Alles anzeigenErst wenn ich die SP in meine Garage stehen habe, glaube ich drann 😁
Ist das auch das 2024 Modell? 😉
Alles anzeigenErst wenn ich die SP in meine Garage stehen habe, glaube ich drann 😁
Ist das auch das 2024 Modell? 😉
Alles anzeigenIch habe meinem Händler jetzt eine Frist bis zum 10.08.24 gesetzt.
Er kann ja nichts dafür, tut mir auch leid. Aber ich habe auch kein Verständnis mehr, was Yamaha da gerade macht.
Ich habe die Maschine Anfang Januar bestellt und direkt komplett bezahlt.
Wenn jetzt wieder Kommentare von wegen ungeduldig sein kommen:
Die Saison eh schon fast durch und ich habe keine Lust, dass mir ein halbes Jahr an Garantie für nichts flöten geht.
Außerdem warte ich bei einer Stornierung ja noch länger...
Wie seht Ihr das so?
ihr setzt da eine frist? ich denke das wird dem händler egal sein, weil die maschine bekommt er so oder so verkauft. Wenn du nicht, kommt jemand anders. Der Händler kann ja entscheiden ob jetzt durch schmerzgeld oder stornierung des Kaufvertrages.
Und ich habe zwar noch nie ein neues motorrad/auto gekauft, aber auch bei meiner bestellung für die MT09 SP 2024 habe ich nur die kaution für den Kaufvertrag bezahlt. Sonst jetzt hat der Händler den längeren hebel, weil er das geld schon aufm konto hat.
NEVER EVER würde ich vor lieferung überhaupt mehr wie nötig zahlen.
Meiner ist zwar auch schon knapp 2-3 Wochen in Verzug, aber Lieferverzug und mahnungen, bringen aus meiner sicht so gut wie garnichts.
Ich lass mich aber gerne von einen besser wissenden belehren.
Alles anzeigenMeiner hat auch eine Frist bekommen.
Werde dazu ausführlich eingehen, sobald die Maschine bei mir ist und man sich einig wurde. Kann jedem nur dazu raten nach den 6 Wochen den Händler entsprechend per schriftlicher Mahnung in Verzug zu setzen, ansonsten hat man als Käufer später keinerlei Handhabe und kann keine Ansprüche mehr geltend machen.
ich finde es hart, hier direkt fristen zu setzen, würde mich als händler ein bitteren geschmack hinterlassen. Gentlemens agreement ist ich glaube aber zumindest im Deutschraum total fremd. Ich werde mit meinem händler nochmal über den lieferverzug sprechen, und bei lieferung fragen ob er mir entgegen kommen kann.
Letzendlich kann der Händler selbst nichts für den lieferverzug.
Alles anzeigenIch habe meinem Händler jetzt eine Frist bis zum 10.08.24 gesetzt.
Er kann ja nichts dafür, tut mir auch leid. Aber ich habe auch kein Verständnis mehr, was Yamaha da gerade macht.
Ich habe die Maschine Anfang Januar bestellt und direkt komplett bezahlt.
Wenn jetzt wieder Kommentare von wegen ungeduldig sein kommen:
Die Saison eh schon fast durch und ich habe keine Lust, dass mir ein halbes Jahr an Garantie für nichts flöten geht.
Außerdem warte ich bei einer Stornierung ja noch länger...
Wie seht Ihr das so?
Ich habe keinen Cent bezahlt, erst als die Maschine an mich übergeben wurde.
Die Garantie zählt erst ab Übergabe. Da darf dir der Händler nichts abziehen.
Alles anzeigenihr setzt da eine frist? ich denke das wird dem händler egal sein, weil die maschine bekommt er so oder so verkauft. Wenn du nicht, kommt jemand anders. Der Händler kann ja entscheiden ob jetzt durch schmerzgeld oder stornierung des Kaufvertrages.
Und ich habe zwar noch nie ein neues motorrad/auto gekauft, aber auch bei meiner bestellung für die MT09 SP 2024 habe ich nur die kaution für den Kaufvertrag bezahlt. Sonst jetzt hat der Händler den längeren hebel, weil er das geld schon aufm konto hat.
