Laut der Veröffentlichung Nr. 90 aus dem Verkehrsblatt 15/2019 (S.530) vom 28.06.2019 dürfen zukünftig auf Motorrädern mit EU-Typgenehmigung alle passenden, bauartgenehmigten Motorradreifen gefahren werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
3. Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen
in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EUÜbereinstimmungsbescheinigung)
des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies
die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere
dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.
Zitat ADAC Verkehrsblatt 15/2019