RN29 Braking Waves Bremsscheiben

  • #51

    Und wenn jetzt die „richtigen“ Scheiben, sprich laut Angebot, drauf wären, würde der TÜV es eintragen?

    Denn so wie es verstanden habe, sagte er, dass diese Scheiben nur für die R1 wären....

    Und das scheint dann ja nicht zu klappen.


    VG

    Andreas

  • #52

    Es müssen alle Nummern übereinstimmen, also KBA zu ABE was hier schonmal der Fall ist.

    Wenn auf beiden Scheiben jetzt noch WK046L u. R drauf stünde, dann wäre das kein Problem.

    Dann hätte Ich es Heute eingetragen bekommen.

  • #53

    Also darf der Händler die Scheiben zurücknehmen!

    Hoffentlich hat er wenigstens die passenden Scheiben, damit du nicht auf Original zurückrüsten musst.

    Gruß Sigi 8)

    Starflite, Kreidler RM 50, CB 900F bol dor, CBX 750F, CBR 1000 sc21, Gpz 900R, FZR 10003LE, CBR 900RR sc28,

    CBR1100 XX, MT 09 RN 43 in ständiger Verbesserung.

  • #54

    Dass kann ich nicht beantworten, dass werde ich mit ihm klären. Ich darf die R1 Scheiben nicht fahren. Nur bin ich davon ausgegangen dass ich Mt09 Scheiben bekomme, so wie es angeboten wurde und ich bestellt habe.

    Die TÜV Männer meinten, dass entweder der Händler eine passende ABE schicken soll, Teile Gutachten oder Austausch.


    Ich war ne ganze Stunde beim TÜV deswegen.

  • #55

    Bei der hinteren Bremsscheibe war alles ok, nur die ABE die mitgeschickt wurde bzw in der Verpackung war, war auch unvollständig.

    Da musste ich auch erst mal suchen, dass ich die komplette ABE downloaden konnte.

    TÜV Mann : Warum schickt man dem Kunden ne unvollständige ABE?

    Ich: Das weis ich nicht


    Das reine Chaos :/

  • #56

    Das sehe ich auch so. Du hast nicht erhalten, was du bestellt und bezahlt hast. Es fehlen zugesicherte Eigenschaften. Was du bestellt hast, hast du sicher schriftlich. Damit hast du Anspruch auf Nachbesserung (ABE nachreichen), Umtausch oder Wandlung des Kaufvertrages.

    Gruß Sigi

    Starflite, Kreidler RM 50, CB 900F bol dor, CBX 750F, CBR 1000 sc21, Gpz 900R, FZR 10003LE, CBR 900RR sc28,

    CBR1100 XX, MT 09 RN 43 in ständiger Verbesserung.

  • #57

    Ich habe meine aufgegebene Bestellung und den Lieferschein in Papierform.

    Vielleicht klärt sich der Sachverhalt rasch auf.

    Ansonsten wie gesagt, der TÜV hat sich die Scheiben allesamt angeschaut, auch die Adapter mit den längeren Sattelschrauben, quasi ne komplette Begutachtung, Passform usw. Keine Beanstandungen, außer halt diese eine Nummer die besagt, dass es R1 Scheiben sind ?(

    Schade, dass der TÜV da keine Ausnahme machen kann, weil es passt ja alles.

  • #58

    Du wolltest Oversize-Scheiben (320mm), und das sind eben die WK071, die normalen für die 09 (300mm) sind eben die WK046. Das steht alles auch genauso in der ABE, dass eben NUR die WK046 für die 09 zulässig sind.

    Natürlich darf Motorradersatzteile dieses Set für die 09 verkaufen. Du könntest damit ja auf die Rennstrecke gehen und dafür wird keine ABE benötigt.

    Es steht im Verkaufsangebot ja nicht drinnen das explizit dieses Set eine ABE für die 09 hat. Nur ein allgemeiner Text, dass 90% der Scheiben eine gültige ABE haben. Dieses Set gehört halt zu den anderen 10%..

  • #59

    Dass sind R1 Scheiben die als Mt09 Scheiben verkauft werden und dass darf so definitiv nicht sein.

    Ich kann nur das sagen, wie der TÜV das sagte.

    Weil dann müsste bei der Verkaufsannonce direkt dabei stehen : Keine ABE / kein Gutachten

    Quasi, es muss für den Kunden ersichtlich sein.

    Einfach eine Nummer dahinter schreiben reiche nicht aus.


    Wenn ich für Mt09 bestelle, dann möchte ich für Mt09 haben und nicht für andere Modelle. Ich hatte sogar vorab extra angerufen und 2x nachgefragt ob die für meine RN29 sind und es wurde immer Ja gesagt. Die Dame hatte extra nochmal nachgeschaut und sie sagte : Die sind für ihre Mt09.....sie müssen nur noch das Baujahr angeben.

    Somit habe ich für 2 MTs 2 Kits bestellt.


    So und wenn ich dann R1 Scheiben bekomme statt Mt09 liegt hier ein Sachmangel vor ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von Eule ()

  • #60

    Prinzipiell ist die Bremse der RN29 identisch mit der der R1 aus dem Zeitraum. Hoffe da stand nicht nur „passend für MT09“.

    Wenn „passt“ wäre sie für die Rennstrecke geeignet nur halt nicht die StVZO. 😈

    Und nur „ABE anbei“ wäre ja auch nicht komplett verkehrt. Außer steht bei ABE für MT09 RN29 anbei.


    Aber irreführend ist es ja so oder so. Denke der Händler muss die Teile zurücknehmen. Nur bist du dann genauso weit wie vorher.

    Hoffe hast die originalen Brocken nicht schon verkauft. 😏

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