Alles anzeigenTatsächlich haftest du von rechtswegen als Probefahrer bei Privatfahrten für den entstandenen Schaden.
Aber grundsätzlich hast du Recht. Heutzutage ist Haltung, Ehrbarkeit etc pp nicht mehr oft zu finden.
Gruß
Natürlich haftet der Fahrer für den Schaden am Probefahrzeug. Die Versicherung des Halters allerdings für den Fremdschaden. Und das heist das deine Versichungsbeiträge raufgehen.
Der Probefahrer hat wiederum nur vieleicht eine Privathaftpflicht die dann einspringt. Ansonsten passiert folgendes: Der Unfallfahrer wird den Wert des Mopeds schätzen lassen, versucht dabei soviel es geht zu drücken. Deine 5000€ VK zählen nicht. Vieleicht sagt ein Gutachter das es 5k wert ist vieleicht sogar 6k, vieleicht auch nur 3,5k. Diese Summe kannst bekommen. Allerdings ist es uneinheitlich wie mit den Versicherungsbeiträgen umgegangen wird. Mal muss der andere es zahlen mal nicht. Spätestens dann stehst deswegen vor Gericht mit Anwaltskosten. Vieleicht bekommst die zurück, vieleicht auch nicht.
Also kann es sein, du verkaufst sie deswegen sehr gut, kann sein du legst ziemlich drauf und möglicherweise stimmt der Gegener einem Vergleich zu vor der Verhandlung und deine Anwaltskosten könnten bei dir kleben bleiben. Den vor einem Zivilstreit wird ein Einigungsversuch gemacht im Gerichtssaal mit dem Richter. Und anhand dessen kann es dazu kommen, das der Richter sagt, das die Anwaltskosten jeder für sich trägt. Oder zu Deutsch: viel Scheisse am Bein kleben und man weis nicht ob alle Flecken rausgehen werden. Deswegen gilt bei mir: Bei Unfall wird Kaufpreis wie ausgeschrieben fällig(und bei VB Preisen gibts kein verhandeln mehr). Unterschrift vor Probefahrt. Dafür nehme ich Versicherungsmehrkosten auf meine Kappe. Bisher aber auch noch nie gebraucht, Gott sei dank. Hatte nur mal selber Pech bei Probefahrt, aber das war Vollkasko mit SB, Glück gehabt.