Zitat von EndressAlles anzeigenDie Rechtslage wird auch dadurch nicht unsicherer, wenn man sie ständig anzweifelt ! Die Rechtslage ist klar:
Das Fahrzeug, dass in Deutschland mit dem passenden Führerschein gefahren werden darf, darf auch im EU Ausland gefahren werden.
Das hatte ich jetzt aber ausreichend mit Gesetzestexten und Aussagen von Experten belegt !
Das wir zwei uns bei dem Thema nicht einig werden, hab ich schon gesehen
Ich hab genau das Gegenteil belegt nach den Anfragen bei ausländischen Polizeidirektionen und Verkehrsministärien ...
Wenn es so klar wäre, würde man dafür nicht von österreichischen und Schweizer Dienststellen genau gegenteilige Antworten bekommen ... Irgendwann wird irgendjemand "unfreiwillig" Testfahrer dafür sein und danach wissen wir es genau
Aber dafür gibt es hier einen eigenen Thred hier wo das Diskutiert wird.
Ein weiterer Nachteil, wenn man es so nennen will, ist mir noch eingefallen (Hatte ich vorher vergessen) ... Nach Rücksprache mit aplha technik ist der Anbau eines anderen Auspuffs an einem Motorrad mit Gaswegbegrenzer-Drossel nicht mit der beigelegten ABE ohne weiteres möglich, da sich das Gutachten der Drossel auf den Motor mit Original-Auspuff bezieht. Da sich die Leistungskurve durch einen anderen Auspuff verschiebt (egal ob positiv oder negativ) besteht die Möglichkeit, dass mehr wie 48PS nach dem Umbau vorhanden sind. Also muss wohl der normale dran bleiben bis die Drossel raus ist
Aus der Antwortmail:
ZitatAlles anzeigenGrundsätzlich ist die Leistungsreduzierung immer auf den Originalzustand des Fahrzeuges zugeschnitten und so vom Sachverständigen auch abgenommen. Eine Änderung der Auspuffanlage kann zu einer anderen Leistung führen, darum würden sie im Zweifel Probleme bekommen, da die große Gefahr besteht, ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs zu sein. Wir raten also definitiv davon ab.