Hi,
für KZH gibt es ja keine Eintragungspflicht, wenn bestimmte Winkel und Beleuchtungen eingehalten werden.
Für mich ist das untere Ende des Kennzeichens etwas nah am Reifen (insbesondere wenn der Biker noch draufsitzt). Deshalb könnte man versuchen, das KZ um die waagrechte obere Kennzeichenkante zu drehen, so daß sich ein - nach TÜV-Bestimmungen - erlaubter Winkel von max. 30° gegen die Senkrechte (unter Belastung des Fahrzeugs) ergibt. Vielleicht kann uns Trixi das mal mit PS darstellen (wenn wir Sie nett bitten) ?
Mathematisch ausgedrückt ziehen wir eine Strecke vom Radmittelpunkt zur Mitte KZ. Drehen dann das KZ bis es lotrecht zur Strecke steht (= Tangente ). Dann hoffen wir, daß der Winkel des KZ zu einer gedachten Senkrechten Linie (zwischen Erdmittelpunkt und Motorrad) nicht mehr als 30° beträgt.
Ist doch alles ganz easy .... wenn nicht, dann kaufen wir uns einfach den kurzen KZH
Gruß
Thomas