Neue MT09 2024

  • #2.011


    Im Gesetz sind leichte und grobe Fahrlässigkeit ganz klar definiert. Dem Händler grobe Fahrlässigkeit anzukreiden würde eher schwierig werden. Der Tatbestand der leichten Fahrlässigkeit hingegen ist da schon eher erfüllt. Ich bin kein Rechtsverdreher, hatte jedoch viele Wochen Zeit, um mir die genaue Gesetzeslage mal etwas genauer anzuschauen.


    Als Beispiel mit einer Küche:

    6 Wochen + 2 Wochen Schonfrist ... Sollte die Küche dann immer noch nicht geliefert worden sein, so steht dem Käufer entweder zw. 5 bis 10 % des Kaufpreises zu oder eben Schadensersatz. Kostenlos Stornieren kann er dann auch, was jedoch gewiss keine Option ist. Wohlgemerkt der Käufer, jedoch nicht Verkäufer. Dieser kann nicht einfach den Vertrag auflösen.

    Sämtliche Kosten, die durch die nicht vorhandene Küche entstanden sind (beispielsweise teure Fertiggerichte/Essenslieferungen/Kochersatzvarianten usw usw.) können voll erstattet werden. Das wissen die meisten nicht und die Wenigen die es wissen, denen ist der Rechtsweg zu mühsam usw.



    Auch hier gibt es ganz klare Definitionen. Bei einem genauen Lieferzeitpunkt (Datum) wie du es hier schreibst, kommt der Verkäufer schon ab dem ersten Tag nach dem im Kaufvertrag befindlichen Lieferdatum sofort in Verzug.

    Anders ist das beim unverbindlichen Lieferzeitpunkt/Zeitraum. Hier gelten eben die 6 Wochen, mit der sich Händler etwas Sicherheitspuffer verschaffen, um Lieferschwierigkeiten, seitens des Herstellers, kompensieren zu können (was durchaus legitim ist).

  • #2.012

    Recht haben und ein Moped haben sind dann aber 2 Paar Stiefel.


    Grundsätzlich kann man zurück treten nach Fristsetzung. Aber das mit dem Schadensersatz muss ein Schaden sein den man bezahlt hat, nicht ein fiktiver Schaden. Es muss also real Geld fehlen. Das bekommt man zurück. zB wenn man mangels anderem Fahrzeug ein Leihfahrzeug benötigt um zb zur Arbeit zu kommen. Das Leihfahrzeug darf aber nicht fiktiv sein und ich fahre stattdessen mit der Bahn. Man bekommt also nur das ersetzt was man an echtem Geldschaden hat.


    An diesem Punkt macht also Schadenersatz keine Sinn. Ich muss erst Geld ausgeben, das ich dann zurück bekommen könnte, wenn vor Gericht die Richter auch dieser Meinung sind.


    Der zweite Punkt ist der Rücktritt vom Kaufvertrag. Ausgelöst nicht durch den Händler der dir nichts verkaufen will, sondern durch den Hersteller, der nicht liefern kann. Du tritts zurück und dann? Nächster Händler, der muss aber erst eine bestellen, die dann noch mehr Lieferzeit hat. Oder du findest einen Händler, der aufgrund von Rücktritt eines anderen Kunden eine Maschine zuviel hat nun und sie dir verkauft. Den muss man finden. Und den Schaden durch dort hin fahren und abholen kann man geltend machen. Oder den Schaden weil der keinen Rabatt gibt, dein erster Händler aber schon.


    So oder so, mit Rücktritt dürfte sich die Wartezeit verlängern. Nicht verkürzen. Und Schadensersatz muss man den Schaden belegen. Verpasste Sommerfreude ist kein Schaden der ersetzt wird. Man kann also da nicht wirklich gewinnen, nur die Verluste begrenzen. Lediglich ein Markenwechsel weil der schneller liefern kann, wäre dann noch eine Option.

  • #2.013

    Auch der Verkäufer kann den Vertrag kündigen. Nicht so einfach wie beim Käufer, aber es gibt genug Gründe z.B. höhere Gewalt wo es geht.

    Und viel Spaß beim klagen. Ich möchte nicht unbedingt gegen einen Händler klagen wo so ein Weltkonzern wie Yamaha dahinter steht.

  • #2.016

    Am 23.12.23 MT09 SP 24 bestellt und 1000 Euro angezahlt. Als Liefertermin wurde Mitte Ende Mai mitgeteilt. Heute 17.07.24 wurde mitgeteilt das sie versandt ist und diese Woche da sein soll. Wird alles mit DHL abgewickelt, könnte also auch Montag oder Dienstag werden.

    Bin echt froh das die Warterei ein Ende hat . Händler meldet sich sofort wenn Brief und Moped da sind.


    8)

  • #2.017

    Wollte eine Z900 SE kaufen in 2020... ausverkauft.


    Nun 'ne MT09 SP bestellt -> lieferbar ab Mai, Juni, Juli "August".

    Puh, ich hab kein Glück.


    Da ich aber weder KTM noch Kawasaki, Triumph, Suzuki oder Honda kaufen will, bleibt mir ja nichts anderes übrig als im Urlaub, bei schönem Wetter, hier zu posten.

  • #2.018

    In den letzten 15 Jahren hatte ich immer neue Modelle vor Marktverfügbarkeit gekauft bzw. vorbestellt. Noch keines wurde pünktlich geliefert. Meine kleine Honda CRF300L hatte mit 5 Monate die meiste Verspätung, mein StreetTriple mit 2 Wochen die geringste.


    Ich warte geduldig, weil ich ja auch genau eine MT-09 SP möchte und nichts anderes. Was bleibt mir übrig … eine KTM 990 kaufen?

  • #2.019

    Also bei allem, was hier geschrieben steht. Ernsthaft...so ein Stress, weil man auf ein Moped wartet? Dann muss man evtl woanders kaufen. Wir wissen, wie die Liefersituation ist. Schon seit Jahren.


    Und mal davon abgesehen. Ich würde mich hüten, so mit einem Händler anzubahnen, bei dem ich ein Moped kaufen will. Mensch, geht halt nen Kaffee trinken oder fahrt in den Urlaub. Sann ost die Maschine auch bald da.


    Dem Händler macht es sicher auch wenig Spaß jeden Tag Leute zu vertrösten.

  • #2.020

    sehe ich auch so, und damit ist dieses Thema doch eigentlich gegessen.

  • Hey,

    dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.


    Jetzt anmelden!