Magura HC1

  • #22

    Hallöchen,

    das Thema ist ja schon etwas älter und auch für die "69" gekennzeichnet, aber:


    Hat schonmal jemand eine Magura HC1 in Verbindung mit Stahlflexleitungen verbaut und das eintragen lassen?

    Ich hab hier im Münsterland noch keinen Tüvver gefunden, der mir das eintragen will.

    Da traut sich wohl keiner dran... "Zu großer eingriff ins ABS-System" hab ich nun schon mehrfach zu hören bekommen.

  • #24

    Hatte die HC1 15mm an der RN29 und dafür gabs ne ABE, muss aber beim TÜV vorgeführt werden (§19.3).


    Gruß


    Wolle

    CB250G, CB550K3, GS550D, GSX750F, GSX1100R 91, GSX1100RW 94, GSX1100RW 96, Bandit1200 Kult,

    Bandit1200 Pop, Z1000, Tuono Factory, Speed Triple 09, Speed Triple R2012, Speed Triple R2013,

    Speed Triple R2013 + Tracer 2015, Speed Triple R2013 + BMW R1250RS, Speed Triple R2013 + BMW R1250GS

  • #25

    ...Was für ein Schmarrn...- je präziser jede einzelne Komponente ihren Dienst verrichtet um so besser für das ABS.

    Ich denke in einer Kombi aus Monoblocks, Stahlflex und HC1 dürfte das SerienABS eh zum schwächsten Glied in der Kette werden...

    Was mich allerdings etwas nachdenklich macht ist, dass immer wieder mal Berichte auftauchen wonach die HC1 wohl ganz gern am Anschluss anfängt zu siffen...

  • #26


    Leider nicht ganz so einfach in Deutschland.


    Teil 1 mit ABE wenn der Rest im Originalzustand ist. (steht in nahezu jeder ABE drin)


    Teil 2 mit ABE wenn der Rest im Originalzustand ist. (steht in nahezu jeder ABE drin)


    Teil 1 und Teil 2 in Kombination werden von den ABEs nicht mehr abgedeckt, daher ja meine Frage, ob jemand sowas schonmal eingetragen bekommen hat.

  • #27

    Jeder Ingenieur beim TÜV oder sonstwo weiss das eine zugelassene Stahlflexleitung schon mal nie eine Verschlechterung darstellt.

    Somit ergibt sich als Schlußfolgerung das sich eine solche Leitung gut mit einer zugelassenen Pumpe vereinbart.

    Meine Begründung: Diese Pumpe arbeitet sicher an einer Standardleitung. Da Stahlflex dann ja nicht schlechter als diese ist, passt es zusammen.

  • #28

    Ergänzung:

    Man kann auch folgendermassen vorgehen, wenn man unbedingt zu dem "doofen" Prüfer will.


    1. Die HC1 montieren und danach eintragen lassen.

    2. Danach eine zugelassene Stahlflexleitung (Austauschleitung) montieren und .... das war es.


    Grund:

    1. Die HC1 benötigt nach der Montage eine Abnahme; ok

    2. Die Stahlflex aber nicht. Ihre ABE besagt oft das eine Abnahme nach Montage nicht notwendig ist. Was bei ABE ja ansich auch typisch ist.


    Beispiel: Hier eine ABE von ABM https://ab-m.de/files/308/ABE_Bremsleitungen-61124-NT04.pdf


    In der ABE der HC1 spricht man von:

    "in Verbindung mit Original-
    Bremsanlage."

    und

    " in Verbindung mit den Serienbremszangen
    geprüft."


    Da Stahlflexleitungen als Austauschleitungen definiert werden (mit ABE und somit nicht weiter einer Prüfung bedürfen) sollte es eigentlich kein Problem geben. Aber wie gesagt, notfalls erst die HC1, prüfen lassen + eintragen und danach die Austauschleitung montieren.


    PS.: Ich spreche nicht über die RN69. Nur über zugelassene, in der HC1-ABE aufgelistete Motorradtypen!

  • #29

    Leider gehörst du anscheinend nicht zu den Menschen, die lesen können...


    Ich fragte wer sowas schon hat eintragen lassen und nicht "was ist die beste Vorgehensweise wenn man den blöden unklugen Menschen beim TÜV ein Schnippchen schlagen möchte"



    Ich bleibe bei der ursprünglichen Frage: Hat so einen Umbau schonmal jemand vorgenommen und den eintragen lassen bei der RN43


    Geänderte Bremspumpe und Stahlflex-Bremsleitungen

  • #30

    Eigentlich sollte ich Depp dir nicht mehr antworten.


    Wenn DU mal LESEN würdest, dann könntest du in dem Beispiel mit der ABM-ABE erkennen, das

    Stahlflex nach Einbau nicht abgenommen / eingetragen werden müssen.


    Somit wirst du keinen Prüfer benötigen der bei deiner RN43 diese eintragen muss. I.d.R. auch nicht wird.


    Desweiteren könntest du lesen das diese Austauschleitung nicht nur an Serienbremsen getestet wurden, sondern auch an Zubehörzangen + Pumpen! Damit ist, wie bekannt, die Leitung aussen vor. Nicht prüfverpflichtend!


    Zugelassen Stahlflex ist gar kein Thema für den Prüfer! Solange man die dazu passende ABE vorlegen kann.



    HC1:

    Wenn DU auch selber mal suchen und LESEN würdest, anstatt Dritte nur zu fragen, könntest du lesen das in der ABE der HC1 steht "Bei der Verwendung von Austauschbremsleitungen ........". Suche es dir selber raus, Seite 3/5.

    Da greift dann die ABE der Stahlflex.



    Fazit: HC1 muss eingetragen werden. Stahlflex nicht.

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