RN69 Flacher Lenker und mehr Druck auf dem Vorderrad

  • #181

    Ich fahre den Crossbar X00, da ich einen breiten Lenker brauche.

    Der hat eine ABE für die RN69, ist aber eben etwas höher.

    Ich kann mir vorstellen, dass mit den ABM Risern (Gutachten) und diesem Lenker eine eintragungsfähige Kombination entsteht.

    Mal sehen, ob ich Zeit finde, die zu besorgen und zu montieren….

  • #183

    Da ich eine 07 habe lese und schreibe ich hier nur interessehalber mit.


    Der hohe Lenker bzw. die hohen Riser (und die zu hohe Positition des Scheinwerfers) wäre etwas, dass ich als RN69 Besitzer unbedingt ändern wollen würde.


    Aus meiner Sicht stellt Riser umdrehen, Dragbar montieren usw. eine irgendwie unbefriedigende Lösung dar.

    Die mag im konkreten Fall das gewünschte Ergebnis erzielen, ich wäre damit aber nicht zufrieden.


    Leider baut der Tank oben so breit, dass das wohl kaum anders geht.

    Ich bin gespannt auf die hoffentlich irgendwann erscheinende R9 - wie die das wohl lösen wollen ... :/

  • #184

    Es kommt immer drauf an was wie in den ABEs steht. Wenn da nix davon drin steht dass das Fahrzeug original sein muss: here you go.

  • #185

    Hallo skilexist und alle anderen,


    ich war gestern Abend sowieso in meiner Werkstatt und habe mal in meinen Ordner geschaut, wo ich alle Gutachten, Eintragungen, ABEs und Umbaudokus aller meiner Motorräder archiviere.

    Um mal grundsätzliche Verwechslungen zu unterbinden: Zur Eintragung benötigt man ein GUTACHTEN (siehe den Text meines Beitrages), keine ABE!

    Wenn eine ABE bestünde, hätte ich den Lenker nicht eintragen lassen müssen. Das mitführen der ABE hätte gereicht.

    Für die RN69 besteht (noch) keine ABE, aber es gibt ein Gutachten für den XD 1, XD 2, XB 3, X 00, X 01, L 01 (den hab ich auf einer komplett umgebauten RD350YPVS mit Fahrwerk von der Suzuki RGV250), L 00, L 02 und sehr viele andere LSL Lenker. Deswegen schrieb ich auch, den Lenker kann jeder TÜV, etc. eintragen.

    Das Gutachten ist vom TÜV Rheinland, hat die Nr. 134KA0023-06 und geht über 6 DIN A4 Seiten. Die Unterpunkte bei "1. Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil" sind wie folgt:

    Punkt 1.1 "Art des Prüfgegenstandes: Sonderlenker / Klemmbock"

    Punkt 1.2 "Typ: LSL"

    Punkt 1.3 "Beschreibung: Rohrlenker zur Verwendung anstelle des serienmäßigen Lenkers wahlweise in Verbindung mit Klemmbock"


    Unter Punkt 1.4.1 kommen dann die ganzen Lenkertypen bzw. deren Kennzeichnungen und unter den vielen Lenkern steht auch der XD1.

    Ihr könnt mittels diesem Gutachten den Lenker eintragen lassen. Irgendwann wird für die RN69 sicher eine ABE kommen, ab dann ist die Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht mehr erforderlich. Aber solange will man ja nicht warten...

    XD 1 plus gedrehte, originale Klemmböcke passt an der RN69, kann eingetragen werden und verbessert das Feedback beim flotteren Fahren merklich.

  • #186

    Hallo Jli,


    Du schreibst: "Wenn eine ABE bestünde, hätte ich den Lenker nicht eintragen lassen müssen."


    Dem entnehme ich, dass der XD1 bei deiner MT09, RN69 bereits eingetragen ist? Super!

    Kannst du mal bitte einen screenshoot der Zulassungsbescheinigung hier zeigen? !


    VG


    Roland

  • #187

    Ein Screenshot der Eintragung macht die Eintragung für alle nachfolgenden natürlich leichter. Aber grundsätzlich sollte ein Lenker, der eine ABE oder Teilegutachten irgendeines Motorrades enthält und „passt“ ohne Probleme eingetragen werden.


    Hier mal ein Standardtext vom TÜV Süd:

    Ein Teilegutachten oder eine ABE ist immer der Nachweis, dass das beschriebene Teil den Anforderungen für den Betrieb an dem im Verwendungsbereich genannten Fahrzeugen entspricht. Dafür müssen die Teile einige Anforderungen erfüllen. Möchte man nun dieses Teil an ein anderes Fahrzeug montieren und eintragen, kann man das jeweilige Teilegutachten oder ABE als Grundlage für eine Einzelabnahme heranziehen. Durch diese Dokumente ist nachgewiesen, dass das Teil grundsätzlich für den Betrieb an Fahrzeugen geeignet ist. Der Sachverständige prüft dann bei der Abnahme ob das Teil technisch an dem gewünschten Fahrzeug verbaut werden kann.

  • #188

    Aber das ist ja genau den Punkt: „Grundsätzlich und als Grundlage“ steht da aber wenn den Abstand zwischen Lenker und Tank/Hutze so gering ist, dass man sich - je nach Armaturenposition - die Finger einklemmt - und das ist bei dem Xd1 und XD2 so - ( schaut euch meine Fotos an), dann wird der SV den Lenker leider nicht eintragen. Und die beiden Lenker sind ja auch nicht in der ABE für die RN69 hinterlegt… Warum wohl…??!!!

    Ich bin wirklich mal gespannt ob wir hier eine Eintragung sehen werden🤔Freuen würde es mich sehr😊😊😊

  • #189

    Moin Moin,


    ich habe da mal zwei Fragen bzgl. Lenker Wechsel.
    1. Mit welchen Anzugswert zieht ihr die Lenkerklemmen an?

    2. Die originalen Riser kann doch auch drehen. Wieviel bringt das?? Sehen für mich eigentlich symmetrisch aus.


    Gruß

    Topper

  • #190

    Moin. Klemmung oben mit 22nm. 14er Mutter unten (falls du drehen möchtest) mit 40nm.


    Alles in allem bringt es 8 bis 10mm. Hab nicht so genau gemessen, nur nen Zollstock drangehalten. Aber für meine 1,78m ist es mit originalen Lenker schon erheblich besser.

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