NEVER EVER würde ich vor lieferung überhaupt mehr wie nötig zahlen.
Meiner ist zwar auch schon knapp 2-3 Wochen in Verzug, aber Lieferverzug und mahnungen, bringen aus meiner sicht so gut wie garnichts.
Ich lass mich aber gerne von einen besser wissenden belehren.
Kaution beim Kauf? Jemand anderes zahlt gleich die ganze Summe im Voraus? Das sind jeden Monat etwa 42 € Zinsen bei aktuell 3,8 % auf dem Tagesgeldkonto, die du dem Händler schenkst.
Die Problemquelle bzw. der Verursacher ist Yamaha bzw. sogar sekundär WIR selbst. Die MT 09 2024 wurde zu häufig bestellt und die Produktion kommt einfach nicht nach. Das wird hier das grundlegende Problem sein, wofür der Händler gewiss nichts kann. Ungeachtet der Art und Weise, wie hier manch ein Händler agiert (so auch meiner), hat man in Deutschland als Käufer gewisse Rechte und als Verkäufer gewisse Pflichten.
Auf "Gentleman" zu machen und auf all das zu verzichten ist durchaus löblich, in meinem Fall kommt das leider überhaupt nicht in Frage.
Dir soll ebenfalls gesagt sein, dass ein Verkäufer nicht einfach so vom Verkauf zurücktreten kann. Dazu hat er keinerlei Recht.
Du als Käufer kannst dein Recht ja nur über den Händler geltend machen, da du auch nur über diesen dein Motorrad käuflich erwerben kannst und nicht über den Hersteller direkt.
Wenn im Kaufvertrag als Beispiel ein unverbindlicher Termin genannt ist, so räumt ihm das Gesetz eine mögliche Überschreitung von 6 Wochen ein. Alles darüber hinaus muss man als Käufer nicht tolerien.
Du als Käufer hast dann drei Optionen:
- vom Kauf zurücktreten (kostenlos)
- Preisminderung
- Schadensersatz
Das alles ist auch in den AGBs eures Kaufvertrages zu finden, sollten diese rechtsgültig verfasst worden sein. Andernfalls ist dieser ohnehin anfechtbar, denn kein Vertrag steht über dem Gesetz.
Wenn Yamaha an den Händler nicht liefert innerhalb einer Frist, muss dieser bestimmt nicht eine Preisminderung oder Schadensersatz leisten.
Und nochmal zu der momentanen Situation. Die EU mit ihren immer neuen Restriktionen bekommt grad das, was Sie herauf beschwört hat. Sie steht in der Lieferkette am Ende.
Alles anzeigenWenn Yamaha an den Händler nicht liefert innerhalb einer Frist, muss dieser bestimmt nicht eine Preisminderung oder Schadensersatz leisten.
Und nochmal zu der momentanen Situation. Die EU mit ihren immer neuen Restriktionen bekommt grad das, was Sie herauf beschwört hat. Sie steht in der Lieferkette am Ende.
Preisminderung und Schadensersatz sind sicher extreme Ausnahmen und das rechtlich durch zu bekommen sicher sehr schwierig. Aber auch der Rücktritt vom Kaufvertrag ist so geregelt, mit Fristsetzung etc. Man kann nicht auf Gutdünken von heut auf morgen vom Kaufvertrag zurücktreten, wie das hier gefühlt manche annehmen.
Nach 6 Wochen und danach noch mal 2 Wochen Schonfrist kannst schon zurück treten. Nur wenn nicht zurück tritts, bedeutet das nicht, das als Händler da irgendwelche Preisminderungen geben musst. Alles was da kommt, sei es der erste Service oder nen Kennzeichenhalter usw. ist auf freiwilliger Basis
Alles anzeigenNach 6 Wochen und danach noch mal 2 Wochen Schonfrist kannst schon zurück treten.
Genau das habe ich ja sagen wollen. Manche hier haben ja aber schon vor dem eigentlichen Lieferdatum „Schnappatmung“….
dir scheint die Diskussion zu gefallen, aber du bist nicht angemeldet.
Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren. Dadurch verpasst du nichts mehr.