Freiwerkstatt Inspektion obwohl Garantie

  • #1

    Guten Morgen folgende Frage:


    Habe mir einen MT09 zugelegt, darf man in einer freien Werkstatt seinen Service machen?


    (Mein Motorrad hat die zwei Jahre Garantie) Macht das ein Problem ?! In der Autobranche ist es gestattet! Solange es sich um eine Meister Betrieb handelt


    Grund hierfür : Habe für die erst Inspektion 196 Euro gezahlt, finde ich sehr teuer ! Die 10000 sollte ca 320 Euro kosten.


    Habe die Maschine 6 Wochen knapp 3000 km drauf gefahren. Bei meinen alten Maschine habe diesen Service / Ölwechsel selbst durch geführt ( 5 l Öl 40 Euro plus ölfilter 10 Euro paar Schmiermittel die man Zuhause hat, technisches Verständnis = fertig war der Service 5l haben für 2 Wechsel gelangt )
    Pro Service 25 Euro )


    Danke

  • #2

    Servus,


    meines Wissens nach wegen Garantiethemen nur bei Yamaha-Fachwerkstätten, da aber wo du willst.


    Nach 2 Jahren isses sowiso Wurscht knapp 200€ für die 1000er is zwar nicht günstig, gab aber auch schon teurere ;)


    Gruß

  • #3

    Man kann sein Fahrzeug (auch Motorrad), laut EU-Recht, in einer freien Werkstatt reparieren und warten lassen.
    Bedingung: Es muss aber laut Herstellervorgaben gemacht werden (Wartungsintervall, richtige Öl, usw.,...)


    Jetzt kommt aber der Haken.
    Man sollte immer unterscheiden zwischen "Gewährleistung und Garantie".
    Die Gewährleistung ist gesetzlich Pflicht und geht vom Händler aus, wobei der Zustand der Ware bei Auslieferung eine Rolle spielt.
    Die Garantie geht vom Hersteller aus und ist eine zusätzliche und freiwillige Dienstleistung zur Gewährleistungspflicht, hierbei spielt der Zustand der Ware bei auslieferung keine Rolle.


    Gewährleistung bis zum 6. Monat nach Auslieferung:
    Nehmen wir als Beispiel mal die Höchstgeschwindigkeit wird im weitem nicht erreicht.
    Hier geht man prinzipiell davon aus, dass die Ware bereits bei der Auslieferung mangelhaft war (es sei denn, der Verkäufer kann das Gegenteil nachweisen), der Händler haftet also für die Ware ohne Diskussion.


    Gewährleistung nach den 6. Monat nach Auslieferung:
    In dem Moment ändert sich die Beweislast und muss der Kunde beweisen dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war.
    Jetzt könnte es bereits schwieriger werden, wenn man sein Fahrzeug in einer freien Werkstatt warten lässt. Muss nicht unbedingt so sein, aber man wird auf jedem Fall nicht mit offenen Armen empfangen beim Händler bzw. kann man sich grundsätzlich auf einer Diskussion einstellen ;) Schlimmstenfalls, Pech gehabt.


    Garantie:
    Als Beispiel nehmen wir mal die Rückrufaktionen ABS, Scheinwerfer und seit kurzen das Getriebe (hier liegen Konstruktionsfehler zu Grunde).
    Der Hersteller steht jetzt gerade, dass diese Sachen kostenlos behoben werden. Auch für Fahrzeuge die nicht in einer Vertragswerkstatt gewartet werden/wurden.
    Es steht den Hersteller aber frei, was er für seine Produkte garantiert bzw. wie er dieses Paket gestalltet (solange es keine sicherheitrelevante Sachen betrifft).
    Jetzt sind wir beim Thema "Kulanz". Wo ein treuer Kunde in den meisten Fällen vom Händler geholfen wird (Kulanzantrag stellen und über den Hersteller abwickeln), geht der freie Werstattbesucher wohl eher leer aus.


    Zum Schluss:
    Wenn es um Gewährleistung geht ist immer der Händler der Ansprechpartner (egal wo man sein Fahrzeug laut Herstellervorgaben wartet).
    Im Falle einer Herstellergarantie könnte der Händler dir ohne weiteres direkt an den Hersteller verweisen.

  • #4

    Du kannst Dein Motorrad warten lassen wo Du willst. Wenn Du aber in den Genuss der Yamaha Garantie kommen willst ( Seite 3-7 des Garantie- und Inspektionsnachweises ) müssen die Arbeiten bei einem Yamaha Händler gemacht werden.


