Alles anzeigenGenau und gleich noch Blinker dazu, vorne und hinten
Hoffen wir nur das die Sachen bald kommen.
Dan... Bestimmt gute Wahl, sieht sehr aufgeräumt aus und vorteil noch das der Rüchstrahler noch oben sitzt...
Bei den Blinker sind wir uns noch unschlüssig...
Gruß v. schönen Bodensee
MT-09 2021 Euro 5
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- RN 69
- Tirant
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#1.243 Hat eigentlich schon jemand die Akrapovic Anlage live gesehen und gehört? Oder sogar bestellt?
Ja ich habe die Anlage gesehen und gehört.
Bestellt nein, wozu auch, denke es braucht keine AKRA....
Aber muss jeder selber wissen.
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#1.244 Hat eigentlich schon jemand die Akrapovic Anlage live gesehen und gehört? Oder sogar bestellt?
Ja, beim Händler vorm Kauf. (Ich habe meine daraufhin ohne bestellt)
Ich finde den Klang von der originalen Anlage tatsächlich besser. Ist wahrscheinlich das erste Mal in meinem Leben, ich war selbst überrascht^^
Ich habe sogar mal gehört, dass die Akra Anlage sogar leiser sein soll, weil die Karre sonst nicht in Österreich fahren darf, wegen einer 95 Dez Begrenzung. -
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#1.245
Ich habe sogar mal gehört, dass die Akra Anlage sogar leiser sein soll, weil die Karre sonst nicht in Österreich fahren darf, wegen einer 95 Dez Begrenzung.Ja, sie wird von den YAMAHA -Händlern mit 25% Abschlag verkauft werden. Die MT ist dann 1 dB leiser und du darfst damit in Tirol bestimmte Pässe wieder fahren.
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#1.247 Wobei das ja noch fraglich ist - wie ja auch hier bereits diskutiert wurde- da der Wert für das Standgeräusch ja angeblich nicht angepasst werden kann.
Yamaha kommuniziert das zumindest so an die Händler:
Sollte das Eintragen eines anderen Standgeräusches dann doch nicht möglich sein,
wäre das ein klarer Sachmangel der, weil nicht behebbar, zur Rückabwicklung berechtigt/verpflichtet.
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#1.248 Yamaha kommuniziert das zumindest so an die Händler:
Sollte das Eintragen eines anderen Standgeräusches dann doch nicht möglich sein,
wäre das ein klarer Sachmangel der, weil nicht behebbar, zur Rückabwicklung berechtigt/verpflichtet.
Von was ein Sachmangel?
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#1.249 Von was ein Sachmangel?
Wenn ich zum Händler sage, dass ich die Maschine nur kaufe,
wenn ich damit unter die 95db-Grenze komme und er mir dann die
Akra dazu verkauft mit dem Versprechen, dass ich so ein Standgeräusch <=95db eintragen lassen kann.
Dann muss das auch gehen, sonst ist es ein Sachmangel. (BGB: Sachmangelhaftung)
Als Käufer würde ich mir das schriftlich geben lassen.
Die Kombination aus Motorrad und Aga hat dann eine zugesicherte Eigenschaft nicht.
Da der Händler kaum in der Lage sein wird dies zu ändern, kann man den Kauf rückabwickeln oder
aber Kaufpreisminderung verlangen.
Letzteres ist aber nicht gesetzlich geregelt und hängt von den beteiligten Parteien ab.
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#1.250 Wenn ich zum Händler sage, dass ich die Maschine nur kaufe,
wenn ich damit unter die 95db-Grenze komme und er mir dann die
Akra dazu verkauft mit dem Versprechen, dass ich so ein Standgeräusch <=95db eintragen lassen kann.
Dann muss das auch gehen, sonst ist es ein Sachmangel. (BGB: Sachmangelhaftung)
Als Käufer würde ich mir das schriftlich geben lassen.
Die Kombination aus Motorrad und Aga hat dann eine zugesicherte Eigenschaft nicht.
Da der Händler kaum in der Lage sein wird dies zu ändern, kann man den Kauf rückabwickeln oder
aber Kaufpreisminderung verlangen.
Letzteres ist aber nicht gesetzlich geregelt und hängt von den beteiligten Parteien ab.
das mag ja auch letztendlich gehen, und sei es in der Verbindung mit einer neue Einzelabnahme mit Erteilung einer entsprechenden neuen Betriebserlaubnis für das Motorrad, das möchte wahrscheinlich Niemand bezahlen...
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