1.) Wenn der Händler entlüftet hat und es erneut auftritt hast du Gewährleistung.
Wobei sich nat. die Frage stellt, ob du für die RN69 noch Garantie hast.
2.) Wenn es nämlich nicht an der Luft liegt (was ich bei einer „Händler-Entlüftung“ annehme) bleibt ei.lich nur ein fehlerhafter ABS-Block übrig, evtl. eine defekte Zange.