Garantie auf neue Maschinen aus 2023

  • #1

    Wollte euch fragen, ob sich bei dem Thema von eurem Händler was neues ergeben hat:


    Mein Händler eröffnete mir jetzt aktuell mündlich, dass Yamaha auf alle jetzt zu liefernden Maschinen ab dieses Jahr keine 24 Monate Garantie mehr gibt, eine Ersatzlösung würde es Stand jetzt (noch) nicht geben.


    Da war ich erst mal geplättet, zumal alle anderen Hersteller sogar die Garantiezeiten immer mehr verlängern (okay mit Beteiligung einer Versicherung aber immerhin).


    Von Yamaha offiziell ist aber meines Wissens bisher keine Meldung gekommen.


    Zudem müsste dann ein Termin angegeben werden, ab wann das gelten soll.


    Da die Verträge auf der Basis mit Gewährleistung gemacht wurden, kann nicht einfach rückwirkend alles geändert werden.


    Ist das jetzt ein Fake oder habt ihr was dazu gehört? Wenn ja, was ist bei euch angekommen? :/

    1970 Hercules K 50 RX; 1974 Yamaha RD 250; 1981 Maico MD 250 wk; 1983 Kawasaki GPZ 1100; 1987 Yamaha FJ 1200; 1988 Yamaha SRX 6; 1991 Honda ST 1100; 1993 Honda ST 1100 ABS; 1999 Honda CBR 900 RR; 2001 Honda GL 1800; 2005 Honda GL 1800; 2012 BMW K 1600 GTL; 2016 Triumph Tiger Explorer; 2018 Tiger 1200; 2021 Kawasaki Versys 1000 SE GT; 2023 Tracer 9 GT+ und ADV 350


    Gruß aus Oberschwaben von Edi :boywink:

  • #5

    Du solltest diesbezügliche Aussagen Yamahas -zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses- protokollieren. Screencopies, Broschüren etc. Dann bist du erstmal auf der sicheren Seite.


    Ansonsten hat praktisch jeder jederzeit die Möglichkeit eine Fahrzeuggarantie abzuschließen.„Cargarantie“ o.ä.. Das gilt auch für Gebrauchtkäufer.

    Klar, dass jede Garantie prinzipiell an i.welche Klauseln gebunden ist. Etwa Vertragshändler-Service.


    Sollte Y tatsächlich rückwirkend Bedingungen ändern wollen, dann müsste der Wegfall einer Garantie zum Preisnachlass führen.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • #6

    Das würde mich sehr wundern. Hat man dir denn eine Anschlussgarantie angeboten? Yamaha bietet die ja normalerweise bei Kauf direkt an. Dort würde nämlich stehen das ab den 24 Monaten noch zusätzlich drei Jahre z.B. enthalten sind.

    Habe eben mal auf der Yamaha-Seite geschaut, aber noch nicht mal dort die Garantieverlängerung gefunden. Sehr komisch!

  • #7

    Habe gerade meinen Händler kontaktiert.

    23erModelle haben 24 Monate Werksgarantie,

    Die Zusatzgarantie gibt es z.Zeit nicht, da irgend ein Ministerium Sie für nicht Rechtens erklärt hat. <X

    Yamaha muß nun sich einen neuen Versicherungpartner suchen.

    Man könnte Sie dann für 23er Modelle nachträglich abschließen !

    Alle die davor 5Jahre Zusatz Werksgarantie haben , 22er

    Modelle , sind nicht betroffen.

    Gruß Bernd

  • #9

    mein Händler meinte die 24 Monate Garantie würde wegfallen, damit auch klar die Verlängerung um 3 Jahre. Das kann ja gar nicht sein.


    Wie Quickshifter sagt soll er mir das schriftlich geben, das werde ich veranlassen.

    1970 Hercules K 50 RX; 1974 Yamaha RD 250; 1981 Maico MD 250 wk; 1983 Kawasaki GPZ 1100; 1987 Yamaha FJ 1200; 1988 Yamaha SRX 6; 1991 Honda ST 1100; 1993 Honda ST 1100 ABS; 1999 Honda CBR 900 RR; 2001 Honda GL 1800; 2005 Honda GL 1800; 2012 BMW K 1600 GTL; 2016 Triumph Tiger Explorer; 2018 Tiger 1200; 2021 Kawasaki Versys 1000 SE GT; 2023 Tracer 9 GT+ und ADV 350


    Gruß aus Oberschwaben von Edi :boywink:

  • #10

    Wer behauptet die Gewährleistung (Garantie) würde wegfallen erzählt schlichtweg Mist.


    Auf Neuware muss der Händler immer 24 Monate geben. Bei einem gebrauchten Motorrad ist es 1 Jahr. Das gilt natürlich nur wenn ich als privater Endverbraucher kaufe. Sobald ich gewerblich kaufe, kann ich die Garantie komplett ausschließen.

    Wird im Kundenauftrag verkauft, dann gilt privat zu privat. Hier muß auch keine Garantie gegeben werden, allerdings kann man (wenn es hart auf hart kommt) auch dort als Verkäufer in Regress genommen werden.


    Bei den Garantieverlängerungen ist das richtig, seit Anfang des Jahres darf das nicht mehr als Garantieerweiterung/-verlängerung verkauft werden. Hier muss das Kind einen anderen Namen bekommen :rolleyes: .


    Gruß YOYO

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