LED-Licht der Tracer und die liebe Polizei....

  • #12


    Das ist auch mein Rezept. Auch gegen Bussgelder und andere Zwangsmassnahmen seitens der Ordnungshüter.
    Immer brav "ja, Sir", "Nein, Sir" , "tut mir wirklich leid, Sir!" hat mich schon vor einigen Bussgeldern bewahrt ;)


    Am Ende legt einem der Ahnungslose noch das Motorrad still :icon-eek:

  • #13


    Ich nicht - die Beweislast liegt bei der Polizei und nicht bei Dir.

  • #14

    Son Quatsch. Der Polizist behauptet einfach, deine Beleuchtungsanlage ist verändert worden, er legt dein Fahrzeug still und drückt dir ne Mängelkarte in die Hand.


    Die beweisen dir höchstens, dass sie am längeren Hebel sitzen und du läufst nach hause.


    Aber ich empfehle dir einfach bei der nächsten Kontrolle dem Polizisten zu sagen, dass er dir das erstmal beweisen muss, sonst fährst du einfach weiter... Aber sag mir bitte vorher bescheid, das Video macht sich auf Youtube bestimmt prima :D

  • #15


    In einer perfekten Welt läge sie bei der Polizei. In dieser Welt aber, holt
    ein verärgerter Polizist den Hammer raus und legt sie still.
    Ich habe damals den Mängelbericht meinem Freundlichen gegeben und
    der hat ihn an Yamaha weiter geleitet.
    Hab nie wieder was gehört. :D


    Ich gehe bei der Polizei immer nach dem Motto, der klügere gibt nach. ;)

  • #16

    Dank Dir für diese Info, mit der Zivilmaschine. Sehr interessant.


    Find das ganz okay, dass die Aufsicht auf blendende Scheinwerfer achtet. Ist halt gefährlich.


    Ich werde übrigens öfter angelichthupt, als mir lieb ist. Aber ich kann meinen Scheinwerfer nicht niedriger einstellen, sonst spuckt er seinen Kegel direkt vor mir auf die Straße und ich muss nachts mit 30 rumtuckern.


    Mein Fernlicht leuchtet, find ich dafür zu hoch. Also der Unterschied der Abstrahlwinkel zwischen Abblend- und Fernlicht ist mir bei der MT-09 standardmäßig zu groß.


    Grüße


    Jan

    Mein Hintern saß 27.000 Kilometer auf einer 2014er MT-09.
    Seit 2016 nimmt er auf einer MT-10 Platz.

  • #17

    Also das Abblendlicht darf eigentlich nur 25 Meter weit leuchten.
    Wenn dein Fernlicht zu hoch ist und du sogar "angelichthupt" wirst, würde ich mir nochmal Gedanken über die Scheinwerfereinstellung machen. ;)


    Beim H4-Scheinwerfer stelle ich das Fernlicht korrekt ein und damit ist die Reichweite des Abblendlichts automatisch richtig.
    Dürfte beim LED ähnlich sein?

    Nimm das Leben nicht so ernst, es ist ja eh nicht von Dauer.

  • #18

    gilt das auch für Autos?Weil mein Abblendlicht am Auto leuchtet 50 Meter weit. Ich glaube kaum das es so eine Vorschrift gibt.
    Grade nachgeschaut; 50 Meter weit darf das Fahrlicht leuchten.Bei asymetrischen Scheinwerfern sogar 150 Meter.
    Bei der nackten Mt ist nach 15 metern Abblendlicht eh fertig... ;)

    immer oben bleiben!

  • #20


    Leider richtig, allerdings machen X-treme Vision oder Nightbreaker Unlimited mit +100, +110 oder +120% schon einen echten Unterschied zur Original Birne.

    if life hands you lemons, take them! free shit is always good!
    ++Weglassen ist leichter als Carbon++

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