Beiträge von superhelmut

    Du bringst da was durcheinander.

    Das mit nicht beide Ohren bedeckt ist wohl, so mein Kenntnisstand, eine reine Luxemburgische Regelung.

    Hat mit ece 22.06 wohl nichts tu tun.

    Neulich beim Matorradstammtisch erzählte einer seine Luxemburg Story.


    250 € Geldstrafe und sein Helmheadset durfte er ausbauen.


    Um es kurz zu machen. Die Polizei berufte sich auf die Vorschrift:


    Art. 170bis-04: Verstoß des Fahrers gegen das Verbot der Verwendung eines

    vorgeschriebenen geprüften Helms, wenn die Kommunikationsausrüstung

    nicht gemäß den Vorschriften des Herstellers in den Helm integriert oder

    daran befestigt ist (250€ - 4 Punkte).


    Ablenkung am Steuer
    L’utilisation d'appareils mobiles compte parmi les facteurs qui affectent le plus l'aptitude à la conduite en distrayant le conducteur et augmente le risque…
    police.public.lu


    Nach der neuen Norm können Helmhersteller gewisse Kommunikationssystem

    für Ihre Helme zulassen. Quasi geprüft zum Helm und zur Norm.

    Aber dieses Thema kennt wohl jeder schon.


    22.05 geprüfte Helme haben, es gibt nur wenige z.B. Nolan mit dem NCOM,

    keine Freigaben für Fremdanbauten. Hatte bis dato keinen interessiert und kein Hahn nach gekräht.


    Doch da scheint sich was zu ändern.


    Seit 02.2024 in Luxemburg wohl schon praktiziert, wird auch eine nicht

    zulassungsbestimmte Verwendung geandet.


    Auch kenne ich ein paar Mopedkollegen, die bei Verkehrskontrollen schon früher

    Anbauteile von ihren Helmen entfernen durften (in Deutschland), weil diese weder

    einen Helmherstellerfreigabe, noch eine Anbauteilehersteller Freigabe passend

    zu jeweiligen Helm hatten.


    Ich habe darüber gestern ausführlich mit meinem Schwager gesprochen.

    Er ist Jurist.

    Er sieht das auch so, dass wenn der Hersteller keine Anbauteile in seinen geprüften

    Produkten erwähnt, diese auch nicht angebracht werden dürfen.

    Die Zulassung des Helms durch einen Anbau erloschen ist.

    Auch dann, wenn ein Hersteller zwar Mulden für Lautsprecher vorbereitet,

    aber keine allgemeine Freigabe erteilt.


    Um nochmal auf Luxemburg zurückzukommen, tut sich laut Juristen ein weiteres

    Problem selbst für 22.06 geprüfte Systeme auf.

    In Luxemburg dürfen nicht beide Ohren im Straßenverkehr mit Lautsprechern bedeckt sein.

    Reicht es dann der Polizei, wenn man softwaretechnisch einen Lautsprecher abschalten kann?


    Wie sind eure Erfahrungen?

    Wie geht ihr mit diesem Thema um?


    Falls es jemanden in den Fingern juckt einen unnützen Beitrag dazu zu schreiben,

    kratze dich doch lieber. :*


    Gruß

    Helmut