Garantie/ Gewährleistung deckt welchen (kapitalen) Schaden
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- RN 43 SP
- quickshifter
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quickshifter
Hat den Titel des Themas von „Garantie/ Gewährleistung deckt kapitalen Schaden“ zu „Garantie/ Gewährleistung deckt welchen (kapitalen) Schaden“ geändert. -
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#5 Also ich habe das Motorrad ja direkt mit neuem Mapping bekommen.
Habe aktuell 1000km drauf.
Am Anfang hat mich das auch ganz schön überrascht und mich in einer Spitzkehre fast rausfahren lassen.
Mittlerweile habe ich allerdings nichts zu bemängeln.
Was mich aber definitiv interessiert, ist das mit dem Blibber. Das stimmt nämlich wirklich, dass er so bis 5k ca relativ ruppig schaltet.
Ich mache den 1000er heute selbst (Habe in den Garantiebedingungen nachgeschaut, es gibt keine Bedingung das man es in einer Werkstatt machen MUSS). Also lege ich selbst Hand an.
Ich bleibe mal am Ball, falls ein Update rauskommt, wird das irgendwie kommuniziert? Das würde ich dann wohl trotzdem gerne mitnehmen.
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#6 Also ich habe das Motorrad ja direkt mit neuem Mapping bekommen.
Habe aktuell 1000km drauf.
Am Anfang hat mich das auch ganz schön überrascht und mich in einer Spitzkehre fast rausfahren lassen.
Mittlerweile habe ich allerdings nichts zu bemängeln.
Was mich aber definitiv interessiert, ist das mit dem Blibber. Das stimmt nämlich wirklich, dass er so bis 5k ca relativ ruppig schaltet.
Ich mache den 1000er heute selbst (Habe in den Garantiebedingungen nachgeschaut, es gibt keine Bedingung das man es in einer Werkstatt machen MUSS). Also lege ich selbst Hand an.
Ich bleibe mal am Ball, falls ein Update rauskommt, wird das irgendwie kommuniziert? Das würde ich dann wohl trotzdem gerne mitnehmen.
Sorry Offtopic aber wichtig:
Wenn Du den Service selbst machst hast du KEINE Garantie! Es muss der 1000km Service bei einer Yamaha Werkstatt durchgeführt ins Wartungsbuch eingertragen und gestempelt werden und im Yamahe System gespeichert werden.
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#7 Sorry Offtopic aber wichtig:
Wenn Du den Service selbst machst hast du KEINE Garantie! Es muss der 1000km Service bei einer Yamaha Werkstatt durchgeführt ins Wartungsbuch eingertragen und gestempelt werden und im Yamahe System gespeichert werden.
Nein. Muss es nicht.
Denn wie beschrieben, habe ich mir die YAMAHA Garantiebedingungen durchgelesen. Da steht klar drin, daß es (Übrigens auch rein rechtlich darf es nicht auf eine Yamaha Werkstatt begrenzt sein) keine Pflicht ist, eine Werkstatt aufzusuchen.
Der Service MUSS nach Vorgabe gemacht werden. Es wird lediglich empfohlen eine YAMAHA Werkstatt zu besuchen.
Bei Bedarf gerne einfach mal selbst die YAMAHA Garantiebedingungen lesen.
Naja, der Blipper in den unteren Gängen und unterhalb von 3k RPM ist natürlich physikalisch relativ begrenzt: Immerhin müsste er innerhalb der wenigen Hundertstel Sekunden des Schaltvorgangs die Drehzahl um 1.000 bis 2.000 Umdrehungen anheben.
Das wird nie ruckfrei funktionieren: Erst kurz Zündung unterbrechen, dass Last von Getriebe weg ist und die "alte" Klaue rauskommt und dann während die Schaltklaue sich zum nächst-niedrigeren Gangzahnrad bewegt die Drehzahl hochnehmen. Vor allem in den niedrigeren Gängen erheblich kleinere Drehzahldifferenzen deutlicher ausfallen als in den höheren Gängen.
Ich vermute, dass der meiste Teil da in der Anti-Hopping Kupplung hängen bleibt und deren Wirkung ist da auch begrenzt...
Änderungen durch die Laufzeit beim 3k Problem würde ich keine erwarten. Ich kann mir zumindest nicht vorstellen, dass in der ECU eine adaptive Algorithmik programmiert ist. Das bleibt vermutlich so - bis zum nächsten Update
Die "alte" Software in der ECU würde ich nicht mehr haben wollen. Die haben´se ja nicht freiwillig geändert sondern das war ein Rückruf. Den veranlasst das KBA! Immerhin war das Ausgehen des Motors ja schon doof und kann auch blöde Konsequenzen haben wenn das zur Unzeit passiert.
Also am besten einfach nicht ujter 5k den Blibber benutzen An die Ampel rollen macht mit Zwischengas und selber kuppeln eigentlich sowieso viel mehr Spaß 😄
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#8 Der Service MUSS nach Vorgabe gemacht werden. Es wird lediglich empfohlen eine YAMAHA Werkstatt zu besuchen.
Bei Bedarf gerne einfach mal selbst die YAMAHA Garantiebedingungen lesen.Eben, es kann jede Freie machen.
Kulanz nach der Garantie ist dann natürlich ein ganz anderes Thema.
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#9 Eben, es kann jede Freie machen.
Kulanz nach der Garantie ist dann natürlich ein ganz anderes Thema.
Es muss Keine Werkstatt sein. Man muss es nur nach Handbuch machen. Das ist alles.
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