Reifenfreigaben für Tracer

  • #31

    mike, woher beziehst du denn dein spezialwissen, wenn alle meine quellen das gegenteil aussagen?

  • #32


    Hallo Mike,


    dann zeig doch mal die Maus samt Faden respektive die Vorschrift, aus der das deiner Meinung nach hervorgehen soll. ;) Da kannst aber sehr lange danach suchen und wirst dennoch nichts finden.



    Denn wie bereits hier in diesem Thread durch wbdz14 im 5. Posting zitiert:



    Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen (und eben nicht mehr Freigaben) der Hersteller für Fahrzeuge ohne Reifenbindung beziehen sich immer nur auf die Haftungsfrage der Hersteller, nicht aber auf eine "gesetzliche Erlaubnis".

    Geschüttelt, nicht gerührt.

  • #33


    Dann lass uns doch bitte die entsprechenden Gesetzestexte zu kommen, in denen sowas angeblich drin steht .... ich schätze das wirst Du schwer finden !


    Edit: Heikchen kam mir zuvor und sie hat natürlich Recht !
    Mein Nachbar ist TüV-Mensch, nimmt auch Fahrzeuge ab, macht Abnahmen usw. Er winkt nur ab und versteht den ganzen Sch.... auch nicht mehr, respektive warum diese Diskussionen nach etlichen Jahren immer noch bestehen.

    Jeder von uns trägt Neandertalergene in sich. Der eine weniger, die andere mehr ....

  • #34


    wie muß ich mir denn so eine haftung durch den hersteller vorstellen? wenn´s mich schmeißt, weil ich´s übertreiben habe, kann ich dann den reifenhersteller haftbar machen? cool, das wußt ich noch nicht.

  • #35

    Winfried, ich habe kein Spezialwissen. Da bist Du sicherlich hier im Forum schon öfter negativ aufgefallen mit Deinem Technikwissen,
    was schlußendlich auch nicht immer 100%ig korrekt war.
    Und deshalb must Du Dich jetzt auch nicht über mich lustig machen, nur weil ich auf etwas aufmerksam machen will.
    Du selbst beziehst "Deine Quellen" ja auch nur auf den einen Satz:
    Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
    bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

    Ich will hier ja auch keinesfalls besserwissen oder geltende "Regeln" anders deuten. Mit nichten!
    Was ich aber gerne möchte ist, Leute vor Schaden bewahren. Und wenn in dem vorliegenden Fall, von Pirelli eine Auflage explizit aufgesetzt wurde, das die Reifen nicht für die MT09 Tracer empfohlen werden, muß das ein GRUND haben. Denn dann sind wir wieder beim Thema Chattering oder Pendeln der Tracer.
    Ebenfalls schreibt der ADAC im ersten Teil des Beitrags:
    Einzelne Motorradhersteller verzichten einerseits auf Reifenfabrikatsbindungen, empfehlen andererseits
    den Fahrzeughaltern aber verbindlich nur die Reifenmodelle, mit denen das Motorrad ursprünglich
    homologiert wurde und die in dem Fahrerhandbuch verzeichnet sind. Werden diese
    Empfehlungen missachtet, muss der Halter mögliche gravierende Folgen selbst verantworten. In
    der Praxis bedeutet dies, dass der Motorradfahrer bei den Reifenherstellern nach Reifenfreigaben
    suchen muss, wenn er die Reifen der Homologation nicht verwenden will oder diese Reifenmodelle
    nicht mehr verfügbar sind.
    In Sachen Reifenbindung hat sich bei Motorrädern somit praktisch nichts geändert

    Wie habe ich das jetzt ganz genau zu bewerten?
    Ist das Produkthaftung? Ich denke das hat schon etwas mit Haftungsfragen, Zulassungsverordnung, Halterhaftung und Produkthaftung zu tun.
    Vor einiger Zeit hatte KTM die durch Bridgestone für die KTM SM990ABS erteilte Freigabe sogar zurückgezogen und Bridgestone aufgefordert diese Freigabe umgehend aus dem Verkehr zu ziehen
    Warum? Höchstgeschindigkeitspendeln und ABS Probleme. ( Produkthaftung )
    Es gibt auch zahlreiche Diskussionen zum Thema ABS Bremsen auf Nässe.
    Hier gibt es zwischen verschiedenen Reifentypen Bremswegunterschiede von über 20 % bis zu Totalausfall des ABS.
    Und selbst auch wenn es nicht rechtlich mehr bindend ist, würde ich es nicht drauf ankommen lassen mir den Reifen trotzdem zu montieren. Denn was ist beim Worst Case Szenario, wenn ich mit dem Reifen einen Crash mit Personenschaden habe und die Versicherung rausfindet das der Reifenhersteller den Reifen nicht für die Tracer freigegeben hat? Will ich das Risiko eingehen? Ist das eine unverbindliche "Empfehlung" von Pirelli oder rechtlich bindend? Das sind die Fragen die interessieren.
    Ja ich hatte mich auf einen schon älteren PdF Artikel bezogen.
    https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf
    und von mir aus könnt ihr jetzt Steine nach mir schmeissen....eigentlich wollte ich nur drauf aufmerksam machen.


    by the way,


    LG Mike

  • #36


    Auf was denn bitteschön ? Auf Dinge die schon seit fast 9 Jahren nicht mehr gelten? Seitens des Gesetzgebers wurden in 2008 eindeutige Änderungen verabschiedet !


