Luxemburg hohe Geldstrafe wegen Headset am Motorradhelm

  • #1

    Neulich beim Matorradstammtisch erzählte einer seine Luxemburg Story.


    250 € Geldstrafe und sein Helmheadset durfte er ausbauen.


    Um es kurz zu machen. Die Polizei berufte sich auf die Vorschrift:


    Art. 170bis-04: Verstoß des Fahrers gegen das Verbot der Verwendung eines

    vorgeschriebenen geprüften Helms, wenn die Kommunikationsausrüstung

    nicht gemäß den Vorschriften des Herstellers in den Helm integriert oder

    daran befestigt ist (250€ - 4 Punkte).


    Ablenkung am Steuer
    L’utilisation d'appareils mobiles compte parmi les facteurs qui affectent le plus l'aptitude à la conduite en distrayant le conducteur et augmente le risque…
    police.public.lu


    Nach der neuen Norm können Helmhersteller gewisse Kommunikationssystem

    für Ihre Helme zulassen. Quasi geprüft zum Helm und zur Norm.

    Aber dieses Thema kennt wohl jeder schon.


    22.05 geprüfte Helme haben, es gibt nur wenige z.B. Nolan mit dem NCOM,

    keine Freigaben für Fremdanbauten. Hatte bis dato keinen interessiert und kein Hahn nach gekräht.


    Doch da scheint sich was zu ändern.


    Seit 02.2024 in Luxemburg wohl schon praktiziert, wird auch eine nicht

    zulassungsbestimmte Verwendung geandet.


    Auch kenne ich ein paar Mopedkollegen, die bei Verkehrskontrollen schon früher

    Anbauteile von ihren Helmen entfernen durften (in Deutschland), weil diese weder

    einen Helmherstellerfreigabe, noch eine Anbauteilehersteller Freigabe passend

    zu jeweiligen Helm hatten.


    Ich habe darüber gestern ausführlich mit meinem Schwager gesprochen.

    Er ist Jurist.

    Er sieht das auch so, dass wenn der Hersteller keine Anbauteile in seinen geprüften

    Produkten erwähnt, diese auch nicht angebracht werden dürfen.

    Die Zulassung des Helms durch einen Anbau erloschen ist.

    Auch dann, wenn ein Hersteller zwar Mulden für Lautsprecher vorbereitet,

    aber keine allgemeine Freigabe erteilt.


    Um nochmal auf Luxemburg zurückzukommen, tut sich laut Juristen ein weiteres

    Problem selbst für 22.06 geprüfte Systeme auf.

    In Luxemburg dürfen nicht beide Ohren im Straßenverkehr mit Lautsprechern bedeckt sein.

    Reicht es dann der Polizei, wenn man softwaretechnisch einen Lautsprecher abschalten kann?


    Wie sind eure Erfahrungen?

    Wie geht ihr mit diesem Thema um?


    Falls es jemanden in den Fingern juckt einen unnützen Beitrag dazu zu schreiben,

    kratze dich doch lieber. :*


    Gruß

    Helmut

  • #4

    zu Anfangszeiten der EU wollte man alles europaweit harmonisieren und einfacher machen.

    Jetzt wird nur noch gegängelt. Vorschrift über Vorschrift.

    In F werden Klamotten auf CE geprüft, in I in ES die Helmnorm, in D so gut wie alles🙄

    Bald fahren wir noch in Uniform 😲 😄😄😄

  • #5

    Das Ziel ist:

    Gar nicht fahren. ;)


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #6

    so langsam kann ich Orban absolut verstehen :cursing:

    1970 Hercules K 50 RX; 1974 Yamaha RD 250; 1981 Maico MD 250 wk; 1983 Kawasaki GPZ 1100; 1987 Yamaha FJ 1200; 1988 Yamaha SRX 6; 1991 Honda ST 1100; 1993 Honda ST 1100 ABS; 1999 Honda CBR 900 RR; 2001 Honda GL 1800; 2005 Honda GL 1800; 2012 BMW K 1600 GTL; 2016 Triumph Tiger Explorer; 2018 Tiger 1200; 2021 Kawasaki Versys 1000 SE GT; 2023 Tracer 9 GT+ und ADV 350


    Gruß aus dem Tullnerfeld von Edi :boywink:

  • #7

    Das ist aber nicht die EU sondern die einzelnen Länder.


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #8

    Wird Zeit, das dann auch mal nächstes Jahr bei entsprechenden Events die Meinungen Niedergeschrieben werden. Es reicht dann meist ein Kreuz an der richtigen Stelle. Nicht schreiben bedeutet meist auch kein Recht zum meckern zu haben. Auch wenn ein Kreuz keinen Unterschied macht, diese Denkweise führt dazu, das 25% garkeine Kreuze machen(Bundestagswahl 2021). Da ist Potential

  • #9

    Na wenn die so bekloppt sind, darf man bald bestimmt auch keine Sehhilfen mehr tragen. Es sei den Brillen gibt es bald mit ABE. 😂

  • #10

    aha.. die rechtsradikalen Parteien also?

    So so


    Edit: Die Regelung ist natürlich fürn Arsch. Lobbyarbeit der "großen" Helmhersteller? Schuberth hat seit ein paar Monaten Helme auf dem Markt mit integriertem Soundsystem und klein ist der Hersteller auch nicht.


    Wie sieht es außerdem bei Motorradpolizisten aus? Haben die 2 Lautsprecher im Helm?

    Zufällig auch Schuberth Helme ;)

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