Neue MT09 2024

  • #2.002

    ihr setzt da eine frist? ich denke das wird dem händler egal sein, weil die maschine bekommt er so oder so verkauft. Wenn du nicht, kommt jemand anders. Der Händler kann ja entscheiden ob jetzt durch schmerzgeld oder stornierung des Kaufvertrages.


    Und ich habe zwar noch nie ein neues motorrad/auto gekauft, aber auch bei meiner bestellung für die MT09 SP 2024 habe ich nur die kaution für den Kaufvertrag bezahlt. Sonst jetzt hat der Händler den längeren hebel, weil er das geld schon aufm konto hat.


    NEVER EVER würde ich vor lieferung überhaupt mehr wie nötig zahlen.


    Meiner ist zwar auch schon knapp 2-3 Wochen in Verzug, aber Lieferverzug und mahnungen, bringen aus meiner sicht so gut wie garnichts.


    Ich lass mich aber gerne von einen besser wissenden belehren.

  • #2.003

    ich finde es hart, hier direkt fristen zu setzen, würde mich als händler ein bitteren geschmack hinterlassen. Gentlemens agreement ist ich glaube aber zumindest im Deutschraum total fremd. Ich werde mit meinem händler nochmal über den lieferverzug sprechen, und bei lieferung fragen ob er mir entgegen kommen kann.


    Letzendlich kann der Händler selbst nichts für den lieferverzug.

  • #2.004

    Ich habe keinen Cent bezahlt, erst als die Maschine an mich übergeben wurde.

    Die Garantie zählt erst ab Übergabe. Da darf dir der Händler nichts abziehen.

  • #2.006

    Kaution beim Kauf? Jemand anderes zahlt gleich die ganze Summe im Voraus? Das sind jeden Monat etwa 42 € Zinsen bei aktuell 3,8 % auf dem Tagesgeldkonto, die du dem Händler schenkst.


    Die Problemquelle bzw. der Verursacher ist Yamaha bzw. sogar sekundär WIR selbst. Die MT 09 2024 wurde zu häufig bestellt und die Produktion kommt einfach nicht nach. Das wird hier das grundlegende Problem sein, wofür der Händler gewiss nichts kann. Ungeachtet der Art und Weise, wie hier manch ein Händler agiert (so auch meiner), hat man in Deutschland als Käufer gewisse Rechte und als Verkäufer gewisse Pflichten.

    Auf "Gentleman" zu machen und auf all das zu verzichten ist durchaus löblich, in meinem Fall kommt das leider überhaupt nicht in Frage.

    Dir soll ebenfalls gesagt sein, dass ein Verkäufer nicht einfach so vom Verkauf zurücktreten kann. Dazu hat er keinerlei Recht.

    Du als Käufer kannst dein Recht ja nur über den Händler geltend machen, da du auch nur über diesen dein Motorrad käuflich erwerben kannst und nicht über den Hersteller direkt.


    Wenn im Kaufvertrag als Beispiel ein unverbindlicher Termin genannt ist, so räumt ihm das Gesetz eine mögliche Überschreitung von 6 Wochen ein. Alles darüber hinaus muss man als Käufer nicht tolerien.

    Du als Käufer hast dann drei Optionen:

    - vom Kauf zurücktreten (kostenlos)

    - Preisminderung

    - Schadensersatz


    Das alles ist auch in den AGBs eures Kaufvertrages zu finden, sollten diese rechtsgültig verfasst worden sein. Andernfalls ist dieser ohnehin anfechtbar, denn kein Vertrag steht über dem Gesetz.

  • #2.007

    Wenn Yamaha an den Händler nicht liefert innerhalb einer Frist, muss dieser bestimmt nicht eine Preisminderung oder Schadensersatz leisten.

    Und nochmal zu der momentanen Situation. Die EU mit ihren immer neuen Restriktionen bekommt grad das, was Sie herauf beschwört hat. Sie steht in der Lieferkette am Ende.

  • #2.008

    Preisminderung und Schadensersatz sind sicher extreme Ausnahmen und das rechtlich durch zu bekommen sicher sehr schwierig. Aber auch der Rücktritt vom Kaufvertrag ist so geregelt, mit Fristsetzung etc. Man kann nicht auf Gutdünken von heut auf morgen vom Kaufvertrag zurücktreten, wie das hier gefühlt manche annehmen.

  • #2.009

    Nach 6 Wochen und danach noch mal 2 Wochen Schonfrist kannst schon zurück treten. Nur wenn nicht zurück tritts, bedeutet das nicht, das als Händler da irgendwelche Preisminderungen geben musst. Alles was da kommt, sei es der erste Service oder nen Kennzeichenhalter usw. ist auf freiwilliger Basis

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