Neue Auflagen für Fahrschüler

  • #11


    Also nur wegen den Krankenkassenkosten Schutzkleidung tragen? weisst du wie minimal diese Kosten von Unfällen wegen nichtgetragener Schutzkeidung sind, gegenüber den Gesamtkosten der Krankenkassen? Das hat man schon bei den Rauchern versucht und dann hat man festgestellt das so gering ist, dass man darauf verzichtet. ApparateMedizin und Krebsbehandlungen....usw. das sind die richtigen Kosten....aber doch nicht Unfälle!


    Also wenn wir deine Argumentation weiterführen....soll dann vielleicht gleich jeder für seinen Hobby-Unfall selber zahlen? Nicht jeder hat ein Hobby....Briefmarken sammeln ist auch nicht so gefährlich wie Paragliding....und der Alkoholiker wird auch nicht gezwungen Alkohol zu trinken....was machts du mit dem?

  • #12

    Ich kann verstehen wenn einige sagen dass so einige Sachen "überreguliert" werden können.
    Andererseits würde ich eine Erweiterung der Helmpflicht zumindest auf Hose, Schuhe, Jacke und Handschuhe begrüßen.
    Auch wenn manche sowas ablehnen, kann es nur gut für den Rider sein. (geldliche Aspekte hin oder her)
    Andererseits würde es auch Unfallhelfer vor evtl. Traumata aufgrund des Anblicks der erheblichen Verletzungen schützen.
    Es ist kein schöner Anblick wenn die Haut bis auf die Knochen runter ist, ein Knochen raus schaut, geöffneter Torso oder der Kopf 20m ohne Helm übern Asphalt
    gerutscht ist.
    Man will natürlich helfen, aber sowas vergisst man so schnell nicht wieder.

    "Wenn man eine Katze auseinandernehmen will, um zu sehen, wie sie funktioniert, hat man als erstes eine nicht funktionierende Katze in den Händen."
    Douglas Adams

  • #13


    Öh das sähe isch abr völlig andersherum… wenn eine leichte Windböhe deine blaue Mauritius erfasst und sanft zum Fensterrand und darüber hinaus trägt und du (nicht ich) dann hinterher springst (dann schützt dich nur noch die Möglichkeit, dass du gerade noch die Kombi von deiner vorigen Ausfahrt anhast – zufällüsch nodierlisch – oder du im EG wohnst. Außer du bist ein paraglidender Briefmarkensammler in voller Montur mit schnellem Reaktionsvermögen)! offtopisch betrachtet…

  • #14

    @ trixi...Mist die mit 2 Hobbys (Doppel-Hobbler) hab ich ganz vergessen :icon-mrgreen:

  • #15

    Wir reden hier aber nicht über Briefmarkensammler, Alkoholiker oder Crack Konsumenten, sondern übers Motorrad fahren !


    und es spricht auch nichts dagegen, dass sich Sportler in Verletzungsintensiven Sportarten selber versichern müssen. Das ist aber sowieso schon der Fall ! Die Fussballvereine ( Verletzungssportart Nummer eins ;) ) sind alle versichert... Wenn jemand mit dem Gleitschirm aus dem Flugzeug springt, dann braucht der eh nur ne Lebensversicherung, alles andere ist Blödsinn :D


    Ich hab immernoch kein Argument gegen Schutzkleidung gesehen. Schutzkleidung verhindert schwere Verletzungen im Falle eines Unfalls -> wer sie nicht anzieht darf nachher nicht erwarten, dass die Solidargemeinschaft für seine grob fahrlässig verursachten Verletzungen aufkommt.


    Weil ich da was vom Preis gelesen habe : Wer sich die Schutzkleidung nicht leisten kann, der darf halt einfach kein Motorrad kaufen.

  • #16

    @Endress....OK ausführlicher ....so wie du das geschrieben hast, geht es dir nur um Schutzkleidung, weil bei Unfall und Nichttragen dieser eben Krankheitskosten auf die Krankenkassen kommen, die du nicht bereit bist zu zahlen....gilt das nur fürs Motorradfahren ?


    Mich interessiert das, weil die Krankheitskosten für diese Fälle in dem wahnsinnig großen Topf der Krankheitskosten überhaupt keine Rolle spielen.....Nicht mal Raucher und deren kaputter Körper spielt da ne Rolle....


    Was mich interessiert, warum willst du, dass nur diese Unfälle nicht bezahlt werden. Müsstes du nicht konsequenterweise sagen, alles was jemand durch Eitelkeit, Dummheit, Nachlässigkeit, Faulheit, Doofheit usw. an Kosten verursacht muss selber bezahlt werden?


    PS es gibt auch Querschnittgelähmte, die bei Paragliding abgestürzt sind, muss nicht gleich immer der Tod sein. Jedes Jahr sterben in D, so weit ich das weis, lediglich 10- 20 Personen bei Gleitschirm Unfällen.

  • #17

    Regelungen für die Fahrschule finde ich o.k.
    Da ist man mit dem Motorrad als Unerfahrener meist 1,5h über Land, auf der BAB im Stadtverkehr oder sonst wo unterwegs. Da kann viel passieren.


    Aber ich möchte mir gefälligst nicht vorschreiben lassen, dass ich für die 3 km zum Baggersee mit dem Roller oder Mopped meine komplette Montur anziehen muss.
    (Da braucht mir jetzt keiner mit "fahr doch mit dem Rad" kommen :-P)

    Gruß


    Basti

  • #19


    oh....ich glaub da werden Frauen imer Sommer denn des öfteren kontrolliert...
    :P ;)

    "Wenn man eine Katze auseinandernehmen will, um zu sehen, wie sie funktioniert, hat man als erstes eine nicht funktionierende Katze in den Händen."
    Douglas Adams

  • #20

    Ach das ist doch albern ! Der Gesetzesentwurf zur vorgeschriebenen Schutzkleidung für Motorradfahrer wird folgendermassen lauten:


    - Kleidung sowie Protektoren müssen die Norm DIN0815 erfüllen.


    - Protektoren werden durch angenähte Fähnchen ( Material 0855/14 DIN543433443434, Farbton RAL1026 ( hellgelb ) ) gekennzeichnet, diese Fähnchen sind durch in der Kleidung vorhandene Öffnen nach aussen - gut sichtbar - herauszuführen.


    - die Protektoren werden durch im Nahbereich elektronisch auslesbare RFID Tags gekennzeichnet, die bei Kontrollen und der TÜV Prüfung ausgelesen werden. Das Tüv Siegel wird gut sichtbar im Rückenbereich angenäht.


    - Fläche der Fähnen: mindestens 12cm², Schriftgrösse 12px mit Schriftart Blabberblab


    - Bei Nichteinhaltung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs, gilt auch für den Sozius, aber nicht für Renate.

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