wie genau ist Euer Tacho oder KM-Zähler ?
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#28 Zitat von MTCruiserLt. Gesetz darf die Abweichung nach oben unglaubliche 10 % plus 4 Km/h betragen. So gesehen liegt die Abweichung ja noch absolut im grünen Bereich.
Ich kenne die Vorschrift (ein Gesetz ist das eher nicht) anders, angezeigte Geschwindigkeit niemals weniger und nicht mehr als 7% vom Skalen-Endwert aber bei jeder Geschwindigkeit. Wenn also der Tacho bis 220 anzeigt darf er 15.4 zu viel anzeigen, auch bei 30! Die elektronischen Tachos heute sind eigentlich recht genau und sind meist so eingestellt, daß 4 km/h mehr angezeigt werden um eben der Änderung des dynamischen Raddurchmessers durch Luftdruck, Profiltiefe bzw. Verschleiß, Reifenabmessung und -marke usw. gerecht zu werden. Der Nenndurchmesser (besser Abrollumfang) des Rades darf 2.5% abweichen.
Und noch was, bei Vollgas und Topspeed dreht das Hinterrad "leicht durch", hat Schlupf, das macht wieder den einen oder anderen Kilometer mehr auf dem Tacho.
Ciao -
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#29 Zitat von yoszIch kenne die Vorschrift (ein Gesetz ist das eher nicht) anders, angezeigte Geschwindigkeit niemals weniger und nicht mehr als 7% vom Skalen-Endwert aber bei jeder Geschwindigkeit.
Das ist die alte Vorschrift, die für Fahrzeuge gilt, die vor dem 1.1.91 zugelassen wurden.Für alle danach gilt 10% +4 km/h auf den angezeigten Wert.Allerding gilt die alte 7% Regel auch nur in den oberen 2/3 der Skala ( frühestens ab 50).
Nicht, dass jemand denkt, ich hätte mit § zu tun oder würde dies geil finden, aber es hat mich jetzt einfach mal interessiert.
Geregelt ist es in § 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler der StVZO:
Zitat§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler.
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57 a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmeßgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmeßgerät muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmeßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 vom Hundert abweichen.
http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#57
Im Anhang zu §57 wird auf die Richtlinie 75/443/EWG verwiesen:
Zitat
§ 57
Absatz 2a) Anhang II (ohne Anlagen)
der Richtlinie 75/443/EWG des Rates vom 26. Juni 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Rückwärtsgang und das Geschwindigkeitsmessgerät in Kraftfahrzeugen (ABl. L 196 vom 26.7.1975, S. 1),
geändert durch die
a) Richtlinie 97/39/EG der Kommission vom 24. Juni 1997 (ABl. L 177 vom 5.7.1997, S. 15),
b) Anhang (ohne Anlagen)der Richtlinie 2000/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. März 2000 über den Geschwindigkeitsmesser von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen (ABl. L 106 vom 3.5.2000, S. 1).
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anhang.html
Hier die Richtlinie 75/443/EWG:
http://eur-lex.europa.eu/LexUr…=CELEX:31975L0443:DE:HTML
Wenn man sich diesen ganzen EU Vorschriftenkauderwelsch anschaut, dann weiß man, dass die EU
dem Untergang geweiht ist....Hier hat's nochmal jemand knackig zusammengefaßt:
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#30 Servus!
also mir ist das auch störend aufgefallen: Tachoabweichung +7-8% (Tacho 107/108 GPS 100), das selbe beim Kilometerzähler!. Ganz krass merk ich das wenn ich mit meiner Freundin fahre, deren Kawa hat nicht so eine große Abweichung hat und das sind bei einer 300km Tour 20km.
Ist zwar inerhalb des Gesetzes, heißt aber nicht, dass es nicht nervt!
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