Motorradrasen unterbinden: Kesselberg wird ab April täglich sieben Stunden gesperrt
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Die Unfallkommission will den schweren Unfällen am Kesselberg mit einer neuen Maßnahme entgegentreten. Das wurde am Dienstagabend bekannt gegeben.
Kochel am See – Man verständigte sich auf eine tägliche Sperrung für Motorradfahrer: Vom 1. April bis 31. Oktober wird der Kesselberg jeden Tag von 15 bis 22 Uhr für bergauffahrende Motorradfahrer gesperrt sein.
Gemeinsam hatte die Unfallkommission – das sind die Verkehrsbehörde im Landratsamt, die Polizei und das Staatliche Bauamt Weilheim – kürzlich die Situation analysiert und beschlossen, die bestehenden Regelungen anzupassen. Auch Thomas Holz, Bürgermeister der Gemeinde Kochel am See, war beteiligt. „30 Unfälle im Jahr, davon einige sehr schwere, sind 30 Unfälle zu viel und deswegen muss am Kesselberg dringend etwas passieren“, wird er in der Pressemitteilung zitiert.
Die meisten Unfälle sind zwischen 15 und 22 Uhr
Weil die Analysen ergaben, dass sich die meisten Unfälle zwischen 15 und 22 Uhr ereignen, werden die Sperrzeiten dem tatsächlichen Unfallgeschehen angepasst. Diese Zeiten gelten künftig auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Die baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Unfallzahlen und der Unfallschwere sind ausgeschöpft, die vorhandenen Mittelleitelemente bleiben bestehen.
Schwere Unfälle wurden zu 91 Prozent von Motorradfahrern verursacht
„Die zeitlich begrenzte tägliche Sperrung der Bundesstraße für Motorradfahrer über ein halbes Jahr hinweg ist aus Sicht der Unfallkommission gleichzeitig verhältnismäßig“, wird Georg Fischhaber, Leiter der Verkehrsbehörde im Landratsamt, zitiert. „Sicherlich verhalten sich viele Motorradfahrer vernünftig auf der Straße, aber Fakt ist eben auch, dass sich Unfälle mit Motorrädern zu 78 Prozent zwischen 15 und 22 Uhr ereigneten.“ Schwere Unfälle wurden zu 91 Prozent von Motorradfahrern verursacht. „Da kann und darf man aus unserer Sicht nicht länger zuschauen“, so Fischhaber.
Probezeitraum gilt bis Oktober 2024
Im Landratsamt wird nun die Anordnung verfasst, die dann ab 1. April 2023 greift. Sie wird zunächst bis 31. Oktober 2024 gelten, heißt es in der Mitteilung. In diesem Probezeitraum sollen besonders die Auswirkungen auf das Unfallgeschehen ermittelt und analysiert werden.