Ich bin auf der Suche nach einem gebrauchten original Yamaha Fly Screen für die RN69.
Freundliche Angebote sind willkommen.
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Alles anzeigenFalls es jemanden in den Fingern juckt einen unnützen Beitrag dazu zu schreiben,
kratze dich doch lieber.
Jemanden einem politischem Lager zuzuweisen, dass Themafremde weiter breitzutreten, zählt übrigen auch dazu.
Alles anzeigenJa aber die ECE Norm Geschichte ist doch EU-geregelt oder?
Und du schreibst:
"Seit 02.2024 in Luxemburg wohl schon praktiziert, wird auch eine nicht zulassungsbestimmte Verwendung geandet."
Also Zulassungsbestimmung, die EU weit gilt, derzeit aber nur in Luxenburg durchgesetzt wird.
Also könnten andere Länder ja nachziehen.
Du bringst da was durcheinander.
Das mit nicht beide Ohren bedeckt ist wohl, so mein Kenntnisstand, eine reine Luxemburgische Regelung.
Hat mit ece 22.06 wohl nichts tu tun.
Alles anzeigenWie sieht es außerdem bei Motorradpolizisten aus? Haben die 2 Lautsprecher im Helm?
Zufällig auch Schuberth Helme
Gültig für Luxemburg. Nicht für Deutschland.
Alles anzeigenIn Luxemburg wird seit 2-3 Jahren bereits gezielt kontrolliert und die Strafen haben sich auch schon verschärft. Sie prüfen wohl auch gerade, ob Pinlocks zulässig sind.
Na wenn die so bekloppt sind, darf man bald bestimmt auch keine Sehhilfen mehr tragen. Es sei den Brillen gibt es bald mit ABE. 😂
Neulich beim Matorradstammtisch erzählte einer seine Luxemburg Story.
250 € Geldstrafe und sein Helmheadset durfte er ausbauen.
Um es kurz zu machen. Die Polizei berufte sich auf die Vorschrift:
Art. 170bis-04: Verstoß des Fahrers gegen das Verbot der Verwendung eines
vorgeschriebenen geprüften Helms, wenn die Kommunikationsausrüstung
nicht gemäß den Vorschriften des Herstellers in den Helm integriert oder
daran befestigt ist (250€ - 4 Punkte).
Nach der neuen Norm können Helmhersteller gewisse Kommunikationssystem
für Ihre Helme zulassen. Quasi geprüft zum Helm und zur Norm.
Aber dieses Thema kennt wohl jeder schon.
22.05 geprüfte Helme haben, es gibt nur wenige z.B. Nolan mit dem NCOM,
keine Freigaben für Fremdanbauten. Hatte bis dato keinen interessiert und kein Hahn nach gekräht.
Doch da scheint sich was zu ändern.
Seit 02.2024 in Luxemburg wohl schon praktiziert, wird auch eine nicht
zulassungsbestimmte Verwendung geandet.
Auch kenne ich ein paar Mopedkollegen, die bei Verkehrskontrollen schon früher
Anbauteile von ihren Helmen entfernen durften (in Deutschland), weil diese weder
einen Helmherstellerfreigabe, noch eine Anbauteilehersteller Freigabe passend
zu jeweiligen Helm hatten.
Ich habe darüber gestern ausführlich mit meinem Schwager gesprochen.
Er ist Jurist.
Er sieht das auch so, dass wenn der Hersteller keine Anbauteile in seinen geprüften
Produkten erwähnt, diese auch nicht angebracht werden dürfen.
Die Zulassung des Helms durch einen Anbau erloschen ist.
Auch dann, wenn ein Hersteller zwar Mulden für Lautsprecher vorbereitet,
aber keine allgemeine Freigabe erteilt.
Um nochmal auf Luxemburg zurückzukommen, tut sich laut Juristen ein weiteres
Problem selbst für 22.06 geprüfte Systeme auf.
In Luxemburg dürfen nicht beide Ohren im Straßenverkehr mit Lautsprechern bedeckt sein.
Reicht es dann der Polizei, wenn man softwaretechnisch einen Lautsprecher abschalten kann?
Wie sind eure Erfahrungen?
Wie geht ihr mit diesem Thema um?
Falls es jemanden in den Fingern juckt einen unnützen Beitrag dazu zu schreiben,
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Gruß
Helmut
Die Kette zu heftig geölt?
Nimm mal die Ritzelabdeckung runter, alles schön sauber machen und dann wir es sich offenbaren.
Alles anzeigenDu willst es ja auch nicht als Parfum nehmen oder? 🤪😂
Castrol Nr. 5
Klingt gut 😂
Ein zerlegter Motor bekommt nach dem zusammenbau 3,5 Liter.
0,3 Liter sind grob noch mehr im Block und können sicherlich einfluss auf die Füllmengen von 2,8 und 3,2 nehmen.
wir sollten uns nicht um 100 ml zanken.
Pope, niet kloppe.