Alles anzeigenUNECE Regelung Nr. 92
6.3.1. Bestimmungen zum Manipulationsschutz
Die NORESS oder ihre Einzelteile sind so zu konstruieren, dass das Entfernen von Umlenkblechen,
Austrittskegeln oder sonstigen Teilen, die primär als Teile der Schalldämpfer oder Auspufftöpfe eingesetzt
werden, verhindert wird. Wenn der Einbau eines solchen Teils unbedingt erforderlich ist, muss es so befestigt
werden, dass es nicht einfach ausgebaut werden kann (z. B. durch Vermeidung herkömmlicher Gewindebefestigungen) und ein Ausbau die Baugruppe dauerhaft und irreparabel beschädigt.
Damit erlischt die Betriebserlaubnis, wenn nur mit Gewinde eingeschraubt.
Also ich kann hier nicht erkennen das es Strafbar ist eine durch ein Schweisspunkt befestigte Schraube die mal gelöst wurde und wieder so geschraubt wird das man erst recht nicht sehen kann ob sie überhaupt mal gelöst wurde die "Betriebserlaubnis erloschen" sollte, wo auch immer das steht, konnte das nicht finden?
Eine Manuelle Manipulation muß man erstmal nachweisen, durch eine Schraube wohl er nicht möglich weil sie mal gelöst wurde...
Es ist eine Bindung der Hersteller wie und was die einzuhalten haben um ihr Anlagen zu Homolgieren... Es sind Bestimmungen für die Hersteller wie eine Anlage zu bauen ist usw.
Mehr sehe ich hier nicht!🫣