Reflektoren Aufkleber von LighTEch

  • #51

    Jeder wie er mag, aber bei einem Unfall hast halt sofort eine Teilschuld wenn der eigentliche Unfallverursacher sagt er hat dich nicht gesehen (da der Unfall mit Reflektoren hätte vermieden werden können).

  • #52

    Sorry wollte ja noch berichten. Mein Tüvler hat die Dinger gleich bemängelt. Meinte es wären nur Neben-/Zusatzreflektoren, alleinig ohne Zulassung. Nun sind wieder die Orangen montiert und ich schaue einfach nicht mehr drauf!

  • #54

    Die runden sind für mich wirklich furchtbar, aber schon richtig der Hinweis bei einem Unfall i.S. Mitschuld! Ich werde vorerst weiter ohne fahren aber die Suche nach Alternativen nicht aufgeben.

  • #58

    Die dürfen seitlich aber nicht rot sein, nur orange ist zulässig. Wo man die dann hinbaut ist Natürlich auch genau geregelt...


    Auszug:


    6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER


    6.12.1. Anzahl je Seite Einer oder zwei.


    6.12.2. Anbau Keine besondere Vorschrift.


    6.12.3. Anordnung


    6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.


    6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden. 6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden.


    6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit Horizontalwinkel β = 30 ° nach vorn und nach hinten. Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen. Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist.


    6.12.5. Ausrichtung Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.

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