Umgefallen

  • #11

    Das ist echt ärgerlich, aber wenns die Versicherung übernimmt halb so wild.


    Letztes Jahr ist mir ähnliches mit meiner SV passiert. Angehalten und den Ständer kompett vergessen :D Krawumm! Schalthebel abgebrochen kupplungshebel ebenfalls, n paar kratzerchen am Lenkerende, mehr war nicht... da war ich froh, das ich ne nackte SV habe, die hält offensichtlich ganz schön was aus.
    Der Schalthebel ist jetzt aus Titan..... war ganz schön umspaßig mit dem abgebrochenen teil 15 km heim zu fahren und als in der Schaltung rumzubohren :D Den ersten musste ich händisch einlegen :D

  • #12


    Korrekt. Standardmäßig auch wenn es zum Gebrauch überlassen wurde. Viel Glück.

    MT-09 matt grey, bestellt 8.1., Lieferung 1.3., verkauft am 10.10.2015


  • #13

    auf jeden Fall versichert wäre es, wenn er gestolpert ist und dadurch an dein Motorradl gekommen wäre und es dabei umgefallen ist....ohne direkten Zusammenhang mit dir.


    Gruss

  • #14


    Laut Wikipedia:


    Ohne jetzt eine Grundsatzdiskussion über die Richtigkeit von Wikipedia Artikeln loszutreten.

    "Go Big or Go Home!" (Guy Martin)

  • #15

    Brauchen wir garnicht zu diskutieren, diese Richtigkeit, aber das nutzt ihm nichts. Wenn er den Unfallhergang der Versicherung gegenüber so geschildert hat, wie uns hier, dann bekommt er nichts.


    Die Vertreter leiten die Schadensmeldung an die Versicherung weiter und die entscheidet. Da kann der Vertreter noch so gut aufgelegt und wohlwollend sein, das nutzt ihm nichts.

  • #16

    In der Praxis läuft das doch so ab...du schilderst dem Versicherer den Schaden und das hat er (Versicherer) schwarz auf weiss, wie es passiert ist...kann sogar sein, dass er dir noch 2-3 Fragen nachträglich zukommen lässt und du antwortest darauf....was muss da bewiesen werden? oder versteh ich was falsch?


    Ein Versicherungsvertreter deines Vertrauens ....sollte dir eigentlich bei der Schadenschilderung helfen und dich auf etwaige Missverständnisse aufmerksam machen....wofür brauchst du ihn sonst?

  • #17



    Endress ....Vorsicht...bei manchen Verträgen ist Gefälligkeit mitversichert.

  • #19

    schau mal Wikipedia:
    Gefälligkeitsschäden
    Fügt eine Person einer anderen Person bei einer unentgeltlichen Hilfsleistung einen Schaden (Gefälligkeitsschäden) zu, so besteht von gesetzlicher Seite bei leichter Fahrlässigkeit kein Haftungsanspruch gegenüber dem Schädiger. Beispielhaft zählt dazu der Umzugsschaden. Diese Schadenart kann als Mehrleistung (bis zur festgelegten Schadengrenze) zusätzlich zur normalen Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert werden.

  • #20

    Na dann oute ich mich auch einmal.


    Hatte ne ziemlich peinliche Situation an der Tanke. Weil so schön bequem, habe ich sitzenderwrise auf dem Moped getankt. Stecke die Pistole zurück und lasse die Suesse nach Links kippen-natürlich in der Annahme, der Seitenständer sei ausgeklappt. War er aber nicht. Was für ein Bild. Halte meine Maschine mit letzter Kraft fest, damit sis nicht zu Boden geht, aber aufrichten ging nicht.


    So hing ich armes Sünderlein zwischen Maschine und Tanksäule. Und nichts ging mehr.
    Aber ein paar andere Tankkunden haben mich aus meine misslichen Lage befreit, aber peinlich war es trotzdem :oops:


    Ob ich da wohl jemals wieder tanken gehe?


    Gruß aus Nauheim
    Thomas

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