Alles anzeigenNur, meines Wissens gibt es weder für für den XD2, noch für den XD1 ein Gutachten. LSL legt auch keine Gutachten bei, die geprüften Lenker werden in der ABE hinterlegt und da sind diese beiden nicht dabei.
Hallo skilexist und alle anderen,
ich war gestern Abend sowieso in meiner Werkstatt und habe mal in meinen Ordner geschaut, wo ich alle Gutachten, Eintragungen, ABEs und Umbaudokus aller meiner Motorräder archiviere.
Um mal grundsätzliche Verwechslungen zu unterbinden: Zur Eintragung benötigt man ein GUTACHTEN (siehe den Text meines Beitrages), keine ABE!
Wenn eine ABE bestünde, hätte ich den Lenker nicht eintragen lassen müssen. Das mitführen der ABE hätte gereicht.
Für die RN69 besteht (noch) keine ABE, aber es gibt ein Gutachten für den XD 1, XD 2, XB 3, X 00, X 01, L 01 (den hab ich auf einer komplett umgebauten RD350YPVS mit Fahrwerk von der Suzuki RGV250), L 00, L 02 und sehr viele andere LSL Lenker. Deswegen schrieb ich auch, den Lenker kann jeder TÜV, etc. eintragen.
Das Gutachten ist vom TÜV Rheinland, hat die Nr. 134KA0023-06 und geht über 6 DIN A4 Seiten. Die Unterpunkte bei "1. Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil" sind wie folgt:
Punkt 1.1 "Art des Prüfgegenstandes: Sonderlenker / Klemmbock"
Punkt 1.2 "Typ: LSL"
Punkt 1.3 "Beschreibung: Rohrlenker zur Verwendung anstelle des serienmäßigen Lenkers wahlweise in Verbindung mit Klemmbock"
Unter Punkt 1.4.1 kommen dann die ganzen Lenkertypen bzw. deren Kennzeichnungen und unter den vielen Lenkern steht auch der XD1.
Ihr könnt mittels diesem Gutachten den Lenker eintragen lassen. Irgendwann wird für die RN69 sicher eine ABE kommen, ab dann ist die Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht mehr erforderlich. Aber solange will man ja nicht warten...
XD 1 plus gedrehte, originale Klemmböcke passt an der RN69, kann eingetragen werden und verbessert das Feedback beim flotteren Fahren merklich.