RN69 Flacher Lenker und mehr Druck auf dem Vorderrad

  • #191

    also hast du gedreht? habe schon in diversen threats mal gefragt aber nie äußerte sich jmd. bin selber 175. Werde es mal ausprobieren.

    Danke

    Gruß

    Topper

  • #193

    Hallo skilexist,


    mit etwas Glück bin ich am Wochenende wieder in den heimatlichen Gefilden, zurück bei meinen Schätzchen. Dann kann ich das Prüfprotokoll der technischen Abnahme durch den KÜS Ingenieur nach §19 (3) StVZO des XD1 an meiner RN69 scannen und hier einstellen. Dies ist das Gutachten, mit welchem man auf der Zulassungsstelle dann die Eintragung der technischen Änderung vornehmen lassen kann (den Wisch kennt jeder, der schonmal was hat eintragen lassen). Bis zur Eintragung reicht auch das vorrübergehende Mitführen dieser technischen Abnahme-Bescheinigung, falls zwischen Abnahme und Termin auf der Zulassungsstelle eine Kontrolle käme.


    Ich werde jedoch personenbezogene Daten von mir in dem Dokument unkenntlich machen, etwas was ich JEDEM in öffentlichen Foren generell empfehlen würde.

    Zulassungebestätigungen Teil 1 oder 2 würde ich auch niemals raten, öffentlich im Netz einzustellen. Denn Vollname, Geburtsdatum und Adresse sind eine Einladung zum Identitätsdiebstahl (von Schweinereien mit SCHUFA-Auskunft-Schwindeleien ganz abgesehen). In dem Beitrag von mir weiter vorne habe ich auch nicht gerade zufällig (wie auch in anderen Beiträgen von mir in diesem Forum) mein Kennzeichen unkenntlich gemacht, dito bei Fzg.Identnummern (z.B. beim 94dB Standgeräusch-Typenschild im Auspuffbeitrag).


    Zur Eintragung des XD1 wird dieses Prüfdokument aber niemandem etwas bringen, denn dieses gilt nur für mein Motorrad mit meiner Fzg.Identnr. Für euch entscheidend ist das Gutachten vom TÜV Rheinland über den XD1 Lenker nach Montage an eurem Motorrad plus dessen Abnahme nach §19 (3) StVZO bei TÜV, KÜS, Dekra, GTÜ... Deshalb heißt das auch Einzelabnahme.


    Ich habe gesehen, dass das Gutachten Nr. 134KA0023-06 im Internet frei einsehbar ist, vom Inhaber also öffentlich gestellt wurde (Paschburg & Wunderlich). Es sollte also keine urheberrechtlichen Probleme geben, wenn ich es hier anhänge. Falls der Admin das anders sieht, bitte den Anhang löschen. Dieses LSL-Gutachten ermöglicht dem Prüfingenieur anhand der Punkte 3., 4. und 5. den Lenker anhand der im Gutachten belegten Prüfungen einzutragen, wie gesagt per Einzelabnahme. Das geht problemlos, wenn ihr ihn nicht gerade sehr "exotisch" montiert habt, eine normale Lenk-, Brems- und Fahrfunktion gewährleistet ist.

  • #194

    Danke für Deine Mühen und ausführliche Beschreibung. VG

  • #195

    Moin Moin,

    Sag mal, die Riser klemmböcke haben eine Markierung. Wofür sind die? Nur damit man sieht ob der riser gedreht wurde ?

    Gruß

    Topper

  • #196

    Hallo.


    So, hier wie angekündigt das Abnahmeprotokoll des LSL XD1 Lenkers auf meiner RN69. Hab`s nur abfotografiert, da ich heute nicht mehr in`s Büro und zum Scanner kam, aber man kann alles wesentliche erkennen, denke ich. Meine persönliche Daten habe ich verständlicherweise unkenntlich gemacht, wie angekündigt.

    Abnahme war eine Einzelabnahme nach §19 (3), das ist prinzipiell mit eigentlich jedem Anbauteil zu machen, welches ein Gutachten aufweist (dieses habe ich schon einer Woche als PDF eingestellt, da von Paaschburg & Wunderlich frei im Netz verfügbar). Der technische Abnehmer bei der Prüforganisation muss dadurch nur überprüfen, ob der Lenker korrekt montiert ist und alles verkehrssicher/freigängig funktioniert, denn das TÜV-Gutachten (dessen Nummer auf diesem Abnahmeprotokoll im oberen Teil auch genau genannt ist) belegt ja schon alle Tests, welche der TÜV Rheinland bei der Erstellung der ABEs durchgeführt hat (Materialgutachten, etc.).


    Ich habe an der Fzg.Ident-Nr. oben nur die letzten Ziffern (also den "individuellen Teil") überklebt, damit man an den ersten paar Buchstaben/Ziffern sieht, dass es auch wirklich an meiner Yamaha MT09 vom Typ RN69 abgenommen wurde, mit EZ im letzten Monat.

    Nicht wundern, dass unten in "Feld 22" noch zusätzlich die neuen Brems-/Kupplungshebel mit draufstehen, obwohl es für die ja eine ABE gibt: Ich habe einige teils massive Umbauten an anderen Motorrädern und hasse es mittlerweile, ständig ein "Taschenbuch" an ABEs und Prüfbescheinigungen mitzuschleppen. Also hatte ich die Hebel gleich mit eintragen lassen (nur einmal Kosten sowohl für die technische Abnahme bei der KÜS wie auch für die Änderung der Fahrzeugpapiere) und spare mir damit Papier-Ballast.


    Und wie gesagt: Ich denke, das mit dem XD1 und gedrehten Risern ist die vermutlich am wenigsten umständliche (und ziemlich sicher günstigste) legale Art, die Griffhöhe maximal abzusenken, ohne dass es zu Kontakt der Armaturen mit der Lufthutzen-Verkleidung rechts kommt. Es ankert sich beim flotten Fahren mit spürbar besserem Feedback von der Front in engere Ecken rein (ganz speziell bergab).

  • #197

    Ich habe eben den X00 mit den ABM Risern montiert.

    Sieht deutlich besser aus fühlt sich auch von der Sitzposition besser an.

    Ich musste den beiliegenden Abstandshalter mit verbauen, da sonst der Lenker nicht frei gewesen wäre. Außerdem wäre selbst die kürzeste Schraube noch zu lang gewesen…Der Riser ist maximal nach vorne gekippt.

    Ich mache gleich mal ne Probefahrt und werde das dann auch eintragen lassen?

    Wo gibt es denn das Gutachten für die Riser? Direkt bei ABM? Bei der Lieferung war nur eine Montageanleitung dabei.


    VG

    Andreas

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