Alles anzeigenHallo Jli,
Du schreibst: "Wenn eine ABE bestünde, hätte ich den Lenker nicht eintragen lassen müssen."
Dem entnehme ich, dass der XD1 bei deiner MT09, RN69 bereits eingetragen ist? Super!
Kannst du mal bitte einen screenshoot der Zulassungsbescheinigung hier zeigen? !
VG
Roland
Hallo skilexist,
mit etwas Glück bin ich am Wochenende wieder in den heimatlichen Gefilden, zurück bei meinen Schätzchen. Dann kann ich das Prüfprotokoll der technischen Abnahme durch den KÜS Ingenieur nach §19 (3) StVZO des XD1 an meiner RN69 scannen und hier einstellen. Dies ist das Gutachten, mit welchem man auf der Zulassungsstelle dann die Eintragung der technischen Änderung vornehmen lassen kann (den Wisch kennt jeder, der schonmal was hat eintragen lassen). Bis zur Eintragung reicht auch das vorrübergehende Mitführen dieser technischen Abnahme-Bescheinigung, falls zwischen Abnahme und Termin auf der Zulassungsstelle eine Kontrolle käme.
Ich werde jedoch personenbezogene Daten von mir in dem Dokument unkenntlich machen, etwas was ich JEDEM in öffentlichen Foren generell empfehlen würde.
Zulassungebestätigungen Teil 1 oder 2 würde ich auch niemals raten, öffentlich im Netz einzustellen. Denn Vollname, Geburtsdatum und Adresse sind eine Einladung zum Identitätsdiebstahl (von Schweinereien mit SCHUFA-Auskunft-Schwindeleien ganz abgesehen). In dem Beitrag von mir weiter vorne habe ich auch nicht gerade zufällig (wie auch in anderen Beiträgen von mir in diesem Forum) mein Kennzeichen unkenntlich gemacht, dito bei Fzg.Identnummern (z.B. beim 94dB Standgeräusch-Typenschild im Auspuffbeitrag).
Zur Eintragung des XD1 wird dieses Prüfdokument aber niemandem etwas bringen, denn dieses gilt nur für mein Motorrad mit meiner Fzg.Identnr. Für euch entscheidend ist das Gutachten vom TÜV Rheinland über den XD1 Lenker nach Montage an eurem Motorrad plus dessen Abnahme nach §19 (3) StVZO bei TÜV, KÜS, Dekra, GTÜ... Deshalb heißt das auch Einzelabnahme.
Ich habe gesehen, dass das Gutachten Nr. 134KA0023-06 im Internet frei einsehbar ist, vom Inhaber also öffentlich gestellt wurde (Paschburg & Wunderlich). Es sollte also keine urheberrechtlichen Probleme geben, wenn ich es hier anhänge. Falls der Admin das anders sieht, bitte den Anhang löschen. Dieses LSL-Gutachten ermöglicht dem Prüfingenieur anhand der Punkte 3., 4. und 5. den Lenker anhand der im Gutachten belegten Prüfungen einzutragen, wie gesagt per Einzelabnahme. Das geht problemlos, wenn ihr ihn nicht gerade sehr "exotisch" montiert habt, eine normale Lenk-, Brems- und Fahrfunktion gewährleistet ist.