
die Schweiz mal wieder...
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#12 Was ist den mit unnötig herumfahren gemeint?
Das betrifft wohl und alle, die mal nur kurz ne Feierabendrunde drehen. 😮
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#13 Was ist den mit unnötig herumfahren gemeint?
Absolut schwer nachzuweisen, wenn man nicht hohl in der Birne ist.
Aber im Prinzip das "flanieren" mit seinem Fahrzeug.
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#14 Das betrifft wohl und alle, die mal nur kurz ne Feierabendrunde drehen. 😮
Du willst doch nur zum Tanken fahren oder willst was zu Essen holen.
Schon hast nen Grund
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#15 Diese restriktiven Gesetzesanpassungen haben wir denen zu verdanken, die sich nur über ihren geleasten AMG, M3-5 oder RS irgendwas identifizieren können. Dafür zu 6 in einer 2,5 Zimmer Wohnung in so nem Wohnsilo hausen. Da muss man ja raus und zeigen wer man ist oder?
Von mir aus könnten die gestern schon wieder dorthin, wo sie mal hergekommen sind.
Ausbaden dürfen es dann wieder alle.
Toni (Eidgenosse)
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#17 Wenn ich das richtig verstehe, hat Schweiz wie auch Deutschland die Möglichkeit gegen Bussgeldbescheide Widerspruch einzulegen. Damit sollte es möglich sein, durch Technische Defekte ausgelöste Lärmbelästigung dann auch nachzuweisen bzw zur Bussgeldeinstellung zu bringen.
Und es muss jemand mitbekommen, also wenn die Schweiz nun nicht hinter jedem Moped ein Polizeiauto herschickt dürften die Kontrollen nur dort stattfinden, wo Lärm auch wirklich störend ist. Nämlich dort wo andere Menschen wohnen.
Und ich glaube auch nicht, das die Schweiz auf Zuruf eines Bürgers: der wars der wars dann ein Bussgeld ausstellt.
Fazit: die Polizei muss genau dort sein, wo man sein Moped knallen lässt und das hören. Im niedrigen Gang eine Passtrasse raufheizen ist kein vermeidbarer Lärm, solange man die Speedlimit nicht überschreitet. Im Tunnel knallen lassen, weil es dort so schön klingt dagegen schon. Oder Kupplung ziehen und ab in den Begrenzer. Ich sehe das entspannter, das wird wirklich nicht die treffen die einfach nur biken wollen, sondern die welche alles mögliche machen, nur nicht fahren. Schauen wir mal Ende 25 was da wirklich rausgekommen ist. Beschlossen ist das Gesetz ja eh schon.
Das Problem ist, wie in vielen anderen Fällen auch, die Beweislast, beziehungsweise die Beweislastumkehr.
Wenn die Polizei dir sagt, dass du dies und das gemacht hast, dann musst du dies erstmal hinnehmen. Wenn dein Fahrzeug nun aufgrund eines defekts Höhe Geräuschemissionen verursacht, bist du als Fahrer in der Verantwortung und unter Umständen auch verpflichtet, die Fahrt zu unterbrechen und das Fahrzeug abschleppen zu lassen.
Ich sehe das zwar, aufgrund eines großen räumlichen Trennung zur Schweiz auch relativ entspannt, allerdings entscheidet in vielen Fällen leider die Polizei anhand "profiling".
Ich habe selber schon erlebt, dass serienmäßige Fahrzeuge "angezweifelt" werden, da es ja überhaupt nicht sein kann, dass ein stinknormalen Ford Focus (RS) eine Klappenauspuffanlage hat. Alles in allem vermute ich jedoch, dass die Sache grundsätzlich Recht fair ausgelegt wird. Das hilft dir allerdings nicht, solltest du mal unfair behandelt werden.
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