Auch im Falle das ich's verpasst habe: Wann hast du denn das Motorrad gekauft?
Zwei Jahre Werksgarantie - Yamaha schreibt in den Bedingungen, dass sie selber die Beweislast tragen - also Yamaha muss nachweisen, das der Fehler, der dann irgendwann zu den Vibrationen führte, bei Übergabe nicht vorlag, wenn sie aus der Pflicht raus wollen.
Zwei Jahre Gewährleistung gegenüber dem Händler - wenn du hier was holen willst, dann wirst du ein Gutachten benötigen. Dein Händler scheint sich ja auch nicht kulant zu zeigen und bei der Gewährleistung erfolgt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr vom Verkäufer auf den Käufer.
Wobei wenn Yamaha den Fehler überhaupt nicht anerkennt wohl ohnehin ein Gutachten fällig ist.