Fragen über MT09 RN87 Rückblinker und getöntes Rücklicht

  • #11

    Beim Blinker gabs doch auch noch einen Maximalabstand zum Fahrzeugende. Also sollte es mit den Blinkern auf Höhe der Soziusrasten(kann auf dem Bild schlecht erkennen wo die wirklich dran sind) in D auch Probleme geben.

  • #14

    Blinker:

    Alle Blinker müssen ein E-Prüfzeichen tragen und sich in einer Höhe von 350 – 1200 mm über der Fahrbahn befinden und vorn 240mm, hinten 180mm (EG) bzw. vorn 340mm, hinten 240mm (StVZO) voneinander entfernt befinden. Der Mindestabstand von Lenkerendenblinkern zueinander beträgt 560mm. Nach StVZO müssen die vorderen Blinker an ihrer Innenseite jeweils mindestens 100mm vom Hauptscheinwerfer entfernt sein.


    Bremslicht:

    Bremslicht Bei einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Januar 1988 schreibt die StVZO ein Bremslicht vor, nach EG-Recht sind auch zwei Vorrichtungen zulässig. Montiert werden müssen diese jeweils mittig zur Fahrzeugachse, wobei die Unterkante des Lichtes mindestens 250mm (EG-Recht) bzw. 350mm (StVZO) vom Untergrund entfernt sein muss. Ein E-Prüfzeichen ist vorgeschrieben.


    Ansonsten gibt es hier auch noch Infos:

    Motorrad-Beleuchtung: Vorschriften fürs Licht am Motorrad 2024
    llll➤ Infos zur Motorrad-Beleuchtung, z.B. was die StVZO zur Motorrad-Beleuchtung schreibt, ob LED-Licht am Motorrad zulässig ist.
    www.bussgeldkatalog.org

  • #15

    Die Werte (wie die 100mm Scheinwerferabstand) für die StVZO Zulassung kann man eigentlich getrost vergessen (bzw gelten nur noch für Oldtimer). Seit 1998 haben die Motorräder nämlich EG Zulassung.

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