Auspuff und DB Killer - war (Umbau, Zubehörteile für die MT09 RN87)

  • #1

    Also ich kann hier nicht erkennen das es Strafbar ist eine durch ein Schweisspunkt befestigte Schraube die mal gelöst wurde und wieder so geschraubt wird das man erst recht nicht sehen kann ob sie überhaupt mal gelöst wurde die "Betriebserlaubnis erloschen" sollte, wo auch immer das steht, konnte das nicht finden?

    Eine Manuelle Manipulation muß man erstmal nachweisen, durch eine Schraube wohl er nicht möglich weil sie mal gelöst wurde...


    Es ist eine Bindung der Hersteller wie und was die einzuhalten haben um ihr Anlagen zu Homolgieren... Es sind Bestimmungen für die Hersteller wie eine Anlage zu bauen ist usw.

    Mehr sehe ich hier nicht!🫣

  • #2

    Warum sollte man denn die Schraube normalerweise lösen?

    Und die EU Bestimmung, die genannt wurde ist (zumindest dem Augenschein nach) recht eindeutig…

  • #3

    Der Schweisspunkt ist wie die Plombe am Zählerkasten. Kannst jederzeit einfach wegmachen, aber man sieht halt das es weggemacht wurde. Darum gehts. Und das Entfernen der Plombe am Zähler ist für sich schon Strafbar. Auch wenn du sonst nichts machst und nur was kontrollieren wolltest. ab dann musst DU nachweisen KEINEN Stromdiebstahl begangen zu haben. Beweisumkehr. Ähnlich bei solchen Schweisspunkten und Nieten. Sie dienen als Nachweis das nichts manipuliert wurde.


    Wie die einzelnen Polizeibehörden(ist ja wieder Ländersache) dann damit umgehen und ob sie dir deswegen gleich einen Strick drauss drehen ist wieder was anderes. Bisher wurde das ja so mit Kulanz gehandhabt: sorry habe ich vergessen nach dem Putzen wieder einzubauen galt als polizeitaugliche Ausrede. Ich würde aber nicht mehr drauf wetten, das es zukünftig keinen Stress gibt, wenn die Sicherung beschädigt ist oder entfernt.


    Letztendlich muss also jeder selbst entscheiden, wieviel Geld er über hat und wieviel Risiko er eingehen will. Vieleicht passiert auch garnichts weils keinen juckt. Nur wissen werden wir das erst in einiger Zeit, wenn eine ausreichende Menge Kontrollierter sich meldet um zu jammern...oder freudestrahlend auf die dumme Polizei verweist.

  • #4

    Jo toller vergleich mit dem Stromzähler und mein Eigentum der "Schraube mit Schweisspunkt" der Schweisspunkt gehört mir.

    Hab ne Leo Anlage dran seit Ende Oktober, da gibt es auch eine sogenannte mit Schweisspunkt gesetzte Schraube der das Endstück und den Pott hält, die hab ich auch aufgedreht, Endtopf entnommen und den DB- Killer eingesetzt NICHT entnommen.

    Nach Anweisung an meinen Schrauber, es ohne zu montieren.

    War mir aber zu laut bei der ersten Fahrt in diesem Jahr.

    Für mich steht nirgends etwas und spricht dagegen, daß ich an meinem Eigentum nicht die Schraube entfernen darf?


    Die Schraube wurde eindeutig vom Schrauber angezogen, sonst hätte er ja nicht nach meinen verlangen den DB- Killer weglassen können.

    Der Schweisspunkt ist nichts anderes als die Schraube davor zu schützen sich durch Erschütterungen zu lösen und sich der Endtopf sich verdreht oder sonstiges passieren kann.

  • #6

    Nein, der Schweißpunkt ist sehr wohl als Nachweis der Manipulation gedacht, analog der Plombe am Stromzähler.

    Du hast diese illegale Manipulation selbst benannt (Entfernung dB Eater). Und auch wenn es Dir nicht passt oder Du das nicht glaubst, gibt es eben das Verbot der Entfernung des Schweißpunktes. Dieser gehört offensichtlich zur legalen Nutzung der Anlage dazu.

    Daher wie mein Vor-Kommentator: Viel Spaß beim Argumentieren im Rahmen einer Kontrolle.

  • #7

    Ja ja... heult mal alle rum..

    Der Schweisspunkt wurde von meinem Mech gesetzt... Nicht vom Hersteller der Anlage....

  • #8

    Der Schweiss Punkt war schlecht angebracht und hatte sich gelöst. Da habe ich es abgeschliffen und mit neuer Schraube befestigt. DB eater ist natürlich noch drin.

    Außerdem darf ich diesen in manchen Ländern, zb im Urlaub, entfernen.

  • #9

    yamr1M


    Du hast recht, es ist dein Schweisspunkt und du darfst ihn entfernen. Du hast das gekauft. Aber ab diesem Zeitpunkt ist deine Zulassung für den öffentlichen Strassenverkehr erloschen. Auf deinem gelände oder auf der Rennstrecke, wenn der Besitzer es erlaubt darfst du ohne Schweisspunkt fahren. Im Öffentlichen Raum, der uns ALLEN gehört und den du nicht gekauft hast zusammen mit dem Moped geht das nicht.


    Oder wie andere schon sagten: erkläre das doch der Polizei mal und mach ein Video davon.

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