Um es nochmal klar zu stellen: Selbst wenn das LED-Leuchtmittel eine Zulassung (E-Nummer) hat/hätte, ist es (derzeit) nicht legal möglich dieses Leuchtmittel in einen Scheinwerfer zu betreiben, der für die Verwendung mit klassischen Halogen-Leuchtmitteln (Glühwendel) vorgesehen ist. Hintergrund: Der Scheinwerfer ist nicht mit LED geprüft und damit nicht zugelassen. Leider tut sich die EU da immer noch schwer, weil offensichtlich die "Lampenlobby" hier ein deutliches Mitspracherecht hat und sich mit dem Verkauf kompletter Lampen vieeel Geld verdienen lässt.
Ich bewege mich mit meinem Zweitzweirad aber auch illegal im Bereich der StvZO und verweise dazu auf den Link im Beitrag weiter oben (29.10.2019).
Gruß
Thomas