Alles anzeigenWeil die Teilkasko Glasschäden bezahlt, egal wie sie entstanden sind.
Auch wenn du dich in der Kurve verschätzt und ins Unterholz rasselst kriegst du Scheinwerfer, Blinker, Rückspiegel, Windschild (und vielleicht auch Tachoscheibe) ersetzt. Und wenn's Originalteile waren, zum Originalteilepreis des Vertragshändlers. Abzüglich Selbstbeteiligung, natürlich. Es gibt in der Teilkasko auch keinen Schadensfreiheitsrabatt um den man sich sorgen müsste.
Ob Tachoscheibe (oder die nächstgrößere Baugruppge) erfasst ist, erfährst du mit einem Blick in die Bedindungen deiner Versicherung. Kurzes googlen findet einen der's bekommen hat und einen der's nicht bekommen hat.
Du weißt aber schon, dass die TK keine selbstverursachten Schäden reguliert?
Dafür gibt's die VK.
Und ein Kratzer ist kein Schaden sondern nur ein optischer Mangel.