Beiträge von superhelmut

    Wie die Anderen schon geschrieben haben, Wechsel den Kupplungszug. 😉

    Danke für den Tipp.

    Ja, kostet etwas mehr, aber für ältere Abgasanlagen könnte eine DB Messung das aus bedeuten.

    Und für den Wiederverkauf ist es auch gut.

    SIcher weiß ich das jetzt nur für Yamaha, aber wird wohl bei allen gleich sein.

    Der Hersteller muss garantieren, dass die Abgasanlage ihre Emissionswerte für min. 35.000 km einhält. Sonst gibt es keine Zulassung.

    Damals an der SV650 musste ich den Ixil Pott auch einmal neu stopfen, damit der leiser wurde.


    Meine RN69 hat über 30t gelaufen und der Pott war nicht nur einmal am glühen.

    Ich fahr mit meiner nicht zum Tüv, in der Hoffnung auf eine 95db Eintragung.

    Tester würde ich die nicht nennen.

    Und das die wenig merken, merkt man öfters.

    Die Jungs und Mädels bei PS und Motorrad, dass sind Tester.

    Diese Info ist aus 2015 und berücksichtigt nicht alle Parameter.

    Hier hilft nur ein Blick in die Homologation des entsprechenden Motorrades, oder in die Betriebsanleitung.

    Bei der Suzuki SV 650 gab es ab 2003 auch zwei verschiedene Übersetzungen.

    Mein Kenntnisstand ist, dass die verschiedenen Modellvarianten nur eine Homologation haben.

    Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege.

    Wo wie dann wieder beim Einzelfall und auch wieder am Anfang wären.


    Sicher ist, dass es kein Verbot gibt, eine Übersetzung zu ändern, solange man sich innerhalb des Gesetzlichen Rahmen bewegt.


    Was uns wieder zurück zur Homologation fürt.


    Ein Teufelskreis

    Es gibt das diese 8% Grenze, beim ändern der Übersetzung.

    Diese bezieht sich aber nur auf das Emissionsverhalten.


    Dann muss ein neues Abgasgutachten her.


    Solange du hinter nicht ein 44er gegen Ei 88er Zahnrad tauschst, interessiert das kein Schwein.