    Yamaha bietet für die MT09 eine Herstellergarantie von 2 Jahren ab Kaufdatum, des weiteren einen europaweiten Schutz bei garantiepflichtigen Fällen.


    Das sollte dann jeder selber entscheiden, ich jedenfalls werde während der Herstellergarantie alles schön brav bei Yamaha machen lassen.

    V 2 ex MT09

  • #5

    Hallo zusammen, ich muss da nochmal nachhaken. Die KFZ hersteller sagen auch, dass die Inspektion in einer VW Werkstatt erfolgen muss, jedoch muss die Garantie auch erhalten bleiben, wenn man die Inspektion in einer Meisterwerkstatt nach Herstellervorgaben / Wartungsplan durchführen lässt.


    Hat yamaha ein Scheckheft in dem die Stempel gesammelt werden oder geht das mittlerweile auch digital wie z.B beim BMW & Mercedes?


    Gibt es hier Leute, die in den ersten zwei Jahren nicht zu Yamaha zur Inspektion sind?


    Vg David

  • #6

    Meine GT l+ ist bisher nur zur 1000km-Inspektion gewesen. Meine Nachfrage bzgl. Inspektion bei meinem Schrauber vor Ort wurde so beantwortet, daß diese Inspektion in Hinsicht auf Garantie nicht anerkannt werden würde, da die Werkstatt um die Ecke nicht die Schulungen absolviert hat, die für die Gleichwertigkeit gefordert würden.

    Ich weiß aus dem Stegreif gerade nicht, ob's noch das Stempelheft gibt, aber die Inspektion wurde online der Maschine zugeordnet und vermerkt.

    In der Garage steht aktuell noch meine FJ 1200 ABS (3YA) Bj. '91 mit diversesten Verbesserungen -

    aber inzwischen freue ich mich gewaltig über den Komfort meiner Tracer 9 GT+  :auto-biker:

  • #8

    Gewährleistungen sind gesetzlich vorgeschrieben und genauso ist gesetzlich vorgeschrieben worden, das freie Werkstätten berechtigt sind den Service durchzuführen.


    Aber....war klar....sie müssen den Nachweis bringen fachlich geschult zu sein. Und bei freien Werkstätten wird ein Kulanzantrag nach der Gewährleistung abgelehnt. Es ist dann halt Kulanz und keine Pflicht mehr. Hingegen hat ein Kulanzantrag eines Vertragshändlers und Service alles bei dem hohe Chancen auf Erfolg.


    Also das ganze trennt sich erst nach den 2 Jahren. Lt meinem Händler hat er bisher bei Motorschäden innerhalb der ersten 4 Jahren immer Kulanz bekommen. Nach 4 Jahren ist es dann 100% egal wo du es machst, solange du der Werrkstätte vertraust es richtig zu machen. Die hohen Hürden für Schulungen sind ebenfalls reduziert inzwischen durch Gerichtsurteile. Die müssen ihre Schulungsanweisungen auch rausgeben,wie alles andere was der Händler bekommt. Werkstatthandbuch kann jeder Betrieb kaufen inzwischen. Aber halt nur Betriebe mit dem passenden Nachweis.


    Die Software um es einzutragen online ist Lizenspflichtig, aber eine Universalsoftware und benötigt halt jede Werkstatt inzwischen. Stempel und Farbkissen reichen nimmer. Aber das ist ein Single Abo und für alle Marken geeignet. Nur zusätzliche Werkstattinfos werden Modell oder Herstellerweise nachgekauft.

  • #9

    Lohnt sich für eine kleine Werkstatt aber sicher kaum, Unterlagen für alle Modelle aller Hersteller zu kaufen. Deshalb werden sie sicher dennoch gute Arbeit leisten, nur wie bereits erwähnt, bei Kulanz reagiert ein Hersteller dann sicherlich weniger kulant. Ich habe auch nur die 1000er Inspektion beim Vertragshändler machen lassen und danach selbst.

    Gruß Sigi

    Starflite, Kreidler RM 50, CB 900F bol dor, CBX 750F, CBR 1000 sc21, Gpz 900R, FZR 10003LE, CBR 900RR sc28,

    CBR1100 XX, MT 09 RN 43 in ständiger Verbesserung.

  • #10

    Gut zu wissen. Weiß jemand wie das System heißt? Dann kann man sich ja mal schlau machen wer alles berechtigt ist.

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