Kann das LED Licht der Tracer einen Blitzer beeinträchtigen?

  • #1

    Hallo zusammen. Ich bin geblitzt worden. Und zwar stolze 26 km/h zu viel in einer 70er Zone. Ich gebe ehrlich zu, dass ich meist 5-10 km/h mehr fahre. Aber 26 km/h (nach Abzug von 3 km/h)ist schon deutlich mehr. Mein Vater und ich waren im Sauerland unterwegs. Mein Vater war hinter mir (kein LED Licht). Und er wurde nicht geblitzt. Der Blitzer war ein EINHEITSSENSOR ES3.0. Der soll wohl irgendwie per Licht messen usw. Weil ich es mir fast nicht vorstellen kann, dass ich so viel zu schnell war hier meine o.g. Frage. Wenn ich eine Rechtsschutzversicherung hätte würde ich sofort dagegen vorgehen.


    26 km/h zu schnell = 100€, 1 Punkt und ein Jahr lang darf man sich nicht wieder mit der Geschwindigkeit blitzen lassen.

  • #2

    Am Licht der Tracer wird es nicht gelegen haben. Entweder an deiner rechten Hand

    oder das Gerät war falsch aufgestellt. Dafür müssen Testfotos vorhanden sein.

    Ohne Rechtschutz wird es noch schwieriger, da gegen an zu gehen.

    Da musst wohl durch


    Christian

  • #3

    Diese Messung wurde wohl mit einem Lasermessgerät vorgenommen. Gemäss einigen Artikeln (hier als Beispiel der von Focus https://www.focus.de/auto/ratg…omessung_id_10764020.html und https://www.focus.de/auto/ratg…nwerfern_id_10046838.html) scheint es so, als ob LED tatsächlich einen Einfluss haben könnte. Das wiederum wird von einigen Prüfinstituten verneint.
    Du bist jedenfalls sicher am kürzeren Hebel, kannst es ja aber versuchen mit dem Hinweis, dass der hinter dir mit derselben Geschwindigkeit nicht geblitzt wurde. Erfolgsaussicht ist jedoch offen.

  • #4

    Moin


    Ich würde trotzdem Wiederspruch Einlegen. Erstmal die Fotos sehen lassen. Wenn Du nicht zu Erkennen bist, würde ich Abstreiten. Beim ersten Widerspruch, musst Du gar keine Angaben machen. Nur Widerspruch Einlegen.


    Wenn Du Glück hast, wird das Verfahren Gleich Eingestellt.


    Wenn das Foto schlecht ist und Du nicht zu erkennen bist, müssen die erstmal Beweisen das Du das warst. Wenn beim zweiten Schreiben gefragt wird, wo Du warst, sagst Du Zuhause und Dein Moped war das nicht. Das Kennzeichen kann gefälscht sein.


    Lektüre Hierzu https://www.bussgeldkatalog.net/blitzer/einspruch/



    Das schlimmste was passieren kann, das Du ein Fahrtenbuch für ein paar Monate bekommst. Aber als erst Täter, bestimmt nicht.


    Das geht alles auch ohne Rechtschutz.




    Edit: Zudem der ES3-0 ist ein sehr Fehlerhaftes Gerät. Lies mal hier. Da kann man viel falsch machen. https://www.es3-0.de/


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


    5 Mal editiert, zuletzt von Triple/one ()

  • #5

    Erst zu schnell fahren und dann rumheulen. Kann Ich überhaupt nicht verstehen.

    Ich fahre auch nicht immer konform, aber wenn Ich geblitzt werde, dann stehe Ich dazu und zahle. Punkt!

    Jetzt, wo es weh tut, weil viel zu schnell, sollen andere Schuld sein?

  • #6

    Das hat mit Rumheulen gar nichts zu tun. Wenn er zu schnell war, dann weiß er das und Bezahlt. Wenn er aber nicht zu schnell war, dann kann man das Messergebnis Anzweifeln.

    Warum soll ich Etwas Bezahlen, was ich nicht gemacht habe ?


    Gruß

    " Glück kann man nicht kaufen. Aber ein Motorrad und das ist verdammt nah dran."


  • #8

    Wenn mit normalen Handlasern gemessen wird ist bei Gruppenfahrten meist nur der erste der Gruppe dran weil nur er erfasst wird.

    Wenn ich das Gefühl habe das die Messung so garnicht zu meinem Tempo paßt würde ich zum Anwalt gehen und Einspruch einlegen.

    Die Chancen auf Messfehler, Bedienerfehler und ähnliches sind sehr hoch.

    Der 1 Punkt kann heutzutage ja schnell zu einem Problem werden und wenn ich den dann zu unrecht bekommen habe würde ich mich wehren.

    Grüße aus dem Osnabrücker Land


    Andreas
    MTX80, CB400T, GPZ500S, XJ750, BANDIT 600S,
    ZX 600R, ZX10, VFR 750 F, GSX 1250 SA, VTR 1000 F, TRACER 900(RN57)mit Wilbers Gabelfedern + 641

  • #10

    In jedem Fall besteht Anspruch auf genaue Auskunft zum Messprotokoll und-viel wichtiger- zum Knipspersonal.

    Wenn das keine Beamte waren, oder zumindest einer dabei war, wird ein Widerspruch gute Erfolgsaussichten haben.

    Wg. Krach fahr ich aus der Haut: loud is out!

    -Not all you do, is only your own Ding. :happy-sunny:

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