 99% keine dramatischen Folgen hat.

  • #34


    Das ist genau, was ich mit "billig abspeisen" durch die angebotene erste Inspektion aufs Haus gemeint habe!

  • #35

    Erst einmal schaden, dass du mit solch einem Einstieg das Hobby MT ausgesetzt wurdest.


    Meine Meinung zu dieser Thematik ist die, dass ich vom Kaufvertrag zurück treten würde und mir ein Motorrad wünsche, welches Neuwert hat.


    Sollte es ein Transportschaden seitens Yamaha sein, wurde der Händler auch dementsprechend vom Konzern entschädigt ( Anwicklung Transportschaden).


    Lass dich bitte nicht mit einer ersten kostenfreien Inspektion abfertigen, da diese interen Kosten für den Händler gerade mal ca. 60 70 Euro betragen.


    Dazu kommt, daß du später beim Wiederverkauf einen versteckten Mangel verheimlichst, der dir lange lange Zeit nachgehalten werden kann,wenn du diesen verheimlichst.


    Den Rat mit dem ADAC würde ich dir auch direkt anraten. Am Besten schon gestern.

  • #36

    Wenn er jetzt dagegen Vorgeht muss er sich auch einen neuen Händler suchen.
    Das Verhältnis ist dann mehr als gekränkt.


    Schade das es dir nicht vorher aufgefallen ist. Ich bin mir fast sicher das man nach dem Laker nichts mehr erkennen wird.
    Dann wirst du damit leben müssen.


    Anhand der Bilder wirst du nur viel Stress haben.

    Der weiße Reiter :D

  • #37

    Ich persönlich würde auch vom Kauf zurücktreten.Es macht keinen Sinn, ein Fahrzeug als neu so zu übernehmen
    ohne einen Meter gefahren zu sein.Im Laden hätte man das ja auch nicht gekauft so.Würde nicht direkt mit
    Anwalt drohen aber wenn der Händler keine Einsicht zeigt wird es nicht anders gehen.Da es bisher nicht
    auf Dich angemeldet ist, gibts da auch keine weiteren Formalitäten.


    Auf den Bildern erkenne ich einen Riß, Grund genug, dem Rahmen nicht mehr zu trauen.Ohne die
    Ursache für die Beschädigung zu kennen, kann man schwer etwas zu den zu erwartenden Folgen sagen.
    Noch ein Grund, dem Rahmen nicht mehr zu trauen.Und woher weißt Du, dass da nix verzogen ist ?


    Und Du wurdest um die Freude über Deine nagelneue 09 betrogen....


    Der Nachteil einer juristischen Klärung ist, dass Du die aktuelle Saison verpassen könntest, falls da was vor Gericht
    geklärt werden muß, wird das länger dauern.


    Alles sehr ärgerlich, brauch kein Mensch sowas...



    Der Händler hat immerhin keine einwandfreie Ware geliefert, da wäre ich als Kunde auch gekränkt.
    Ob nun beim Händler, bei Yamaha oder beim Transport beschädigt, den Kunden trifft in keinem
    Falle eine Schuld.Der kann für sein Geld einwandfreie Ware verlangen.Wenn es während des
    Transports passiert ist, dann wäre natürlich zu klären, inwieweit das versichert war und wer
    dann für das Transportrisiko haftete usw.

  • #38


    Im Schadensfall werden alle Schäden die auf dieses Ereignis zurückzuführen sind beglichen.
    Weiß das aus einem Fall indem eine Kleinigkeit an Der Heckklappe nach einem Rempler durch den hochgedrückten Heckstoßfänger entstand. O-Ton des Gutachters: "War vorher nicht da und ist darauf zurückzuführen, also wird's komplett neu lackiert."



    Ansonsten bleib ich dabei: Das BGB gibt einen einfachen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht her...

  • #39

    Ja am liebsten wäre mir natürlich ich könnte sagen: "Hier habt ihr die Maschine wieder... Stellt mir demnächst einfach eine Neue hin!"


    Das das mit unserem Vertragsrecht nicht vereinbar ist, ist mir bewusst :lol:

  • #40

    Solange Du kein Anwalt bist, der sich in diesem Bereich auskennt, würde ich mich nicht darauf verlassen, die Paragraphen selber richtig interpretieren zu können.
    Gerade bei Fahrzeugen gelten da teilweise andere Regeln.Meiner Meinung nach verschenkst Du Potential, wenn Du Dich hierzu nicht von einem Anwalt beraten läßt.
    Hinzukommt dass der Händler ohne Anwalt von selber kaum einem Umtausch zustimmen wird.


    Und dann fällt mir noch ein: da der Schaden auf einen Ursache von außen zurückgeht, muß es ja jemanden geben, der diesen Schaden verursacht hat.Dann wäre er haftbar,
    ob nun selber oder über eine Versicherung.

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