Zitat von EndressAlles anzeigenIch hab mir den Absatz auch erst jetzt richtig durchgelesen, es steht eindeutig und ohne Interpretationsspielraum drinn:
Der Absatz davor besagt aber dasselbe nochmal, der bezieht sich ja genau auf diese EBE ....
Ich kontaktiere jetzt Wilbers doch nochmal. ABE ist eben nicht gleich ABE.... Wobei Allgemeine Betriebserlaubniss für mich auch keinen Ermessensspielraum lässt, aber was wundere ich mich in Deutschland noch überhaupt über irgendwas ....
Dieses Zitat/Absatz bezieht sich aber doch auf den Teil davor, deswegen steht ja auch "bei der Überprüfung..." und diese "Überprüfung" ist ja nur bei einer EBE erforderlich.