    Und ausserdem, ein PDF-Dokument das von irgendeiner Moppedseite bereitgestellt wird, kann ich auch selber schreiben. Der Wisch hatte damals schon (2007) keinerlei rechtliche Bedeutung.


    Die ganzen Spezialisten die hier mit ihrem Halbwissen prahlen, kann man ja einfach ignorieren. Aber wenn ein verantwortungsvoller Moderator in einem Motorradforum, wo es teilweise um sicherheitsrelevante Themen geht, veraltete Dinge postet, Leute damit verunsichert und dann auch noch mehrfache Hinweise von offensichtlich besser informierten Usern einfach ignoriert und auf seine Meinung beharrt .....


    Sorry, da kann ich nur den Kopf schütteln !

    Jeder von uns trägt Neandertalergene in sich. Der eine weniger, die andere mehr ....

  • #37


    Man muss jetzt auch nicht immer auf den "Moderatorenstatus" rumhaken ;)

  • #38


    Hier geht es nicht um Meinungen, sondern um Tatsachen.
    Und dein Ton hier gefällt mir ganz und gar nicht.
    Das fiel mir auch schon in anderen Beiträgen auf, mal abgesehen das du es auch nicht für nötig hälst dich vorzustellen (macht man einfach in Foren aus freundlichkeit schon) und das Profil mal zu vervollständigen.
    Gerade weil es um so sicherheitsrelevante Dinge geht, fühle ich mich in meiner Verantwortung gefordert.
    Eigentlich könnte es mir auch scheißegal sein, was die Leute sich da aufziehen. Aber bei dieser einen Frage seitens der Pirelli Homepage-Reifenfreigaben ist es mir nicht egal, bzw. ich möchte das die Frage richtig beantwortet wird und nicht nur oberflächlich abgetan.


    Gerne lasse ich mich vom Gegenteil überzeugen, indem mir hier jemand schriftlich bestätigt, mit Quellenangabe, das ich den Pirelli trotz der Auflage, auf der Tracer fahren kann, ohne jegliche Haftungsausschlüsse zu befürchten.


    LG M.

  • #39

    also dann mal butter bei die fische.
    es gibt zum einen die EU-richtlinie 97/24, die den europäischen binnenmarkt harmonisierenl und wettbewerbsverzerrungen durch innerstaatliche regelungen aufheben soll.
    http://eur-lex.europa.eu/legal…ALL/?uri=CELEX:31997L0024
    diese wurde mit der letzten aktualisierung bestandteil der StVZO und ist demzufolge anzuwenden.http://www.buzer.de/gesetz/10146/a176025.htm
    unter 2b bei § 36 findet man die voraussetzungen für die ECE: http://www.buzer.de/gesetz/10146/a175907.htm
    daß das etablierten reifenherstellern möglicherweise nicht gefällt und sie durch "reifenempfehlung" diese deregulation zu unterlaufen versuchen, steht dann auf einem anderen blatt.

  • #40


    miau
    es ist ja nicht so, das ich HIER geschrien habe für den Posten als Mod, sondern ich wurde gefragt ob ich Lust dazu hätte. Und JA ich habe Lust dazu den Job gut zu machen.
    Ich bin aber weder Karosserie Instrukteur bei Yamaha oder Motorrad Ingenieur. Ich mache das nebenbei nach gutem Gewissen so objektiv mir das möglich ist, nebenbei sind da noch 10 andere Hobbies und Kinder die ebenfalls Aufmerksamkeit benötigen. :P ;) Kann nur die Erfahrungswerte meiner Motorrad kenntnisse seit ich 1984 den Lappen gemacht habe wiedergeben und eben ggf. 'recherchieren so gut es mir gelingt. Ergo: bin auch nur User.


    yo, und deshalb habe ich mal bei Pirelli Deutschland München angerufen heute Mittag.
    PIRELLI Deutschland GmbH
    Postfach 4014 80 • 80714 München
    Telefon (089) 14908-302 • Fax (089) 14908-510
    Antwort von Pirelli bzw. Stellungnahme:
    warum als Auflage nicht die Version Tracer war:
    das Motorrad ist mit dem Reifen zu unruhig.


    soviel meine letzten 2 Cent zu dem Thema. Vieleicht habe ich ja doch noch irgendwem damit weitergeholfen.
    (bevor es hier fröhlich im Forum weiterblökt: keine Reifenbindung...alles ist aufziehbar.)
    Denn ist sind die Reifenhersteller die ihre Reifen auch für Topspeedfahrten etc. freigeben müssen.
    Aus der BEREIFUNGS-EMPFEHLUNG von Pirelli->
    WICHTIGE HINWEISE: UNBEDINGT BEACHTEN !
    Die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen setzt voraus, dass sich das oben näher beschriebene Fahrzeug im
    unveränderten Originalzustand gemäß der erteilten EG-Typgenehmigung / Betriebserlaubnis befindet.
    Auflagen: Ja
    Art der Auflagen:Beinhaltet nicht die Version Tracer
    Eine Verpflichtung, diese Information mitzuführen, besteht nicht (§19 Abs.4 StVZO), wird zur Vermeidung unnötiger Schwierigkeiten
    aber dringend empfohlen.
    München, 27/01/2016



    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php


    LG Mike

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