Kann das LED Licht der Tracer einen Blitzer beeinträchtigen?

  • #21

    Jepp das meinte ich ja. Solange Abstreiten und hoffen das es Eingestellt wird. Sobald es vor Gericht mit Gutachter kommt, bleiben lassen.


    Hab ich auch so gemeint. ;)


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #22

    Ein Anwalt bekommt doch Einsicht in die Bilder im Original, oder?

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  • #24

    Na dann ist es ja mit Verkehrsrechtschutz kein Problem;)

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  • #25

    Der Anwalt wird eh fragen, ob ne Rechtschutz vorhanden ist. Wenn Ja, dann muss die Sache auch Aussicht auf Erfolg haben. Das wird der Anwalt für Verkehrsrecht abschätzen können, ob es Erfolg hat.

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • #26

    Er hat doch keine Rechtsschutzversicherung.

    Im heutigen digitalen Zeitalter legen Sie dir eine Aufnahme dahin, da musst schon einen eineiigen Zwilling haben, auf den man die Sache schieben kann.

    Zahlen und gut ist. Laut deiner Aussage fährst Du "meist" nie mehr als 5-10 kmh über Begrenzung. Also streich das "meist" und dann sollte Dir das eine Jahr auf Bewährung nichts ausmachen;) leicht gesagt aber umsetzten können es die wenigsten incl. mir:)

  • #27

    Also normalerweise ist auf dem Schreiben ein Code drauf und ein Link zu einer Seite im Web vom Ordungsamt oder so, da kannst du den Code eingeben und siehst dann alle Bilder die sie von dir gemacht haben . Bei mir waren es 4 Bilder von vorne seitlich und hinten mit Kennzeichen und der Ausschnitt vom Helm war eindeutig da gab es nix zu rütteln... waren aber auch nur 10€ Strafe

  • #28

    Danke für den Tipp. Bin mal drauf gegangen. So wie es aussieht das gleiche Bild.

  • #29

    Ich bin letztes Jahr (passend zum Saisonende) ebenfalls geknipst worden. Außerorts 70er Zone und ich hatte 91 drauf. Minus 3km/h ergibt 88km/h - also 18km/h zu schnell ?(

    95 Euro Strafe und 1 Punkt.

    Hatte dann mal geschaut, wie lange der Punkt bestehen bleibt und da stand was von 2,5 Jahre =O

    Was stimmt denn jetzt ?

    1 Jahr oder 2,5 Jahre

    Behandle andere so, wie Du von ihnen behandelt werden willst 8)

    Goldene Regel

  • #30

    Sogar noch einJahr länger im Hintergrund.

    Kommt bei groben Verstößen dann wieder verschärfend auf den Tisch.

    Mal einfach einen Registerauszug aus Flensburg schicken lassen, dort steht alles drin.


    Gruß

    Wolle

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