Garantie/ Gewährleistung deckt welchen (kapitalen) Schaden

  • #1

    Welche Schäden wurden zu welchem (erstatteten Kurs) behoben?


    Bei mir:

    nach 2 Monaten linker Rückspiegel (~30€)

    nach 12Monaten evtl. muss dasDisplay ersetzt werden, bisher1x abgestürzt (?€)

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

  • quickshifter

    Hat den Titel des Themas von „Garantie/ Gewährleistung deckt kapitalen Schaden“ zu „Garantie/ Gewährleistung deckt welchen (kapitalen) Schaden“ geändert.
  • #3

    Bei meiner RN29 wurde das Federbein wegen Rost erneuert.

  • #5

    Also ich habe das Motorrad ja direkt mit neuem Mapping bekommen.

    Habe aktuell 1000km drauf.


    Am Anfang hat mich das auch ganz schön überrascht und mich in einer Spitzkehre fast rausfahren lassen.


    Mittlerweile habe ich allerdings nichts zu bemängeln.


    Was mich aber definitiv interessiert, ist das mit dem Blibber. Das stimmt nämlich wirklich, dass er so bis 5k ca relativ ruppig schaltet.

    Ich mache den 1000er heute selbst (Habe in den Garantiebedingungen nachgeschaut, es gibt keine Bedingung das man es in einer Werkstatt machen MUSS). Also lege ich selbst Hand an.

    Ich bleibe mal am Ball, falls ein Update rauskommt, wird das irgendwie kommuniziert? Das würde ich dann wohl trotzdem gerne mitnehmen.

  • #6

    Sorry Offtopic aber wichtig:

    Wenn Du den Service selbst machst hast du KEINE Garantie! Es muss der 1000km Service bei einer Yamaha Werkstatt durchgeführt ins Wartungsbuch eingertragen und gestempelt werden und im Yamahe System gespeichert werden.

    "Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit:saint:"

  • #7

    Nein. Muss es nicht.


    Denn wie beschrieben, habe ich mir die YAMAHA Garantiebedingungen durchgelesen. Da steht klar drin, daß es (Übrigens auch rein rechtlich darf es nicht auf eine Yamaha Werkstatt begrenzt sein) keine Pflicht ist, eine Werkstatt aufzusuchen.


    Der Service MUSS nach Vorgabe gemacht werden. Es wird lediglich empfohlen eine YAMAHA Werkstatt zu besuchen.


    Bei Bedarf gerne einfach mal selbst die YAMAHA Garantiebedingungen lesen.


    Also am besten einfach nicht ujter 5k den Blibber benutzen :) An die Ampel rollen macht mit Zwischengas und selber kuppeln eigentlich sowieso viel mehr Spaß 😄

  • #8

    Eben, es kann jede Freie machen.

    Kulanz nach der Garantie ist dann natürlich ein ganz anderes Thema.

  • #9

    Es muss Keine Werkstatt sein. Man muss es nur nach Handbuch machen. Das ist alles.

  • #10

    Und wer dokumentiert das für den Garantiefall? Denkst Yamaha glaubt dir das?

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